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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2012-09-20

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-20

Wortprotokoll

Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie hier einem Nichtmitglied der Kommission gestatten, noch ein Anliegen einzubringen, das allerdings etwas anders liegt, als die Anliegen, die wir schon diskutiert haben. Ich möchte als Erstes der Kommission sehr herzlich danken, dass sie die Verbindung der N15 grundsätzlich nicht infrage stellt. Es handelt sich hier um die Verbindung Brüttisellen-Wetzikon-Rapperswil-Reichenburg, mit anderen Worten: um die Verbindung A1 zu A3. Ich muss Ihnen hier als Mitglied dieses Rates nicht näher erläutern, warum diese Verbindung eine ganz strategische ist, vom Brüttiseller Kreuz über den südlichen Kantonsteil von St. Gallen bis zur March im Kanton Schwyz und dann der Anschluss an die A3 bei Reichenburg. Wir sind also froh, dass diese Verbindung hier drin aufgeführt ist.

Allerdings sind wir unglücklich, dass das Projekt dieser Lückenschliessung selber hier zur Streichung beantragt wird. Ich möchte doch ganz kurz sagen, dass diese Verbindung in weiten Teilen bereits heute vierspurig ausgebaut ist. Sie weist aber in der Tat auf Zürcher Gebiet, nämlich zwischen Uster und dem Kreisel Betzholz bei Hinwil, eine Lücke auf, die mit dem in der Botschaft ebenfalls zur Übernahme vorgesehenen Projekt "Lückenschliessung" hätte geschlossen werden sollen.

Der Kommissionsreferent hat zu Recht ausgeführt, dass dieser Entwicklung eine Schwierigkeit erwachsen ist, indem das Bundesgericht im Juni dieses Jahres, also erst kürzlich, entsprechende Beschwerden gutgeheissen hat, die vor allem mit dem Schutz der Moorlandschaft zu tun haben. Diese Beschwerden werden natürlich vollumfänglich respektiert; das heisst in der Tat, dass hier das Projekt geändert und neu aufgelegt werden soll. Ich muss allerdings mit einer Nuance zum Kommissionssprecher sagen, dass das nicht das ganze Projekt betrifft, sondern dass es Teile dieses Projektes gibt, die auch vor Bundesgericht unbestritten geblieben sind. Im Wesentlichen ist das der Abschnitt zwischen Uster-Ost und dem Bereich des Tunnels Grüt-Morgen. Da kann auf das vorliegende, vom Bundesgericht nicht bemängelte Projekt zurückgegriffen werden. Die anderen Projektteile müssen neu bearbeitet werden.

Das Anliegen, das ich mit meinem Antrag hier verfolge, ist folgendes: Die Zürcher Regierung hat in einer Klausur und dann in einem Regierungsratsbeschluss vom 19. August 2012, also erst kürzlich, sehr deutlich festgehalten, dass sie versuchen möchte, bis Ende 2013 ein ausführungsreifes Projekt vorzulegen. Sie hat auch das Gefühl, dass daran aufgrund von schon früher gemachten Alternativplanungen relativ zügig gearbeitet werden könnte.

Ich bin mit dem Kommissionssprecher durchaus einverstanden: Man kann unterschiedlicher Meinung sein, ob es denn möglich sein wird, innert nützlicher Frist eine machbare Alternative zu präsentieren, die Artikel 8a NSG, der schon zitiert wurde, entspricht. Wenn Sie sich die Projekte N17 und N20, die vorher besprochen wurden, ansehen, dann bemerken Sie, dass die Anträge der Mehrheit die Formulierung "sofern die Bedingungen gemäss Artikel 8a NSG erfüllt sind" enthalten, die ich ebenfalls mit meinem Einzelantrag vorschlage. Es ist deshalb nicht ganz einsichtig, weshalb dieses Zürcher Projekt anders behandelt werden sollte.

Es geht mir mit meinem Antrag um nichts anderes als um eine gewisse Gleichbehandlung. Ich möchte der Kommission in keiner Art und Weise dreinreden. Sie hat eine Beurteilung vorgenommen; sie hält es für unwahrscheinlich, dass hier innert nützlicher Frist etwas entstehen kann. Ich bitte Sie darum, einfach abzuwarten - auch etwas unter dem Gesichtspunkt der Psychologie im Umgang mit unseren föderalistischen Partnern. Geben Sie der Zürcher Regierung die Chance, dieses Projekt zu machen. Wenn es denn gelingt, dies innerhalb der Bedingungen von Artikel 8a NSG zu tun, wie bei den anderen Projekten; wenn es denn gelingt, dies innerhalb der Termine zu tun, dann haben wir eine klare Situation. Wenn es denn nicht gelingt, dann gelingt es nicht, und die Kommission würde Recht behalten. Ich glaube aber nicht, dass es unbedingt nötig ist, bereits jetzt entsprechend [PAGE 822] dem Beschluss der Kommission festzulegen, das Projekt sei zu streichen.

Meine Absicht mit diesem Einzelantrag und meine Bitte an Sie ist es also, hier eine gewisse Gleichbehandlung zu erreichen und abzuwarten, ob es gelingt, ein verbessertes Projekt aufzulegen oder nicht. Dann haben wir eine klare Situation, die auch dem grossen Anliegen der Zürcher Regierung Rechnung trägt.

Ich bitte Sie also, meinem Antrag zuzustimmen.