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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-12-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-12-13

Wortprotokoll

Zum Ersten möchte ich Ihnen danken, dass Sie bereit sind, die Beratung dieser Vorlage heute aufzunehmen und damit auch zu zeigen, was das weitere Schicksal dieser Vorlage sein soll. Wir würden sonst wieder ein paar Monate in einem Bereich verlieren, der dringend gewisser Veränderungen bedarf.

Zuerst zu den Kosten einer Gesetzesrevision: Ich kann mich nicht erinnern, dass wir irgendwann einmal eine Gesetzesrevision gemacht haben, die keine Kosten verursacht hat. Gerade in solchen Bereichen ist es ganz klar, dass gewisse Kosten anfallen. Wenn man Revisionen mittel- und langfristig betrachtet, sieht man aber, dass sie sich auszahlen, dass es richtig ist, solche Kosten in Kauf zu nehmen.

Und wenn Sie die Komplexität der Materie monieren, sage ich Ihnen: Sie haben schon andere komplexe Geschäfte behandelt, und ich denke, es ist Aufgabe des Parlamentes, sich auch mit komplexen Geschäften auseinanderzusetzen. Aktienrecht und Rechnungslegung gehören auch nicht zur einfachen Kost, und die "Too big to fail"-Vorlage war auch nicht gerade die einfachste Vorlage, die wir im Parlament diskutiert haben. Also kann das Argument, die Materie sei zu komplex, denke ich, in einem Parlament nicht vorgebracht werden. Es ist Ihre Aufgabe, sich auch mit solchen Sachen auseinanderzusetzen.

Das Versicherungsvertragsgesetz, das VVG, stammt aus dem Jahre 1908. Seither hat sich die Gesellschaft doch etwas verändert, und auch das Rechtsverständnis hat sich in den letzten hundert Jahren etwas verändert. Wenn man heute sagt, es bestehe kein Bedarf, etwas zu tun, die hundert Jahre seien spurlos an uns vorübergegangen, zumindest am Versicherungsvertragsrecht, dann trifft das nicht zu; das wissen wir alle. Das war ja auch der Grund, warum uns die Branche und die Konsumentenvertretungen nahegelegt haben, diese Revision anzugehen.

Im Jahre 2003 wurde eine Expertenkommission unter Professor Schnyder eingesetzt. Sie hat ihren Auftrag umgesetzt, und zwar mit Branchen- und mit Konsumentenvertretern zusammen. Im Hearing haben wir gehört, dass die Branche und die Konsumenten im Wesentlichen hinter dieser Vorlage stehen. Im Hearing haben wir von den Vertretern der Swiss Life auch gehört, dass die Vorlage ein pragmatischer Weg sei, dass sie ein guter Weg sei und dass die vorgeschlagenen Regulierungen viel weniger weit gingen als die Regulierungen in der EU. Das war die Haltung vom Schweizerischen Versicherungsverband und auch von den Konsumentenvereinigungen Anfang dieses Jahres.

Die Notwendigkeit einer Revision ergibt sich allein daraus, dass die Praxis bereits Änderungen vornimmt, die nicht immer mit dem heutigen Gesetz in Übereinstimmung stehen. Die Branche hat in den letzten Jahren begonnen, gewisse Bestimmungen selbst zu korrigieren, selbst zu entschärfen. Sie praktiziert eine sogenannte flexible Handhabung der Gesetzgebung und der Verordnungen. Zu wessen Lasten gehen solche flexible Handhabungen von Recht, das wir an sich haben? Zulasten der Versicherten, zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten. Das ist rechtsstaatlich fragwürdig, das ist aus Sicht der Rechtssicherheit nicht zu akzeptieren, und das ist auch der Grund dafür, dass wir diese Revision brauchen.

Zum formellen Vorgehen: Die Mehrheit Ihrer Kommission verlangt Eintreten und dann Rückweisung; sie möchte eine Teilrevision. Im Grundsatz anerkennt man, dass eine Änderung der Regulierung notwendig ist, dass man mit dieser Vorlage etwas machen muss. Es ist eine Vielzahl von Anträgen eingereicht worden. Es wurde zu Recht gesagt: Es sind ebenso viele Anträge von links wie von rechts. Das heisst also, dass der Mittelweg, den wir vorgeschlagen haben, nicht so falsch sein kann und dass es durchaus Sinn macht, in der Detailberatung die einzelnen Vorschläge noch einmal anzusehen. Das heisst aber, dass wir zuerst eintreten und die Detailberatung aufnehmen müssen, damit wir diese nicht überall übereinstimmenden Haltungen noch austarieren können.

Mit einer Teilrevision erreichen wir das Ziel nicht, das wir erreichen möchten, nämlich eine in sich geschlossene Vorlage. Es ist allgemein anerkannt, dass das Versicherungsvertragsgesetz heute keine Systematik aufweist. Wenn wir einfach die Aufträge gemäss Rückweisungsantrag umsetzen würden, könnten wir die Frage der Systematik nicht lösen. Es braucht hier also eine Totalrevision, damit dann auch wirklich klar ist, wo was zu finden ist.

Ich bin etwas erstaunt, denn ich habe von Herrn Nationalrat Aeschi gehört, dass die Teilrevision 2006 nicht berücksichtigt worden sei. Selbstverständlich haben wir sämtliche Teile aus der Teilrevision 2006 in den Entwurf aufgenommen. Wir haben in gewissen Bereichen eine Anpassung an das heutige Recht, an die Rechtsentwicklung vorgenommen. Es ist aber selbstverständlich alles berücksichtigt worden.

Es ist auch eine E-Commerce-taugliche Vorlage. Mit Ausnahme von zwei Vorschriften, die Schriftlichkeit verlangen, weil es in den betreffenden Bereichen unbedingt notwendig ist, ist alles E-Commerce-tauglich. Das haben wir, denke ich, in der Kommission auch beweisen können. Wir haben selbstverständlich auch den Missbrauchsartikel in die Vorlage aufgenommen. Es ist einfach jetzt Artikel 41 statt, wie im alten Gesetz, Artikel 40; damit ändert sich aber inhaltlich nicht sehr viel.

Zum Rückweisungsantrag: Wenn Sie die Aufträge im Rückweisungsantrag anschauen, dann sehen Sie, dass sie in allen Teilen dem entsprechen, was in der Vorlage bereits enthalten ist. Alle diese Teile des Rückweisungsantrages sind in der Vorlage enthalten. Es ist nun an Ihnen, über diese Details der Vorlage tatsächlich auch zu diskutieren. Das können Sie nur dann tun, wenn Sie die Detailberatung aufnehmen.

Meines Erachtens ist es nicht konsequent, wenn man auf die Vorlage eintritt, sie zurückweist und dann sagt: "Sie müssen das Gleiche machen, was Sie uns bereits vorgelegt haben." Man könnte dieses Verfahren durchaus beschleunigen: eintreten, die Detailberatung aufnehmen und die offenen oder nichtgeklärten Fragen miteinander diskutieren. Es wird immer so sein, dass es unterschiedliche Standpunkte gibt - dafür haben wir ja eine Detailberatung.

Ich möchte Sie bitten, die Vorlage nicht zurückzuweisen, sondern Ihre Arbeit als Parlament aufzunehmen und auf das Geschäft einzutreten.