Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-04
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-04
Wortprotokoll
Die Frage, die sich sicher viele von Ihnen heute Morgen gestellt haben, ist diese: Hätte die Schweiz mit einer Volkswahl einen besseren Bundesrat? Der Bundesrat kann Ihnen diese Frage nicht beantworten, weil Sie ja den Bundesrat gewählt haben; Sie müssen auch entscheiden, ob Sie Ihre Arbeit gut gemacht haben. Sicher ist aber, dass Sie, die Bundesversammlung, mit der Initiative "Volkswahl des Bundesrates" eine wichtige Aufgabe abgeben würden, nämlich die Mitglieder der Landesregierung zu wählen. Im Übrigen würden Sie auch die Aufgabe der Wahl des Bundespräsidiums abgeben.
Das ist vielleicht gar nicht so schlimm, Sie haben bestimmt noch genug zu tun. Aber institutionell hätte das natürlich beträchtliche Auswirkungen. Wenn der Bundesrat und das Parlament, also Exekutive und Legislative, beide von der Bevölkerung gewählt würden, dann stellte sich hier eine Frage der institutionellen Beziehungen. Mit einer Wahl durch die Bevölkerung hätte der Bundesrat eine andere respektive die genau gleiche Legitimität, wie sie auch die Bundesversammlung hat. Mit dem heutigen System gehen wir aber davon aus, dass die Legislative die Exekutive kontrolliert - das ist auch richtig so - und dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Sie, die Bundesversammlung, gewissermassen durch Ihre Wahl bzw. durch Ihre Nichtwahl ebenfalls kontrollieren. Mit einer Volkswahl des Bundesrates wäre diese institutionelle Zusammensetzung und wären diese institutionellen Aufgaben nicht mehr klar.
Nun haben einige von Ihnen gesagt, dass es in den Kantonen ja auch funktioniere. Warum soll das für den Bundesrat nicht möglich sein? Es stimmt, dass in den Kantonen die Volkswahl funktioniert und auch gut funktioniert, und es stimmt auch, dass die Regierungen in den Kantonen ausgewogen zusammengesetzt sind. Es gibt übrigens auch gute Gründe anzunehmen, dass die Bevölkerung, wenn sie die Mitglieder des Bundesrates wählen würde, auch diesen ausgewogen zusammensetzen würde. Damit das aber möglich wäre, müssten ein paar Bedingungen erfüllt sein. Die Kandidatinnen und Kandidaten für den Bundesrat müssten sicher im ganzen Land bekannt sein, das würde einen beträchtlichen Aufwand bedeuten. Ich denke einerseits an den zeitlichen Aufwand: Der Bundesrat wie auch die Mitglieder der Kantonsregierungen haben einen breiten Aufgabenfächer. Was bei den Mitgliedern des Bundesrates aber zusätzlich ins Gewicht fällt, ist der Umstand, dass die internationale Zusammenarbeit heute für die Landesregierung eine grosse Bedeutung hat und wichtig, aber auch aufwendig ist. Auch die Zusammenarbeit mit 26 Kantonen ist für die Mitglieder des Bundesrates sehr wichtig, aber auch das ist mit einem bedeutenden zeitlichen Aufwand verbunden.
Der Bundesrat hat mit vier Sprachen, mit vier Kulturen in unserem Land zu tun. Der Bundesrat hat zudem mit zwei Kammern zu tun, mit einem Zweikammersystem. Es ist ein Privileg, als Regierungsmitglied mit zwei Kammern zusammenarbeiten zu können. Aber wenn ich daran denke, dass ich jetzt in diesen zwei Tagen elf Stunden im Nationalrat, also bei Ihnen, sein durfte, dann muss ich sagen: Das ist natürlich schon auch eine zeitliche Beanspruchung. Ich bin sicher, dass es zulasten von anderen Aufgaben gehen würde, wenn wir, die Mitglieder des Bundesrates, dann zusätzlich noch einen landesweiten Wahlkampf führen würden.
Nicht zu unterschätzen wäre auch der finanzielle Aufwand für einen solchen Wahlkampf. Eine Studie der Universität Zürich hat gezeigt, dass man, um einen Sitz in der Bundesversammlung zu erringen, ungefähr 130 000 Franken ausgeben muss. In den grösseren Kantonen ist es mehr, in den kleineren Kantonen selbstverständlich weniger. Aber wenn Sie sich jetzt einmal diese Zahlen vor Augen halten und sie hochrechnen auf einen landesweiten Wahlkampf, dann sehen Sie, dass hier der finanzielle Aufwand doch beträchtlich wäre.
Die Frage, die heute Morgen immer wieder gestellt wurde und die sich auch der Bundesrat gestellt hat, ist, wer dann die Kandidatinnen und Kandidaten für den Bundesrat auswählen und auch entsprechend aufbauen würde. Das ist klar: Es sind die politischen Parteien, und zwar nicht die kantonalen Parteien, sondern die nationalen Parteien. Das würde bedeuten, dass wir in der Parteienlandschaft eine Zentralisierung hätten. Ich bin nicht sicher, ob das die Bevölkerung möchte. Die Bundesratskandidatinnen und -kandidaten wären ja dann automatisch auch die Wahllokomotiven für ihre nationalen Parteien. Auch da ist der Bundesrat der Meinung, dass die Bevölkerung wohl eher Personen in der Regierung haben möchte, die eine gewisse Unabhängigkeit von der eigenen Partei haben. Schliesslich muss ja die Exekutive in unserem Konkordanzsystem immer wieder Lösungen suchen, sich je nach Thema zusammenfinden, um dann im Parlament, vor allem aber auch in der Bevölkerung Mehrheiten zu finden, welche diese Lösungen akzeptieren. Das ist mit einer starken Parteibindung nur schwer zu vereinbaren.
Ich komme jetzt noch zu den konkreten Bestimmungen, welche die Initiative "Volkswahl des Bundesrates" vorsieht. Es ist interessant, dass die Initiantinnen und Initianten auf der einen Seite eigentlich fast uneingeschränktes Vertrauen in die Bevölkerung postulieren. Sie haben zumindest viel grösseres Vertrauen in die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger als in die Bundesversammlung. Gleichzeitig aber trauen die Initiantinnen und Initianten der Bevölkerung offenbar nicht zu, dass sie fähig ist, eine Landesregierung zu wählen, die den verschiedenen Kulturen und den verschiedenen Sprachen in unserem Land genügend Rechnung trägt.
Ausgerechnet jene Kreise, die sonst immer gegen Quoten sind, wollen jetzt in der Bundesverfassung eine Quote für die lateinische Schweiz festschreiben. Die Art, wie die Quote gemäss Initiative ausgestaltet würde, ist ziemlich speziell; sie wäre nämlich systematisch zuungunsten der italienischen Schweiz, die bei dieser Initiative in einen Topf mit der französischen Schweiz geworfen wird und sich kaum je durchsetzen könnte. Dass es in der Schweiz noch eine vierte Sprache gibt, nämlich das Rätoromanische, und eine [PAGE 2013] vierte Kultur, wurde von den Initiantinnen und Initianten übrigens schlicht ignoriert.
Il Consiglio federale capisce la necessità della Svizzera italiana di essere rappresentata nel Consiglio federale. Se guardiamo gli ultimi anni si vede che il Parlamento non ha fatto così male il suo lavoro. La rappresentazione della Svizzera italiana in passato è stata infatti proporzionalmente più alta rispetto alla sua popolazione. Ci vogliono sicuramente delle misure per rafforzare la coesione nazionale, però questa iniziativa non è la buona soluzione.
Ich komme jetzt noch zu den beiden Minderheitsanträgen. Die Minderheit II geht vom heute geltenden Wahlverfahren aus. Sie möchte aber die Zahl der Mitglieder des Bundesrates auf neun erhöhen. Es wurde heute Morgen die Frage gestellt, ob ein solcher direkter Gegenvorschlag mit dem Erfordernis der Einheit der Materie zu vereinbaren sei. Die Meinung der überwiegenden Mehrheit der Lehrenden ist klar: Ein Gegenvorschlag muss nicht das gleiche Ziel verfolgen wie die Initiative, sondern es genügt, dass er den gleichen Gegenstand beschlägt. Der Gegenstand ist hier die Vertretung der lateinischen Sprachgemeinschaft im Bundesrat. Das ist zwar nicht der Hauptgegenstand, aber doch ein Gegenstand der Volksinitiative, und es ist eben auch ein Gegenstand des Antrages der Minderheit II. Deshalb ist das Bundesamt für Justiz zum Schluss gelangt, dass der Antrag der Minderheit II als direkter Gegenvorschlag möglich ist.
Materiell hingegen lehnt der Bundesrat den Antrag der Minderheit II ab, und zwar aus den folgenden Gründen: Der Bundesrat hat die Idee einer Erweiterung der Regierung von sieben auf neun Mitglieder bei der Staatsleitungsreform geprüft und verworfen. Es stimmt, dass die Arbeit für die Mitglieder des Bundesrates in den letzten hundertfünfzig Jahren nicht kleiner geworden ist, und es stimmt, dass das Aufgabenportfolio eines dieser Mitglieder im Ausland von zwei oder sogar drei Ministern bewältigt wird. Das können meine Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat bestätigen. Daran ändert aber eine Aufstockung von sieben auf neun Mitglieder nicht viel. Wenn schon, müssten Sie hier doch mit einer grösseren Kelle anrichten. Die Erweiterung um zwei Mitglieder würde hingegen einen zusätzlichen Koordinationsbedarf auslösen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine Erweiterung des Bundesrates, wenn schon, mit einer Stärkung des Bundespräsidiums einhergehen müsste; das ist aber hier nicht vorgesehen. Auch deshalb lehnt der Bundesrat eine Erweiterung des Bundesrates von sieben auf neun Mitglieder ab. Die Minderheit II will auch die Vertretung aller Amtssprachen im Bundesrat; das will auch der Bundesrat - das liegt aber in Ihrer Verantwortung.
Ich komme noch zum Antrag der Minderheit III. Der Bundesrat lehnt den Antrag der Minderheit III aus den gleichen Gründen ab, wie ich sie bereits im Zusammenhang mit den Anträgen der Minderheiten I und II erwähnt habe. Die Minderheit III will zusätzlich Transparenz in Bezug auf die Finanzierung des Wahlkampfs schaffen. Dieses Anliegen ist sicher wichtig, aber diese Frage stellt sich nicht nur im Zusammenhang mit einer Volkswahl des Bundesrates, sondern zum Beispiel auch im Zusammenhang mit Abstimmungen. Deshalb müsste diese Frage aus Sicht des Bundesrates in einem breiteren Zusammenhang angeschaut werden.
Bevor ich zusammenfasse, noch folgende Bemerkung: Es wurde heute Morgen gesagt, der Bundesrat sei eigentlich heimlich für die Volkswahl, aber er getraue sich nicht, das zu sagen. Ich kann Ihnen versichern, dass der Bundesrat gegen die Volkswahl des Bundesrates ist - und er wagt es zu sagen.
Ich fasse zusammen: Der Bundesrat bittet Sie, den Antrag der Mehrheit der Kommission zu unterstützen, das heisst, der Bevölkerung die Initiative "Volkswahl des Bundesrates" zur Ablehnung zu empfehlen. Er empfiehlt Ihnen zudem die Anträge der Minderheiten I (Mörgeli), II (Amarelle) und III (Glättli) zur Ablehnung.