Vogler Karl · Nationalrat · 2012-12-04
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-04
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Volksinitiative zur Volkswahl des Bundesrates wie auch die Anträge der Minderheiten II und III abzulehnen. Nachfolgend mache ich nur zur Volksinitiative Ausführungen.
Warum ist diese Volksinitiative abzulehnen? Es gibt dafür der Gründe viele, ich beschränke mich auf ein paar wenige.
Ein erster Grund: Das bisherige System der Wahl des Bundesrates durch das Parlament hat sich bestens bewährt, und zwar über eine sehr lange Zeit. Was sich bewährt hat, soll ohne Not nicht geändert werden. Das ist eine Binsenwahrheit, die auch in der Politik ihre Gültigkeit hat. Änderungen sind dann vorzunehmen, wenn Handlungsbedarf besteht; gegenwärtig besteht keiner.
Ein zweiter Grund: Die Volkswahl des Bundesrates würde das Parlament völlig unnötig schwächen und gleichzeitig den Bundesrat stärken. Einerseits käme dem Bundesrat nach einer entsprechenden Wahl mindestens dieselbe demokratische Legitimation zu wie der Bundesversammlung, ja sogar eine höhere, weil er von einem nationalen Wahlkreis gewählt würde. Andererseits würde das Parlament quasi seine stärkste Kompetenz gegenüber der Regierung, nämlich das Wahlrecht, verlieren. Oder anders ausgedrückt: Die Volkswahl hätte erhebliche Auswirkungen auf unser institutionelles Gefüge; die Gewaltenteilung würde zugunsten des Bundesrates aus der Balance gebracht.
Ein dritter Grund: Die Volkswahl des Bundesrates würde das politische Klima in unserem Land verändern, und zwar in einer unguten Weise. Dauerwahlkampf würde auch beim Bundesrat Einzug halten, verbunden mit allen negativen Begleiterscheinungen. Der entsprechende Ressourceneinsatz ginge zulasten der Amtsführung, die Kollegialität im Gremium litte, die Personalisierung und Medialisierung nähmen zu. Die Mitglieder des Bundesrates stünden nicht mehr über den Parteien, sondern würden als deren Akteure wahrgenommen. Unpopuläre Vorlagen würden in der zweiten Hälfte der Legislatur wohl in den Schubladen ruhen. Schliesslich würden das Geld bzw. die Geldgeber bei Bundesratswahlen durch das Volk eine bedeutend grössere Rolle spielen als heute. Solches ist im Hinblick auf eine möglichst unabhängige Regierung nicht erwünscht.
Ein vierter Grund: Die Neuerung würde die bewährte föderalistische Balance in dem Sinne verändern, dass im Vergleich zum heutigen Wahlsystem die bevölkerungsstarken Kantone bevorzugt würden. Die Städte und Agglomerationsgebiete würden zulasten der ländlichen Gebiete wohl begünstigt. Die Pflicht, die Landesgegenden bei den Bundesratswahlen angemessen zu berücksichtigen, würde entfallen. Und bei einer Volkswahl könnte wohl kaum mehr darauf geachtet werden, dass mehrere Eignungskriterien wie Partei, Geschlecht, Sprachzugehörigkeit, Erfahrungshintergrund usw. gleichzeitig und möglichst weitgehend berücksichtigt werden.
Ich habe es einleitend gesagt: Es gäbe eine Vielzahl weiterer Gründe, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Ich verzichte auf eine entsprechende Aufzählung und fasse zusammen: Wir leisten uns heute den Luxus, über eine Sache zu debattieren, welche gar kein Problem darstellt. Ganz im Gegenteil: Unser bisheriges System funktioniert bestens. Die Wahl der Mitglieder des Bundesrates durch die Bundesversammlung hat sich bewährt. Der Bundesversammlung ist es immer gelungen, ein Kollegium zu wählen, in dem die wichtigsten Parteien, die Landesgegenden, Geschlechter und Sprachgruppen vertreten waren.
Der Bundesrat bringt es auf den Punkt, wenn er in der Botschaft schreibt, die Volksinitiative wolle ein Problem lösen, das keines sei. Dem ist nichts beizufügen.
Ich ersuche Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und auf die weiteren Anträge der Minderheiten II und III nicht einzutreten.