de Courten Thomas · Nationalrat · 2012-09-20
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-20
Wortprotokoll
Namens der Minderheit beantrage ich, auf die Initiierung eines neuen Rahmengesetzes für Sozialhilfe zu verzichten. Es ist der Anstoss zu einem neuen Sozialhilfegesetz, einem wahrscheinlich längeren Prozess mit sehr hoher Komplexität und sehr vielen Schnittstellen entsprechenden Ausmasses. Am Beginn eines Gesetzgebungsprozesses muss man sich die grundsätzliche Frage stellen, ob es tatsächlich notwendig ist, für dieses Problem ein neues Gesetz auf Stufe Bund zu schaffen. Wenn es nicht zwingend notwendig ist, ein neues Gesetz zu schaffen, ist es zwingend notwendig, kein neues Gesetz zu schaffen; das hat schon Montesquieu gesagt. Dieser Punkt ist hier genau richtig, weil wir in der Bundesverfassung auch klar festgelegt haben, dass für die Sozialhilfe die Kantone zuständig sind und dass die Kantone die Kompetenz haben, diese Aufgabe an die Gemeinden zu delegieren, was viele schliesslich auch machen. [PAGE 1585]
Wenn moniert wird, dass Koordinationsbedarf bestehe, dann erinnere ich daran, dass wir bereits eine breitabgestützte Organisation, die Skos, haben, die sich genau um das kümmert. Sie gibt Richtlinien heraus, sie macht Vorschläge, sie macht Studien, und sie stellt Unterschiede fest - sie versucht, diese auch offenzulegen und zu kommunizieren. Sie untersucht aber nicht - oder in meinen Augen zu wenig -, woher diese Unterschiede kommen und ob sie gerechtfertigt sind oder nicht. Ich stelle einfach fest, dass in den einzelnen Kantonen offensichtlich nicht immer nach der Pfeife der Skos getanzt wird und dass jetzt der Ruf nach einer Lex Skos oder einem Gesetz für die Durchsetzung der Skos-Richtlinien kommt. Das kann nicht sein.
Wenn man ein neues Gesetz schaffen will, dann braucht es auch eine entsprechende Kompetenz in der Rechtsordnung. Ich habe es gesagt, in Artikel 115 der Bundesverfassung steht, dass für die Sozialhilfe die Kantone zuständig sind. Der Bund hat in diesem Bereich nicht zu legiferieren. Es ist auch nicht das Ziel der Minderheit, den Kantonen weitere Kompetenzen wegzunehmen und diese dem Bund zu übergeben - erst recht nicht, wenn man den Grundsatz beachtet: Wer zahlt, befiehlt, oder wer befiehlt, sprich legiferiert, zahlt am Schluss auch. Anders geht es nicht. Wir können hier nicht Rahmen festlegen und Lasten auf Kantone oder Gemeinden überbürden und dann nicht auch für die entsprechende Finanzierung sorgen. Entweder haben die Kantone und die Gemeinden die Lasten zu tragen, oder es kommt unweigerlich mit einem neuen Gesetz auch eine neue Finanzlast auf den Bund zu.
Wir reden über die Existenzsicherung in unserem Land. Das Ziel der Skos und der Initianten ist es, die Parameter für die Existenzsicherung einheitlich zu regeln. Einheitlich zu regeln heisst zwangsläufig, dass mindestens bei dem, was unter dem Durchschnitt liegt, eine Nivellierung nach oben erfolgt und damit auch die Sozialhilfekosten entsprechend steigen werden. Das ist eine politische Gesetzmässigkeit, der Sie sich heute nicht verschliessen können.
Wenn dann noch gesagt wird: "Wir machen nur ein ganz kleines, schlankes Rahmengesetz, nur formell, nur organisatorisch, aber sicher nicht materiell", dann ist das schlicht blauäugig. Schlank und effizient wird es schon darum nicht werden, weil im Sozialsystem bereits die verschiedensten Gesetzgebungen bestehen. ALV, IV, Krankenversicherung, Alimentenbevorschussung usw. - all diese Schnittstellen müssten Sie in diesem Rahmengesetz unterbringen. Das wird nicht schlank und einfach gehen.
Auch die formelle Beschränkung funktioniert nicht, weil Sie Regelungen im Bereich der Anspruchsberechtigung oder im Bereich der Definition des Existenzminimums treffen wollen. Wo liegt das Existenzminimum genau? Liegt es in Zürich genau gleich hoch wie in Graubünden, im Kanton Wallis oder im Kanton Baselland? Ich sage: nein! Sie wollen Regelungen betreffend die Rechte und Pflichten der Sozialhilfeempfänger treffen; Sie wollen die Voraussetzungen einheitlich regeln. Sie wollen die Rechtsmittel einheitlich definieren; Sie wollen die Organisation und die Kontrolle einheitlich regeln. Das wird zwangsläufig auch zu materiellen Anpassungen - notabene nach oben - führen.
Aus diesen Gründen bittet Sie die Minderheit, auf die Initiierung dieses neuen Rahmengesetzes zu verzichten.