Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2012-09-20
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-20
Wortprotokoll
Diese Standesinitiative betrifft das Bundesgesetz über die Familienzulagen. Das Familienzulagengesetz sieht ja vor, dass die Zulage an den erwerbstätigen Teil der Eltern ausbezahlt wird, in diesem Fall zu 100 Prozent von den Arbeitgebern finanziert. Für Nichterwerbstätige wird die Finanzierung durch den Kanton sichergestellt. Im Kanton Genf hatte vor Inkrafttreten des neuen Familienzulagengesetzes am 1. Januar 2009 die Person Priorität, die das Kind in ihrer Obhut hatte. Ohne in allen Details auf die spezielle Situation Genfs vor dem Inkrafttreten einzugehen, kann ich sagen: Die Folge der neuen Gesetzgebung war, dass nichterwerbstätige, alleinerziehende Frauen plötzlich auf diese direkte Kinderzulage verzichten mussten und auf die Auszahlung durch ihren erwerbstätigen Ex-Mann angewiesen waren.
Die Initiative verlangt nun, dass die Kinderzulage generell direkt der Person ausbezahlt wird, die mit der Obhut beauftragt ist. Zudem wird verlangt, dass die vereinfachte Drittauszahlung möglich wird. Die vereinfachte Drittauszahlung ist allerdings bereits heute möglich. Es gibt in der Zwischenzeit das Familienzulagenregister. In diesem Zusammenhang [PAGE 1562] wurde die Möglichkeit der Drittauszahlung weiter verbessert und auch vereinfacht. In diesem Register ist einsehbar, wer Zulagen erhält. Jedes Kind im In- und Ausland ist registriert. Die Ausgangsbasis für die Drittauszahlung ist also gegeben. Und jede Durchführungsstelle ist zur Einsicht in dieses Register berechtigt. Um dem Anliegen der Drittauszahlung gerecht zu werden, ist also keine Gesetzesänderung mehr nötig. Eine automatische Drittauszahlung, wie sie die Standesinitiative verlangt, wäre nur mit massivem bürokratischem Mehraufwand zu realisieren und macht aufgrund der heutigen Möglichkeit wenig Sinn. Dort, wo sich eine Drittauszahlung aufdrängt, ist sie möglich. Die Familienausgleichskassen können zusammen mit den Sozialbehörden, oder wer auch immer dafür zuständig ist, Massnahmen einleiten, die dann auch umgesetzt werden.
Der Ständerat hat denn auch dieser Standesinitiative mit 26 zu 10 Stimmen keine Folge gegeben. Unsere Kommission - es ist schon eine Weile her, es war noch in der letzten Legislatur, im Februar 2011 - hat mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, Ihnen zu beantragen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.