Maier Thomas · Nationalrat · 2012-09-18
Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-09-18
Wortprotokoll
Dieser Artikel gab etwas mehr zu diskutieren. Ich erinnere Sie daran, dass es hier um den Vertrieb ausländischer kollektiver Kapitalanlagen an nichtqualifizierte Anleger geht, die von der Finma genehmigt werden müssen. Die Genehmigung wird unter anderem dann erteilt, wenn eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Finma und den ausländischen Aufsichtsbehörden abgeschlossen worden ist. Dies ist die Version des Bundesrates und des Ständerates.
Beim Entscheid von letzter Woche folgten Sie der damaligen Kommissionsminderheit, die beantragt hatte, dass eine solche Kooperationsvereinbarung nur dann abzuschliessen sei, wenn das Domizilland der ausländischen kollektiven Kapitalanlagen dies auch erfordere. Wir haben also hier im Nationalrat unser Recht quasi von ausländischem Recht abhängig gemacht. Der Ständerat hält an seiner und damit an der Version des Bundesrates fest.
Ihre Kommission hat nun mit 14 zu 11 Stimmen noch einmal beschlossen, dem Ständerat zu folgen und damit die Differenz auszuräumen. Im Namen der Mehrheit möchte ich Sie bitten, dies heute zu tun. Der Ständerat hat einstimmig beschlossen, an seiner Version festzuhalten. Bei uns fiel der Entscheid letzte Woche mit dem Stichentscheid des Präsidenten.
Hier geht es um einen wichtigen Punkt für den Schutz von nichtqualifizierten Anlegern. Wir sollten den Anlegerschutz nicht von ausländischem Recht abhängig machen; das tun wir bei anderen Gesetzen ja bewusst auch nicht. Dieser Punkt ist ein wichtiger Teil eines nun durchgängigen Kompromisses in diesem Gesetz. Im Namen der Mehrheit bitte ich Sie, das jetzt nicht aus der Balance zu bringen.
Noch zwei formale Punkte: Der Ständerat hat einstimmig beschlossen, wir aber mit Stichentscheid des Präsidenten. Sollten wir in eine Einigungskonferenz gehen müssen, haben wir, wie Sie einfach feststellen können, eine schlechte Ausgangslage. Zum Abschluss: Wenn Sie der Mehrheit Ihrer Kommission zustimmen, haben Sie die letzte Differenz ausgeräumt, und das KAG kann mit dem gefundenen und unserer Meinung nach ausgewogenen Kompromiss in die Schlussabstimmung gehen.