Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2012-09-20
Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-20
Wortprotokoll
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung hat der Kanton Basel-Stadt am 2. November 2011 die vorliegende Standesinitiative eingereicht. Darin ersucht er die Bundesversammlung, alle denkbaren Schritte zu unternehmen, die zur Stilllegung des AKW Fessenheim führen.
Begründet wird diese Standesinitiative wie folgt: Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt ist bezüglich der Schliessung der Anlage in Fessenheim seit Jahren aktiv. Er beurteilt die dortige Sicherheitssituation als ungenügend und den weiteren Betrieb der Anlage auf dem gegenwärtigen technischen Stand als eine Gefährdung der Basler Bevölkerung - dies insbesondere in Bezug auf die möglichen Folgen eines Erdbebens, da Fessenheim im Oberrheingraben und damit in einer der seismisch aktivsten Zonen in Frankreich liegt.
Der Ständerat hat diese Standesinitiative in der Sommersession 2012 bereits beraten. Er hat beschlossen, ihr keine Folge zu geben.
Die UREK des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 25. Juni 2012 dieses Geschäft ebenfalls beraten. Die Kommission nahm dabei zur Kenntnis, dass das AKW Fessenheim dem EU-Stresstest unterzogen wurde und dass die Beurteilung des Risikos einer nuklearen Katastrophe im AKW Fessenheim für schweizerische Gebiete Sache des Ensi, der Aufsichtsbehörde des Bundes, ist. Das Ensi nimmt jeweils an Inspektionen der französischen Behörden im Werk Fessenheim teil. Ebenfalls nahm die Kommission zur Kenntnis, dass der Bundesrat bereits heute in Gesprächen auf bilateraler sowie internationaler Ebene darauf hinwirkt, Kernkraftwerke ausschliesslich mit höchsten Ansprüchen an die Sicherheit für Mensch und Umwelt zu betreiben. Die Kommission stellt aber grundsätzlich fest, dass es keine gesetzlichen Grundlagen in der schweizerischen Gesetzgebung oder im Völkerrecht erlauben, die Regierungen anderer Länder zur Stilllegung von Kernkraftwerken zu zwingen.
In der Kommission wurde auch ein Antrag für eine Kommissionsmotion gestellt. Der französische Präsident Hollande hat bekanntlich in Aussicht gestellt, das AKW Fessenheim bis 2017 zu schliessen und durch ein Kompetenzzentrum für den Rückbau von Kernkraftanlagen zu ersetzen. Deshalb war eine Minderheit der Kommission der Ansicht, dass sich bezüglich Rückbaukompetenz eine internationale Kooperation aufdränge und sich die Schweiz daran beteiligen sollte. Für die Mehrheit ist unbestritten, dass die Branche diese Kompetenzen rechtzeitig aufbauen muss. Solche Kompetenzen sind jedoch bereits am Markt erhältlich. Von der Beteiligung an einer noch nicht konkretisierten Idee ist abzusehen. Der Antrag für eine solche Kommissionsmotion wurde mit 13 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.