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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2012-09-20

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2012-09-20

Wortprotokoll

Die Kommissionssprecher haben es Ihnen gesagt: In der Kommission ist nur knapp, mit nur einer Stimme Unterschied, eine Mehrheit zustande gekommen, die Ihnen beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Das zeigt, dass die Standesinitiative Genf ihre Berechtigung hat und das Problem, dass die Familienzulagen nicht immer dort ankommen, wo sie ankommen müssten, anerkannt ist.

Die Standesinitiative erhebt wie gesagt zwei Forderungen. Erstens: Die Familienzulagen sollen direkt dorthin gehen, wo sie hingehören, nämlich zu demjenigen Elternteil, der die Kinder betreut. Zweitens: Das Verfahren für diese Personen soll erleichtert werden.

Es geht wirklich um eine spezielle Situation, nämlich um die Situation des alleinerziehenden, nichterwerbstätigen Elternteils. In der Regel ist das die Mutter. In der Regel kann in solchen Fällen der erwerbstätige Ex-Partner und Vater der Kinder die Familienzulagen beziehen, und genau in dieser Tatsache liegt das Problem. Es geht darum, dass eben nicht nur die Alimente nicht immer vollständig und rechtzeitig bezahlt werden, sondern auch die Familienzulagen nicht immer korrekt an den Elternteil mit Sorgerecht weitergeleitet werden. Auch wenn es jetzt rechtlich gesehen die Möglichkeit der sogenannten Drittauszahlung der Familienzulagen gibt, ist es immer noch so, dass von dieser erschwerten Regelung und damit von einer Verzögerung häufig Alleinerziehende in einer existenziell bedrohlichen Situation betroffen sind, Alleinerziehende, die teilweise auch bereits auf Sozialhilfe angewiesen sind. In solchen Fällen sind Verzögerungen wirklich sehr belastend.

Das Problem ist systembedingt; in diesem Sinn ist es kein Zufall, dass gerade der Kanton Genf diese Initiative eingereicht hat. Der Kanton Genf ist ein Beispiel dafür, wie man im Rest der Schweiz von der Best Practice lernen könnte. Der Kanton Genf hatte nämlich vor der Inkraftsetzung des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009 jene Lösung, die er jetzt fordert und die eben darin besteht, dass diejenige Person, die das Sorgerecht für die Kinder hat, die Familienzulagen erhält. Das war im Kanton Genf möglich, weil er ein umfassendes Regelungssystem hatte, welches einen vollen Lastenausgleich garantierte. In diesem Sinn ist der Kanton Genf für die Problematik und die neue Lösung sensibilisiert. Er erkennt in der neuen Regelung einen Nachteil, den andere Kantone nicht erkennen, weil sie noch nie eine ideale Lösung hatten.

Es ist so, dass die zweite Forderung der Initiative nach Erleichterungen der Drittauszahlungen und des Verfahrens, um überhaupt herauszufinden, ob jemand Familienzulagen bezieht und diese auch beantragt hat, mit dem Familienzulagenregister umgesetzt wurde. Diese Erleichterungen wurden eben geschaffen; das ist eine Verbesserung, die wir auch anerkennen. Das Problem ist damit aber nicht gelöst. Die heutige Regelung ist schwerfällig, und sie ist kompliziert. Immer noch dauert es mehrere Monate, bis die notwendigen Abklärungen getroffen sind und alleinerziehende Personen die ihnen zustehenden Familienzulagen auch tatsächlich erhalten. Angesichts dessen, dass eben gerade diese alleinerziehenden Personen nachweislich einem Armutsrisiko ausgesetzt sind und grosse soziale und wirtschaftliche Belastungen tragen, macht es Sinn, eine unkomplizierte Lösung zu finden, die garantiert, dass sie die ihnen [PAGE 1563] zustehenden Familienzulagen wirklich auch ohne Verzögerung erhalten.

Dies geschieht gemäss der Forderung der Initiative, indem die Zulagen eben automatisch derjenigen Person ausgerichtet werden, in deren Obhut sich die Kinder befinden. Die entsprechende rechtliche Anpassung kreiert nicht unnötigen bürokratischen Aufwand. Sie stellt eine einfache und klare Lösung dar und verhindert eben bürokratischen Aufwand, der heute betrieben werden muss, um am Ende mit Monaten Verzögerung trotzdem die Drittauszahlung zu veranlassen und allfällige Vorbezüge der Sozialhilfe wieder rückvergüten zu lassen. Es ist auch sachgerecht und materiell sinnvoll, diese Forderung im Familienzulagengesetz zu verankern - es handelt sich eben um Familienzulagen. Es geht nicht darum, jetzt die heisse Kartoffel von einem Gesetz ins andere zu verschieben, indem man sagt, das Problem müsse im Rahmen von Scheidungen rechtlich geregelt werden.

Ich danke Ihnen, dass Sie der Minderheit folgen.