Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-13
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-13
Wortprotokoll
Der Motionär hat es gesagt, er möchte den Bundesrat beauftragen, dem Parlament baldmöglichst eine Vorlage für ein nationales Vermummungsverbot zu unterbreiten. Das Anliegen des Motionärs, die Sicherheit für die Bevölkerung der Schweiz zu gewährleisten, ist auch das Anliegen des Bundesrates.
Weshalb sieht der Bundesrat aber keine Notwendigkeit, jetzt die Einführung eines nationalen Vermummungsverbots auf Bundesebene zu beschliessen respektive vorzubereiten? Aus dem einfachen Grund, weil das eine Aufgabe der kantonalen Gesetzgeber ist. Es geht hier nämlich um die Aufrechterhaltung der Ordnung im öffentlichen Raum, und dafür sind die kantonalen Polizeikorps zuständig. Die Kantone sind in unserem Staat für die öffentliche Sicherheit besorgt, das ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Föderalismus, der Ihnen auch immer lieb und wichtig ist. Der Föderalismus ist für unseren Staat eine bewährte Organisationsform. Der Bundesrat sieht auch in dieser Frage keinen Grund, vom bewährten System des Föderalismus abzuweichen, insbesondere deshalb nicht, weil die Kantone gemäss ihren jeweiligen Bedürfnissen ihre Aufgaben auch machen. Sie haben entsprechend legiferiert, die Kantone mit grösseren städtischen Agglomerationen haben fast ausnahmslos bereits heute ein Vermummungsverbot gesetzlich festgelegt. Die Kantone machen ihre Aufgaben. Weil im Falle von Demonstrationen die Aufrechterhaltung der Ordnung im öffentlichen Raum unter die kantonale Hoheit fällt, würde ein nationales Vermummungsverbot eine Verfassungsänderung bedingen; das hat auch der Motionär so gesehen.
Es gibt gewisse Massnahmen in diesem Bereich, die von den zuständigen Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden aber auch ohne Gesetzesanpassung heute bereits umgesetzt werden. So erlaubt beispielsweise das Bundesrecht bereits heute, Personen vom Transport auszuschliessen, wenn sie die öffentliche Sicherheit gefährden; da gibt es bereits eine Möglichkeit.
Die Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Motion entspricht übrigens auch der Haltung, wie sie der Bundesrat bereits gegenüber ähnlichen parlamentarischen Vorstössen vertreten hat, in denen es um die Legiferierung im Bereich gewalttätiger Demonstrationen ging.
Angesichts der verfassungsmässigen Kompetenzordnung, das ist das Hauptargument des Bundesrates, sieht er auf eidgenössischer Ebene in diesem Bereich keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Wie gesagt, ansonsten müssten Sie die Bundesverfassung ändern. Aber noch einmal: Der Föderalismus ist eine bewährte Staatsform für unseren Staat. Belassen wir die Aufgaben dort, wo sie auch hingehören, das gilt auch für den Bereich der öffentlichen Sicherheit. Die Kantone machen ihre Aufgabe, sie haben sie bereits gemacht.
Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen.