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preparatory:AB 126272

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-18

Wortprotokoll

Bei dieser Motion kann ich leider nicht feststellen, dass sich der gesetzgeberische Handlungsbedarf verringert habe, das Problem in der Zwischenzeit vom Bundesrat erkannt worden sei oder gar nicht mehr existiere.

Frau Thanei verlangt mit ihrer Motion, dass der Anwendungsbereich des Geldwäschereigesetzes auf den Handel mit wertvollen Gütern ausgedehnt wird. Wie Sie alle wissen, hat das Geldwäschereigesetz die Aufgabe, für einen sauberen Finanzplatz zu sorgen, die Geldwäscherei in all ihren Erscheinungsformen zu bekämpfen und bei Finanzgeschäften die Sorgfalt sicherzustellen. Das Geldwäschereigesetz ist nicht einfach "l'art pour l'art" erlassen worden, sondern hat eine sehr wichtige Funktion. Dass die Schweiz für einen sauberen Finanzplatz sorgt, ist für den Standort Schweiz auch im internationalen Wettbewerb zentral.

Inzwischen müssen wir feststellen, dass das Gesetz viele Lücken aufweist. Heute werden Geldwäscherei- und Umgehungsgeschäfte in vielerlei Formen betrieben; vielfach erfolgt die Geldwäsche via materielle Werte, indem zum Beispiel Edelmetalle, Schmuckstücke, Rohstoffe usw. gekauft werden, die nachher wieder verkauft werden können. Zum Erwerb dieser Werte werden illegale Gelder verwendet, die nachher gewaschen werden und als Erlös aus dem Verkauf dieser Werte legalisiert in den Kreislauf zurückgeführt werden können.

Deswegen ist es zentral, dass wir den Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes, wie von Frau Thanei erwähnt, auf Personen ausdehnen, die mit Schmuck, Uhren, Kunstgegenständen, Edelmetallen, Rohstoffen usw. handeln. Wenn der Bundesrat in seiner Antwort schreibt, das Parlament habe im Jahr 2008 explizit auf die Unterstellung des Handels mit Schmuck, Uhren und Kunstgegenständen verzichtet, so ist das sicher kein Argument dagegen, das jetzt nachzuholen - ganz im Gegenteil!

Ich bitte Sie deshalb: Nehmen Sie die Geldwäschereibekämpfung ernst, bekämpfen Sie die Geldwäscherei in all ihren Erscheinungsformen. Gerade heute, beim aktuellen Anlagenotstand auf den Finanzmärkten, stellen wir fest, dass immer mehr Gelder zum Beispiel in Kunstgegenstände oder Edelmetalle überführt und so gewaschen werden. In dem Sinne ist es wichtig, dass wir diese Umweggeschäfte verunmöglichen und Personen, die im Handel mit diesen wertvollen Gütern tätig sind, dem Geldwäschereigesetz und den damit verbundenen Sorgfaltspflichten unterstellen.

Ich bitte Sie, die Motion zu unterstützen.