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Baumann Isidor · Ständerat · 2012-09-20

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-20

Wortprotokoll

Ich bin nicht der Gegner, ich habe nur eine andere Meinung und versuche, diese zu begründen. Zuerst zur Interessenbindung: Ich bin Verwaltungsrat bei der Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees. Wichtiger ist - darum erlaube ich mir auch zu sprechen -, dass ich eine gewisse Erfahrung als Regierungsratsmitglied des Kantons Uri habe, der verschiedene Lösungen für diese Sportart nach der heutigen Gesetzgebung gefunden hat.

Ich ersuche Sie, an der aktuell gültigen Regelung festzuhalten und nicht eine schrankenlose Freiheit für das Kitesurfen einzuführen. Dieser Meinung war übrigens auch Frau Bundesrätin Leuthard in der Fragestunde des Nationalrates vom 4. Juni 2012. Diese Haltung vertreten auch alle Kantone und die Schifffahrtsgesellschaften in einer Umfrage, die das BAV in diesem Jahr gemacht hat.

Die entstehenden Nutzungskonflikte und die grossen Sicherheitsbedenken sind die Hauptbegründungen, warum man diese Motion nicht annehmen sollte. Ich nenne hier vier Punkte:

Entgegen den Feststellungen des Motionärs sind die gesetzlichen Anforderungen ans Kitesurfen sehr tief. Es gibt weder Anforderungen an die Geräte noch für die Zulassung der Personen. Bei der Annahme der Motion würde der Vollzugsaufwand der Kantone und der Seeufergemeinden massiv erhöht, weil in einem aufwendigen Verfahren die gesperrten Zonen und die Signalisationen verfügt werden müssten. Es geht also um eine Umkehrfunktion der öffentlichen Hand. [PAGE 831] Die offenen Fragen der Signalisation bei einer Liberalisierung sind auch absolut nicht geklärt.

Die Argumentation, die auch in der Motion steht, dass Kitesurfen zu einer Disziplin der Olympischen Spiele erhoben wird, ändert natürlich in keiner Weise etwas an diesem teils erheblichen Gefährdungspotenzial. Aufgrund der Besonderheit dieser Sportarten kann man nicht von einer Diskriminierung sprechen, wenn man den Kitesurfern nicht die schrankenlose Freiheit einräumt. Der Kanton Uri hat Zonen ausgeschieden, in denen diese Sportart erlaubt worden ist, und in der Gesetzgebung, wie sie heute besteht, ist das auch für alle anderen Kantone möglich. Aus dieser Sicht ist es richtig, die aktuelle, gültige Regelung aufrechtzuerhalten, den Kantonen den Spielraum zu überlassen und ihnen nicht mit einer Veränderung der Gesetzgebung eine Polizisten- und Kontrollrolle zuzuordnen.

In diesem Sinne und im Interesse auch der Sicherheit bitte ich Sie um Ablehnung der Motion.