Markwalder Christa · Nationalrat · 2012-12-13
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-13
Wortprotokoll
Die Anzahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht wurde im Verwaltungsgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005 auf 50 bis 70 festgelegt. Eine Verordnung der Bundesversammlung konkretisierte die Zahl auf maximal 65 Stellen.
Das Bundesverwaltungsgericht ist am 6. Oktober 2011 mit dem Anliegen an die beiden Kommissionen für Rechtsfragen gelangt, die Zahl der Richterstellen neu auf maximal 70 zu erhöhen. Nach Anhörung des Bundesverwaltungsgerichtes [PAGE 2225] und des Bundesgerichtes als dessen Aufsichtsbehörde beschloss unsere Kommission, mittels einer parlamentarischen Initiative eine Änderung der Richterstellenverordnung einzuleiten. Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht kam die Kommission zum Schluss, dass die Zahl der Richterstellen nicht um 5, sondern um 3 auf maximal 68 zu erhöhen sei. Die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen hat der parlamentarischen Initiative am 19. Juni 2012 mit 11 zu 1 Stimmen Folge gegeben.
Primär geht es nicht darum, die Anzahl der Richterstellen aufzustocken; es geht vielmehr darum, dem Gericht mehr Flexibilität bei der Besetzung von Richterstellen zu geben, damit es besser auf die sprachlichen Erfordernisse oder auf die schwankende Geschäftslast reagieren kann. Zusätzliche Richterstellen sind gemäss Bundesverwaltungsgericht aktuell für die Abteilung III notwendig. Das betrifft vor allem die Themen "Ausländer", "Gesundheit" und "Sozialversicherungen". In absehbarer Zeit werden die neue Spitalfinanzierung und die Revision des Invalidenversicherungsgesetzes, die eine Überprüfung der laufenden Renten vorsieht, zusätzliche Geschäfte generieren.
Nach der negativen Stellungnahme des Bundesrates, die wir gleich hören werden, hat die Kommission ihren Entscheid noch einmal geprüft. Sie ist zum selben Schluss gekommen: Die Anzahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht soll von heute höchstens 65 neu auf höchstens 68 erhöht werden, um damit dem Gericht die notwendige Flexibilität zu gewähren.
Wir haben diesen Beschluss mit 9 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen gefasst. Ich bitte Sie, diesem Beschluss zu folgen.