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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-13

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-13

Wortprotokoll

Die Verordnung der Bundesversammlung vom 17. Juni 2005 über die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht, die Richterstellenverordnung, legt die Zahl der Richterstellen an diesem Gericht fest. Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates beantragt auf dem Weg der parlamentarischen Initiative, die in der Verordnung vorgesehene Zahl der Richterstellen von höchstens 65 auf höchstens 68 Vollzeitstellen zu erhöhen.

Die letzte unbefristete Anpassung der Richterstellenverordnung datiert aus dem Jahr 2009. Damals wurde die Stellenzahl von 64 auf 65 erhöht, damit eine zusätzliche Richterin oder ein zusätzlicher Richter für die italienische Sprache gewählt werden konnte. Anträge auf eine weiter gehende Erhöhung der Richterzahl wurden vom Bundesgericht und vom Bundesrat und schliesslich auch von der Mehrheit des Parlamentes abgelehnt. Seit dieser Verordnungsrevision von 2009 hat die Belastung des Bundesverwaltungsgerichtes, so, wie sie sich aus den Geschäftszahlen ergibt, nicht wirklich zugenommen. Die Eingänge und Erledigungen blieben trotz einiger Schwankungen relativ konstant. Eine wichtige Zahl in den Geschäftsberichten ist aber auch jene der hängigen Fälle am Jahresende. Diese Zahl der Überträge bzw. der Pendenzen konnte beim Bundesverwaltungsgericht seit 2009 deutlich gesenkt werden. Sie ist heute nicht mehr weit von 50 Prozent der jährlichen Erledigungen entfernt, einem Wert, der als vernünftige Richtgrösse gelten kann.

Der Bundesrat ist deshalb skeptisch, ob es richtig ist, dass die im Jahr 2009 verworfene zusätzliche Aufstockung der Richterstellen jetzt nachzuholen ist, nachdem die Belastung des Gerichtes ja eher abgenommen hat, wie man insbesondere sieht, wenn man auf die Zahl der hängigen Fälle schaut. Aber das Bundesverwaltungsgericht befürchtet aufgrund neuerer oder noch anstehender Gesetzesrevisionen eine Zunahme der Beschwerden. Die Auswirkungen von Änderungen des materiellen Rechts auf die Anzahl gerichtlicher Streitigkeiten können erfahrungsgemäss nur schwer und ungenau eingeschätzt werden. Darauf hat auch das Bundesgericht verwiesen. Ausserdem hängt ja die Belastung der Gerichte nicht nur von rechtlichen Gegebenheiten ab, eine sehr wichtige Rolle spielt auch die wirtschaftliche Entwicklung, je nach Rechtsbereich als Katalysator oder als Bremse. Ferner können auch einzelne Grossprojekte die Fallzahlen in grösserem Mass beeinflussen.

Ihre Kommission ist der Argumentation des Bundesverwaltungsgerichtes gefolgt. Der Bundesrat bleibt skeptisch, ob es richtig ist, diese Aufstockung jetzt zu ermöglichen. Er stützt sich dabei auch auf die Meinung des Bundesgerichtes, und er beantragt Ihnen deshalb, auf die Änderung der Richterstellenverordnung zurzeit nicht einzutreten.

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