Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2001-06-18
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-18
Wortprotokoll
"Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer." Wir haben letzte Woche die Staatsrechnung für das Jahr 2000 mit einem Überschuss in der laufenden Rechnung von über 4 Milliarden Franken genehmigt - und stellen dann in der Vermögensrechnung und in der Bilanz fest, dass sich trotz dieses Überschusses die Schulden erhöht haben und der Bilanzfehlbetrag lediglich um 1,5 Milliarden Franken zurückgeführt werden konnte.
Ich glaube also, Herr Mugny, wir wissen, wovon wir sprechen. Wir wissen auch, wovon wir sprechen, wenn wir feststellen müssen, dass die Zinsbelastung, die auf dem Bund zurzeit lastet, höher ist als die zur Verfügung stehenden Mittel für die Ausbildung.
Die SVP hat sich schon in den Jahren des grossen Ausgabenwachstums, in der Rezession, des Öfteren mit der Frage befasst, in welchem Ausmass antizyklische Verhaltensweisen des Staates gerechtfertigt sind und in welchem Ausmass sie kurzfristig Nutzen bringen und langfristig schaden. Wir stellen fest, dass der langfristige Schaden für unseren Finanzhaushalt durch die Schuldenzunahme um mehr als das Doppelte in den Neunzigerjahren auf über 100 Milliarden Franken letztlich grösser ist als der kurzfristige Nutzen der Verbesserung der Konjunktur. Es mag deshalb angesichts der von uns zu beurteilenden Sachlage nicht verwundern, dass wir uns hinter das Instrument der Schuldenbremse stellen.
Es ist nicht das erste Mal, dass hier gegensätzliche Meinungen in Bezug auf die Rolle des Staates aufeinander prallen, insbesondere in Bezug auf den Grundsatz, ob sich die Ausgaben nach den Einnahmen zu richten haben oder umgekehrt. Es ist nicht das erste Mal, dass wir diese Problematik in diesem Rat behandeln. Wir stimmen dem Grundsatz zu, wie er in der Vorlage zur Schuldenbremse festgelegt ist: dass sich primär die Ausgaben nach den Einnahmen zu richten haben.
Bezüglich des Ausgleichs des Konjunkturzyklus hätten wir ja von der Verfassung her die entsprechenden Auflagen, sie wären Gesetz gewesen, hätten beachtet werden müssen: die Auflage des mittelfristig ausgeglichenen Finanzhaushaltes. Aber wenn wir schon davon ausgehen, dass zusätzliche Steuerungsinstrumente nötig sind, weil wir schlechterdings einer solchen Weiterentwicklung der Situation, wie sie in den Neunzigerjahren stattgefunden hat, nicht zustimmen und sie nicht akzeptieren können, glauben wir, dass es richtig ist, [PAGE 777] über ein solches Instrument zu sprechen, wenn die Konjunktur gut ist. Andernfalls hätte es wohl keine Chance.
Ich darf Sie immerhin darauf hinweisen: Die Vorlage ist eine Verfassungsvorlage, die vom Volk genehmigt werden muss. Ich gehe davon aus, dass schon beim "Haushaltziel 2001" die klare Meinung des Volkes die war, dass es keinen verschuldeten Staat will, im Wissen darum, dass verschuldete Staaten auf Dauer keine sozialen Staatswesen sein können. Ich glaube deshalb, schon aufgrund dieses klar zum Ausdruck gebrachten Volkswillens kann es Anlass genug sein, ein Instrument der Sicherung einzubauen.
Weder die Volkswirtschaftslehre noch das Finanzwesen sind exakte Wissenschaften. Sie stützen sich allenfalls auf empirische Wissenschaften ab. Ich glaube auch, dass das vorgeschlagene Modell, wie es der Bundesrat vorsieht, dieser Erkenntnis grundsätzlich Rechnung trägt und dem Parlament in Zeiten des Handlungsbedarfs den möglichen Spielraum gibt, allerdings im Rahmen eines Ausgleichsfonds, der letztlich begrenzt ist. Dieser Ausgleichsfonds wird zur Handhabung des konjunkturgerechten Spielraums Hand bieten.
In dem Sinne stimmen wir der Vorlage zu; wir sind bereit, darauf einzutreten. Wir unterstützen die Mehrheit der Kommission. Wir sind bereit, Herr Beck, diesen Offenbarungseid zu leisten. In Bezug auf den Einzelantrag Vallender halten wir uns die Meinung und Zustimmung offen. Wir erwarten zuerst die Stellungnahme des Bundesrates und des Kommissionssprechers hierzu.