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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2012-09-18

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-18

Wortprotokoll

Ich bitte Sie mit meiner Motion, eine gesetzlich geregelte Nachweispflicht für politisch exponierte Personen in der schweizerischen Gesetzgebung einzuführen. Wenn Personen, die einem Potentatenclan oder dem Umfeld eines Potentaten eines beispielsweise autokratisch geführten Landes angehören, hier in der Schweiz einem schweizerischen Bankinstitut Gelder, Vermögenswerte anvertrauen wollen, haben diese Personen den Nachweis selbst zu erbringen, dass diese Gelder, diese Vermögenswerte rechtmässig erworben wurden.

Wieso ist diese Regelung nötig? Wir haben festgestellt, dass die heute bereits etwas erhöhte Sorgfaltspflicht der Banken in diesem Bereich versagt hat. Das ist der Grund für meine Motion, für die Verstärkung. Wenn die heutige Sorgfaltspflicht bereits greifen würde, wären nicht wie bei jedem im Jahr 2011 vertriebenen oder stark bestrittenen Potentaten - Ben Ali, Mubarak, Ghaddafi, Kulibajew - hohe Millionenbeträge an Vermögenswerten in die Schweiz gelangt. Die Schweiz gerät jedes Mal, und das seit dreissig Jahren, immer wieder in die negativen Schlagzeilen, wenn dann nach dem Sturz eines Potentaten solche Gelder offengelegt werden müssen.

Es geht hier darum, dass die Bank den Angaben ihrer Kunden nicht ohne Weiteres vertrauen darf, sondern dass beweiskräftige Dokumente vorgelegt werden müssen. Im Finma-Bericht, der heute schon mehrmals erwähnt wurde, wird aufgezeigt, dass die Banken in vier von zwanzig untersuchten Fällen diese Regeln nicht einhielten und eben wegen gewichtigen Verfehlungen ein Verwaltungsverfahren hätten; der Bericht enthält also diese Kritik. Meines Erachtens ist der Grund für diese sehr halbherzige Umsetzung durch die Banken, dass sie nicht dazu gezwungen sind, ihren Kundinnen und Kunden gegenüber das Misstrauen aktiv auszusprechen. Sie führen nur quasi freiwillig, je nachdem, [PAGE 1488] situativ, weiterführende Abklärungen durch und fordern zu wenig Belege ein.

Das Argument des Bundesrates, mein Vorstoss würde einen unverhältnismässigen Aufwand für alle Betroffenen schaffen, stimmt nicht. Zumindest bei Geldern aus verdächtigen Ländern sind die Banken bereits jetzt verpflichtet, Belege für die Rechtmässigkeit einzuholen und zu prüfen. Neu wäre, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet wären. Das würde die Banken davon entlasten, solche Belege im Einzelfall von sich aus einfordern zu müssen.

Neu wäre allerdings auch, dass die politisch exponierten Personen aus unverdächtigen Ländern solche Belege erbringen müssten. Das könnte abschreckende Wirkung auf Kundinnen und Kunden haben, die vielleicht nichts zu verbergen haben. Ich denke persönlich nicht, dass Personen aus dem Umkreis von Angela Merkel oder von François Hollande ein grosses Problem hätten, die Rechtmässigkeit ihrer Vermögen zu belegen. Auch kann man umgekehrt argumentieren, dass der Finanzplatz Schweiz für die ehrlichen politisch exponierten Personen, die diesen Nachweis im Nu erbringen können, sogar attraktiver würde. Vermögen in der Schweiz von politisch exponierten Personen wären dank der von mir geforderten Nachweispflicht endlich vom globalen Pauschalverdacht befreit, irgendwie unlauter und schwarz zu sein.

Mein Vorstoss verlangt auch nicht, dass die Banken alle möglichen Belege übersetzen und auf ihre Rechtmässigkeit überprüfen müssten. Hier überinterpretiert der Bundesrat meinen Vorstoss.

Ich bitte Sie, meinen Vorstoss anzunehmen. Er hilft mit, einen sauberen Finanzplatz mit klaren Regeln zu schaffen, er entlastet die Banken. Was bisher passiert ist, darf nicht mehr passieren.