Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-09-20
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-09-20
Wortprotokoll
Es ist ja nicht das erste Mal, Herr Ständerat, dass Sie mit diesen Anliegen kommen und dass wir darüber sprechen. Ich muss einfach immer wieder darauf hinweisen, was in der Verfassung steht. In der Verfassung ist kein quantifiziertes Verlagerungsziel festgehalten; das steht in einem Gesetz, aber nicht in der Verfassung. In der Verfassung steht in Artikel 84 Absatz 1: "Der Bund schützt das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs. Er begrenzt die Belastungen durch den Transitverkehr auf ein Mass, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume nicht schädlich ist." Es ist kein quantifiziertes Ziel. Wichtig ist der Schutz, und wichtig ist, dass die Belastung auf ein erträgliches Mass zurückgeführt wird.
Sie haben gesagt, dass die Luftproblematik nach wie vor gross sei. Alle Statistiken - wir erheben diese jedes Jahr, sie werden von wissenschaftlichen Instituten erhoben - haben ergeben, dass sich die Luftqualität im Alpenraum wie auch Gott sei Dank in den Agglomerationen massiv verbessert hat; in den Agglomerationen war die Problematik viel massiver. Die Luftqualität hat sich auch dank der Technologien bei den heutigen Autos und LKW massiv verbessert. Seinerzeit, als dieser Verfassungsartikel entstand, waren diese noch auf einem ganz anderen Niveau. Der Lärm ist praktisch konstant; die Lärmproblematik ist bis heute nicht gelöst.
Absatz 2 von Artikel 84 der Bundesverfassung sagt dann einfach, dass der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze grundsätzlich auf der Schiene erfolgt und dass der Bundesrat die notwendigen Massnahmen trifft. Auch hier gilt: Wir haben eine Verlagerungspolitik, wir haben ein Gesetz. Sie haben den Bericht diskutiert, Sie haben die weiteren Massnahmen zur Kenntnis genommen. Wir werden Ihnen auch diese Massnahmen, sofern Gesetzesänderungen dazu nötig sind, in Kürze etwa mit dem Vier-Meter-Korridor vorschlagen. Wir sind absolut verfassungskonform.
Wenn das im Gesetz festgehaltene Verlagerungsziel von 650 000 LKW dereinst, zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels, nicht erreicht werden wird, dann wäre dies gesetzeswidrig; das haben wir klar gesagt. Alle Perspektiven, mit der Zunahme des Verkehrs, zeigen heute, dass dieses im Gesetz quantifizierte Ziel so nicht erreichbar sein wird. Dazu stehen wir, und deshalb gibt es die zusätzlichen Massnahmen. Wir werden sehen, was dann die Eröffnung der Neat-Linie bringt. Das ist ein Zukunftsproblem.
Zur Alpentransitbörse haben wir bereits heute in Artikel 6 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes die Ermächtigung des Bundesrates, völkerrechtliche Verträge abzuschliessen. Sie haben zu Recht gesagt, dass wir das seit zehn Jahren versuchen. Um verhandeln zu können, braucht es zwei. Die EU will mit uns nicht verhandeln, die Nachbarländer wollen mit uns nicht verhandeln. Wir bleiben dran, aber für Verhandlungen braucht es ein Mandat auf zwei Seiten.
Das Mandat aufseiten der EU können Sie auf geraume Zeit vergessen. Denn wir haben auch ein Landverkehrsabkommen mit der EU. Im Landverkehrsabkommen ist eben der Grundsatz verankert, dass kein Mitgliedstaat einseitige mengenmässige Beschränkungen einführen darf. Wenn Sie eine Alpentransitbörse wollen und sagen, pro Jahr solle es am Gotthard 650 000 LKW-Durchfahrten geben - alles darüber hinaus wäre ja nicht zulässig, das müssten Sie anders umlagern -, müssten Sie für diese 650 000 Fahrten mengenmässig eine Börse, eine Versteigerung pro Jahr ermöglichen. Das ist die Idee, und das widerspricht dem Landverkehrsabkommen.
Wir sind sehr einverstanden - in den Motionen, die angenommen wurden, haben Sie die Erweiterung angebracht, dass auch andere Massnahmen denkbar sind. Wir sind sehr froh, dass im letzten Jahr in Leipzig insbesondere Frankreich, Italien und Deutschland eingewilligt haben, dass man im Sinne der Lenkung des Schwerverkehrs prüft, ob wir die Abgaben erhöhen können. Das knüpft an unsere LSVA an. Wir würden den Transitschwerverkehr auf der Strasse verteuern. Somit hätten wir mit den Nachbarn ein System, bei dem die Strasse weniger attraktiv wäre als heute und bei dem ein Anreiz für die Verlagerung bestünde. Das ist ein relativ grosser Schritt. Bei Italien weiss ich allerdings nicht, ob eine neue Regierung das unterstützen würde.
Die EU-Kommission unterstützt mit uns die weiteren Arbeiten an diesem "Toll plus"-System. Gestern war die Europäische Verkehrskommission hier in Bern. Ich nehme an, Exponenten von Ihrer Seite haben auch mit diesen Leuten gesprochen. Das ist das höchste der Gefühle, das sie sich vorstellen können, in diesem Bereiche den Schwerverkehr zu verteuern. Sie sehen das aber natürlich als Einnahmequelle für Investitionen in die Infrastrukturen. Die Österreicher sagen dann: Wenn ihr in der Schweiz eine Begrenzung macht, dann müssen wir das am Brenner schlucken. Damit sind sie natürlich nicht einverstanden. Bei den Franzosen ist es dasselbe. Sie können also eigentlich den Alpenraum nur mehr schützen, wenn die Alpenstaaten wirklich dabei sind. Da reichen die regionalen Vertretungen eben nicht, am Schluss sind es die Minister, die Regierungen, die zu Verhandlungen und zu einem System Hand bieten müssen.
Wir hatten vor zehn Tagen die Umweltminister betreffend Alpenkonvention in Poschiavo. Da war das auch ein Thema. Auch dort kamen die Regionen zu Wort, und wir sind der Meinung, dieses System mit der Verteuerung, mit dieser Abgabe, könnte tatsächlich etwas sein, was mittelfristig Zuspruch findet, mindestens bei den Nachbarstaaten. Dann, glaube ich, haben wir ein System, nicht mit mengenmässiger Limitierung, aber mit einer Verteuerung des Schwerverkehrs, damit die Strasse weniger attraktiv wird als die Schiene. Das könnte effektiv eine Massnahme sein, die durch die Motionen abgedeckt ist. Aber die Alpentransitbörse als Instrument ist einfach bis heute keine Lösung. Herr Stadler, ich habe Sie schon einmal eingeladen: Ich nehme Sie gerne mit an die nächste Ministerkonferenz in Leipzig. Dann dürfen Sie das Anliegen gerne vorbringen, und dann [PAGE 830] sehen Sie, ob es an uns liegt, ob es an unserem guten Willen fehlt. Wenn Sie einen Staat finden, der sagt: "Ja, Herr Stadler, Sie haben Recht, ich verhandle mit Ihnen über die Alpentransitbörse", dann trete ich sofort zurück, und Sie können meinen Platz einnehmen. (Heiterkeit)