Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2012-06-13
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-13
Wortprotokoll
Die Subkommissionen 1 der FK-SR und der FK-NR und die Präsidenten der Subkommissionen Gerichte, Bundesanwaltschaft und Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft der GPK-NR und der GPK-SR tagten zum ersten Mal gemeinsam am 13. April 2012.
Die Bereiche Bundesversammlung, Bundesrat und Bundeskanzlei geben zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass. Erlauben Sie mir jedoch den Hinweis, dass bei der Position 101.A2101.0104, "Sessionen des Ständerates", unser Rat um 82 550 Franken oder um 5 Prozent besser abschliesst als budgetiert, da wir keine Sondersession für die Erledigung unserer Ratsgeschäfte benötigt haben. Weiter resultiert bei der Position 101.A2101.0106, "Kommissionen und Delegationen des Ständerates", ein Kreditrest von rund 170 000 Franken, dies aufgrund unserer zurückhaltenden Sitzungsplanung.
Betreffend den Bereich der Gerichte möchte ich auf die ausführlichen Dokumentationen der eidgenössischen Gerichte und der Aufsichtsbehörde sowie der Bundesanwaltschaft verweisen, bei welchen auch der Zahlenteil umfassend ausgefallen ist.
Die Entwicklung der IT-Kosten war ein Schwerpunktthema; diese haben sich bei den eidgenössischen Gerichten insgesamt wie folgt entwickelt: Es gibt eine Trennung der IT zwischen dem Bundesgericht und dem Bundesverwaltungsgericht per 1. Januar 2011. Daraus resultiert eine voraussichtliche Kostensteigerung 2009 bis 2012 von rund 2 Millionen Franken. Dieses Ergebnis ist keine Überraschung, da das von der Finanzkommission in Auftrag gegebene Gutachten von Price Waterhouse Coopers vom 17. März 2008 schon vorausgesagt hat, dass die IT-Kosten der eidgenössischen Gerichte durch die Verselbstständigung der IT des Bundesverwaltungsgerichtes insgesamt steigen würden, weil das Bundesgericht seine Kosten bei der Trennung zwar vermindern, aber nicht halbieren könne. Die geschätzten Mehrkosten betrugen damals 1,8 Millionen Franken.
Betreffend Nebenbeschäftigungen der hauptamtlichen Mitglieder der Gerichte haben die Subkommissionen entsprechende Listen verlangt und diese Informationen auch erhalten. Beim Bundesgericht müssen alle Einnahmen inklusive Spesen, die 10 000 Franken übersteigen, der Bundesgerichtskasse abgeliefert werden. Diese betragen für das Jahr 2011 voraussichtlich 21 800 Franken. Beim Bundesstrafgericht wurden so 4000 Franken abgeliefert. Beim Bundesverwaltungsgericht sind keine Abgaben entrichtet worden; dort darf übrigens die Gesamtheit der Entschädigungen aus Nebenbeschäftigungen bei Vollzeitstellen 5000 Franken im Jahr nicht übersteigen. Beim Bundespatentgericht gab es keine solchen Abgaben.
Weiter wurde die Frage nach der langen Verfahrensdauer beim Bundesverwaltungsgericht im Asylbereich gestellt und darauf hingewiesen, dass Entscheide, welche über zwei Jahre auf sich warten lassen, untragbar sind. Es wurde unserer Kommission versichert, dass das Problem erkannt wurde und die Massnahmen zur schnelleren Abwicklung eingeleitet worden sind.
Die Frage nach der Verwaltung der vom Bundesstrafgericht beschlagnahmten Vermögenswerte wurde mit einem Bericht vom 16. April dieses Jahres beantwortet. Es gibt eine vom Bundesstrafgericht eingesetzte und von der Bundesanwaltschaft geleitete Arbeitsgruppe, welche sich nun mit der Verwaltung solcher Vermögenswerte befasst. Materiell geht es der Arbeitsgruppe darum, die Verwaltung der beschlagnahmten Vermögenswerte durch die Bildung von Fallgruppen besser zu strukturieren und die Schnittstellenproblematik zwischen Bundesstrafgericht und Bundesanwaltschaft zu klären.
Die Subkommission 1 der Finanzkommission beantragt Ihnen, die Staatsrechnung im Bereich Gerichte, Bundesanwaltschaft und Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft zu genehmigen.
[VS]