Riklin Kathy · Nationalrat · 2012-09-11
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-11
Wortprotokoll
Heute beraten wir als Zweitrat die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013-2016. Bildung und Forschung sind für unser Land von höchster Wichtigkeit, das ist unbestritten. Sie erlauben uns, an der Spitze mitzuhalten und weltweit kompetitiv zu bleiben.
Nachdem 2012 eine Zwischenbotschaft für ein Jahr eingeschaltet wurde, beraten wir nun wiederum eine [PAGE 1287] Vierjahresbotschaft. Mit dieser zeitlichen Umstellung wurden die bedeutungsvollen Bildungs- und Forschungskredite dem neugewählten Parlament zugewiesen. Wir haben über elf Kreditbeschlüsse, fünf Gesetzesänderungen und einen befristeten Gesetzeserlass für die Weiterbildung zu beschliessen.
Ihre WBK hat die Vorlage am 21. und 22. Juni zügig durchberaten. Vor der Detailberatung haben wir vier Hearings durchgeführt: Angehört wurden der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes, der Präsident des ETH-Rates, Fritz Schiesser, der Präsident der Schweizerischen Universitätskonferenz, Regierungsrat Christoph Eymann, und die Präsidentin der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK).
Mit der Botschaft des Bundesrates sollen 23 878 000 Franken, verteilt auf vier Jahre, bewilligt werden. Dazu werden noch rund 2,3 Milliarden für die Beteiligung an den EU-Rahmenprogrammen kommen, die zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden. Die Summe entspricht einem nominalen Wachstum von durchschnittlich 3,7 Prozent pro Jahr in der Förderperiode 2013-2016.
Der Ständerat ist dem Entwurf des Bundesrates im Juni ohne Änderungen gefolgt; einzig auf die Vorlage 13 zur Aufhebung der eidgenössischen Anerkennung der Weiterbildungsmasterdiplome ist er nicht eingetreten. Dies hat auch Ihre WBK nicht getan. Ihre WBK hat sich vor allem mit der Mittelverteilung beschäftigt. Die BFI-Botschaft enthält aber auch detaillierte Informationen über unser kompliziertes, wenngleich bewährtes Bildungs- und Forschungssystem - dies nur als Empfehlung zur Lektüre.
Gemäss Entwurf des Bundesrates sollen die Bildungs- und Forschungsmittel in den ersten zwei Jahren nur wenig ansteigen. Die Kurve lässt sich mit einem Liegestuhl vergleichen. Im Unterschied zum Ständerat beantragt nun die WBK mit 18 zu 5 Stimmen insgesamt eine Erhöhung um 300,9 Millionen Franken sowie eine Budgetglättung für einzelne BFI-Bereiche. Wir möchten kein Stop-and-go oder Go-and-stop, sondern eine regelmässige, planbare Erhöhung der Grundbeiträge und damit Verlässlichkeit und Planbarkeit für die Bildungsinstitutionen. Mit dem Glätten der Mittelverteilung soll der stark steigenden Studierendenzahl von plus 15 bis 23 Prozent an den universitären Hochschulen und plus 20 bis 30 Prozent an den Fachhochschulen Rechnung getragen werden. Die Glättung bringt auch Planungssicherheit für die ETH, die Universitäten, die Fachhochschulen, den Schweizerischen Nationalfonds und die Kommission für Technologie und Innovation (KTI). Die Vertreter der Wissenschaft - insbesondere der ETH-Vertreter -, welche wir in der Kommission anhörten, wiesen auf die Wichtigkeit dieser Budgetglättung hin. Als Kommissionssprecherin möchte ich Sie mit Nachdruck auch darauf hinweisen, dass der grösste Teil der Bildungs- und Forschungsmittel in Human Resources gehen. Lehrende und Forschende sollten über langfristige Perioden finanziert werden.
Neben der Budgetglättung beantragt Ihnen die WBK in allen obengenannten Bereichen - ausser bei den Fachhochschulen, deren Mittel bereits 2012 um 100 Millionen Franken erhöht wurden - eine massvolle Budgeterhöhung, um einen konstanten Anstieg der Bildungsmittel zu erreichen. Es braucht dazu auf vier Jahre verteilt insgesamt 292,9 Millionen Franken. Wichtig ist dabei, dass der Antrag der WBK-NR für 2016 die gleichen Ausgaben vorsieht wie der Bundesrat. Statt des Liegestuhls wird eine gerade Linie von 2012 bis 2016 gezogen. Damit wird die nächste BFI-Botschaft nicht präjudiziert: Sie wird vom gleichen Niveau 2016 ausgehen, wie es der Bundesrat vorsieht.
Zusätzlich beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 12 zu 11 Stimmen einen Betrag von 8 Millionen Franken für die Förderung in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. Mit der Förderung der Mint-Fächer hat sich Ihre WBK in einer zweiten Sitzung am 17. August vertieft beschäftigt. Gerade in diesem für unseren Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort so wichtigen Bereich fehlen uns die Fachkräfte. Die Kommission ist sich bewusst, dass die Förderung des Interesses an diesen Fachbereichen bereits sehr früh erfolgen muss, eigentlich bereits in der Vorschulphase. Hier sind alle Akteure gefordert. Der Bund kann vor allem über die schweizerischen Akademien, welche eine ganze Reihe von guten Förderprogrammen durchführen und in Planung haben, stützend mithelfen. In Aussicht gestellt ist eine separate Botschaft zur Energieforschung im Rahmen der neuen Energiepolitik, in welcher unter dem Titel "koordinierte Energieforschung Schweiz" 202 Millionen Franken beantragt werden sollen. Dies ist ein wichtiges Signal für die geplante und bereits begonnene Energiewende. Forschungsstellen an der ETH und an den Universitäten sollen sich daran beteiligen. Mit dieser Sonderbotschaft Energieforschung sollen ebenfalls Mittel für die Hochschulen und Universitäten gesprochen werden. Es stellt sich daher die Frage, ob es sinnvoll ist, im BFI-Bereich für die Jahre 2013 und 2014 die vom Bundesrat beantragten, nur geringen Mittelerhöhungen zu sprechen, oder ob es nicht besser wäre, bereits heute die linearen Mittelerhöhungen zu beschliessen, wie es Ihnen Ihre WBK beantragt.
Im Ständerat wurde der identische Antrag auf Glättung und leichte Budgeterhöhung für ETH, Universitäten, Nationalfonds und KTI nur mit einer Stimme Unterschied abgelehnt. Es ist auf alle Fälle sinnvoll, eine Differenz zum Ständerat zu schaffen, damit dieser die Energieforschungsvorgaben und die Mittelverteilung in den Jahren 2013 und 2014, welche von der Finanzplanung bereits vor eineinhalb Jahren vorgegeben wurden, noch einmal prüfen kann.
In diesem Sinn beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der grossen Mehrheit Ihrer WBK zuzustimmen.