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Germann Hannes · Ständerat · 2012-06-14

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-14

Wortprotokoll

Die Stabilität des internationalen Währungs- und Finanzsystems zu sichern, das ist der zentrale Zweck des IWF, den es seit 1944 gibt. Seither haben sich die Zeiten auch gewandelt. Der IWF hat sich immer wieder anpassen müssen, und namentlich ergeben sich nun aus den Änderungen der letzten zehn Jahre, also infolge der Globalisierung der Finanzmärkte und der Weltwirtschaft, einige Anpassungen. Konkret sind es eigentlich zwei: Zum einen haben die ordentlichen Ressourcen des IWF, also die sogenannte Gesamtsumme der Quoten, im Vergleich zum Gesamtvolumen der Weltwirtschaft und zu den internationalen Finanzströmen stark abgenommen, was zu einer Anpassung führt. Zum andern haben sich aber auch die relativen Gewichte der Mitgliedländer wesentlich verändert, insbesondere hat sich die Wirtschaftskraft der Industriestaaten im Verhältnis zu jener der dynamischen Schwellenländer verringert. Dazu kam im letzten Jahrzehnt das Ausbrechen der schweren globalen Finanz-, Schulden- und Wirtschaftskrise. Dies alles hat in der Summe dazu geführt, dass eben die Anpassungen nötig geworden sind. Die Kreditzusagen des IWF sind signifikant gestiegen. Mitte 2011 wurde das Rekordniveau von rund 175 Milliarden Sonderziehungsrechten erreicht. Diese 175 Milliarden Sonderziehungsrechte entsprechen momentan 228 Milliarden Franken.

Die Resolution zur Quoten- und Gouvernanzreform, die vom Gouverneursrat im Dezember 2010 angenommen worden ist, führt zu einer signifikanten Aufstockung der ordentlichen Ressourcen des IWF. Gleichzeitig werden im IWF, wie angesprochen, die Gewichtsverschiebungen in der Weltwirtschaft institutionell umgesetzt. Es sind angesprochen erstens die Gouvernanzreform, zweitens die Quotenreform.

Zur Gouvernanzreform ist zu sagen, dass sie vier wichtige Elemente umfasst:

1. Die Beibehaltung der gegenwärtig 24 Exekutivdirektoriumssitze, mit der Aufforderung, die Zusammensetzung des Exekutivdirektoriums alle acht Jahre zu überprüfen;

2. den Abbau von zwei Exekutivdirektoriumssitzen der europäischen Industrieländer zum Zweck der verbesserten Vertretung der Entwicklungs- und Schwellenländer;

3. die Aufhebung des Anrechts der Länder mit den fünf grössten Quoten, einen eigenen Exekutivdirektor direkt zu bestimmen;

4. die Einräumung des Rechts für Ländergruppen mit sieben oder mehr Ländern, einen zweiten stellvertretenden Exekutivdirektor zu ernennen.

Das sind, wie gesagt, die vier zentralen Elemente der Gouvernanzreform.

Die Quotenreform führt zu einer Verdoppelung der ordentlichen Ressourcen des IWF. Die Quotenreform sieht eine namhafte Umverteilung der Quoten zugunsten der schnell wachsenden Schwellenländer vor.

Die gegenwärtige Quote der Schweiz umfasst rund 3,5 Milliarden Sonderziehungsrechte. Das entspricht etwa 4,5 Milliarden Franken oder einem Anteil von 1,45 Prozent an der gesamten Quotensumme. Mit der Quotenreform erhöht sich die Schweizer Quote auf 5771,1 Millionen Sonderziehungsrechte oder auf rund 7,5 Milliarden Franken. Aufgrund der Quotenumverteilung sinkt aber der Anteil der Schweiz an der gesamten Quotensumme auf 1,21 Prozent. Damit rutscht die Schweiz in der Rangliste der Länder mit den grössten Quotenanteilen vom 17. auf den 19. Rang.

Was ist die Motivation für die Beteiligung der Schweiz? Die Aufstockung der ordentlichen Ressourcen des IWF ist ein entscheidender Schritt, um die langfristige Finanzierung der Institution sicherzustellen. Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass der IWF seinen Grundauftrag der Stabilisierung des Währungs- und Finanzsystems effektiv und glaubwürdig wahrnehmen kann. Die Schweiz als international stark integrierte und vernetzte Volkswirtschaft mit eigener Währung und wichtigem Finanzplatz hat ein enormes Interesse daran, dass der IWF sein Mandat auch in der Zukunft effektiv wahrnehmen kann.

Umgekehrt: Wozu würde ein Verzicht auf die Teilnahme an der Quotenerhöhung führen? Das hätte einen deutlichen Rückgang des Anteils der Schweiz an der Quotensumme und an der Stimmkraft im Vergleich zu anderen Ländern zur Folge. In der Rangliste würde die Schweiz vom 17. nicht auf den 19. Rang, sondern auf den 29. Rang zurückfallen. Sie läge dann hinter Polen, also just hinter jenem Land, das das zweitwichtigste oder zweitbedeutendste in der Schweizer Stimmrechtsgruppe ist. Dieser Rückgang würde sich sowohl auf die Rechte als auch auf die Pflichten der Schweiz auswirken. Bei den Rechten würde die Schweiz ihren Anspruch auf eine angemessene Vertretung im Exekutivdirektorium verlieren, was das Mitspracherecht bei den wichtigsten Entscheidungen des Fonds signifikant reduzieren würde. Das, meine ich, wollen wir nicht.

Anzumerken ist vielleicht noch, dass die Erhöhung der Quoten voraussichtlich durch eine entsprechende Reduktion der Mittel der sogenannten Neuen Kreditvereinbarungen kompensiert wird. Der Beitrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an die Neuen Kreditvereinbarungen von gegenwärtig 10,9 Millionen Sonderziehungsrechten, was einem Volumen von 14,2 Milliarden Schweizerfranken entspricht, würde entsprechend sinken.

Was sind die Auswirkungen? Die Schweiz wird mit der Mitwirkung an den Bretton-Woods-Institutionen via Nationalbank zur Erbringung dieser Leistungen verpflichtet respektive beauftragt. Es ist also die SNB, die allfällige Zahlungen, Zinsen und Entschädigungen vereinnahmt. Bei einer Beanspruchung der Quote wird der ausstehende Betrag marktgerecht verzinst. Die zu erwartenden Kosten der Teilnahme für die SNB fallen hauptsächlich in Form von Opportunitätskosten an. Diese belaufen sich auf rund ein Prozent des beanspruchten Teils der Quote. Die Mittel werden nicht den einzelnen Mitgliedländern, sondern unmittelbar und ausschliesslich dem IWF zur Verfügung gestellt.

Das Ausfallrisiko ist dementsprechend als sehr gering einzustufen. Zudem könnten die durch den IWF beanspruchten Mittel von der SNB im Bedarfsfall jederzeit und unverzüglich zurückgefordert werden. Die Forderungen der SNB gegenüber dem IWF werden übrigens in der Bilanz der SNB ausgewiesen. Die Forderungen werden also nicht vom Bund garantiert, sodass dem Bund auch keine finanziellen Verpflichtungen erwachsen.

Wir haben dann in der Kommission noch verschiedene Fragen bezüglich des Gesamtengagements gestellt. Was wurde in den letzten Jahren vom IWF mit Bezug auf die Schweiz beansprucht? Es geht um insgesamt 20,8 Milliarden Franken, die zur Verfügung gestanden haben. Von beiden Seiten, den Mitteln der Neuen Kreditvereinbarungen und den ordentlichen Mitteln, wurden bis anhin 3,2 Milliarden Franken beansprucht, die man, wie bereits angetönt, zurückrufen könnte, wenn die SNB Bedarf hätte.

Zur Führungsrolle der Schweiz in der Stimmrechtsgruppe: Da ist Polen unser stärkster Partner. Polen hat wirtschaftlich enorm aufgeholt, und weil man nun die Exekutivdirektoriumssitze reduziert, trifft es unsere Stimmrechtsgruppe. Man verliert sozusagen einen Sitz, und die Schweiz hat Polen jetzt vorgeschlagen, beim Sitz im Exekutivdirektorium ein [PAGE 621] Rotationsprinzip anzuwenden, also würde der Sitz alle zwei Jahre alternierend zwischen der Schweiz und Polen wechseln. Der Sitz im Ministerrat, dem politischen Instrument, hingegen bleibt bei der Schweiz. Polen ist mit dieser Lösung einverstanden. Ich glaube, die Schweiz kann bestens damit leben.

Das hat auch die Kommission so beurteilt. Sie hat darum Eintreten beschlossen und der Vorlage letztlich mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Eine Differenz gibt es bei Artikel 1bis, wo Kollege Recordon den Bund mit einem Minderheitsantrag verpflichten möchte bzw. das Engagement noch in einen weiteren Bereich ausweiten möchte. Da sage ich allenfalls später noch etwas dazu.

Ich bitte Sie in diesem Sinn, trotz des sympathischen Antrages der Minderheit Recordon, der Mehrheit zu folgen und die Vorlage unverändert zu verabschieden.