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Engler Stefan · Ständerat · 2012-11-26

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2012-11-26

Wortprotokoll

Ich schliesse mich aufgrund von vier Hauptüberlegungen der Argumentation des Bundesrates an, welcher die Motion nicht annehmen möchte.

Erstens: Das System des doppelten Pukelsheim passt nicht zur föderalistischen Ausprägung des schweizerischen Parteiensystems. Die schweizerische Parteienlandschaft ist durch die Kantonalparteien bestimmt, welche teilweise unterschiedliche politische Ausprägungen haben, was sich bisweilen auch in der Namensgebung äussert. Das heutige System mit der Sitzverteilung innerhalb jedes Kantons erlaubt es, kantonalen Besonderheiten und Minderheiten - z. B. auch regionalen oder sprachlichen - Rechnung zu tragen. Solche Differenzierungen gingen bei einer gesamtschweizerischen Auswertung der Stimmen nach dem System des doppelten Pukelsheim verloren.

Zweitens: Bei der Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise kann es - das ist der Originalton des Staatsrechtsprofessors Pierre Tschannen - zu "Lotterieeffekten" kommen. Die hohe Proportionalität zwischen Stimmenzahl und Sitzverteilung besteht nur bezogen auf das ganze Wahlgebiet. Innerhalb eines Wahlkreises, also eines Kantons, kann es hingegen dazu kommen, dass eine Partei mehr Sitze erhält als eine andere, obwohl sie in diesem Wahlkreis, sprich im Kanton, weniger Stimmen auf sich vereint.

Drittens: Die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz des doppelten Pukelsheim sind sehr klein. Während die Sitzverteilung nach dem bestehenden Verfahren von jeder Person mit Volksschulbildung nachgerechnet werden kann, so ist sie nach der Methode des doppelten Pukelsheim komplex und aufwendig. Sie ist Laien nicht erklärbar, und es bedarf für die Berechnung zwingend eines Computerprogramms. Der doppelte Pukelsheim - Kollege Minder, das möchte ich gerne einräumen - maximiert zwar die Proporzgerechtigkeit, minimiert aber die Nachvollziehbarkeit des Wahlverfahrens.

Viertens: Das System des doppelten Pukelsheim führt tendenziell zu einer Parteienzersplitterung. Dies zeigen auch Erfahrungen in denjenigen Kantonen, die dieses Wahlverfahren eingeführt haben. Ob eine solche Zersplitterung der Parteienlandschaft auf Bundesebene wünschenswert ist, möge jeder für sich selber beurteilen. Ich komme zum Schluss, die Finger davon zu lassen.