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Minder Thomas · Ständerat · 2012-11-26

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-11-26

Wortprotokoll

Kein Staatsbesuch, keine 1.-August-Rede, keine Präsidialrede unterstreicht nicht die Bedeutung der schweizerischen Demokratie und die Wichtigkeit ihrer Instrumente. In der Stellungnahme des Bundesrates heisst es: "Nach Ansicht des Bundesrates muss die Schweiz mit ihrer reichen Tradition weltweit zu den Vorreitern zählen, wenn es darum geht, im Bereich der demokratischen Rechte innovativ zu sein und die Instrumente zur aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung weiterzuentwickeln. Das gilt ganz besonders jetzt, wo die EU die europäische Bürgerinitiative eingeführt hat."

Doch zwischen dem einflussreichen, aber auch teuren Initiativrecht und dem wirkungslosen Petitionsrecht klafft ein grosses Loch. Die allgemeine Volksinitiative wurde vor ein paar Jahren abgeschafft. Das Produkt war nicht gut genug. Die Lancierung einer Volksinitiative kostet mindestens eine halbe Million Franken. Als privater Initiant kann ich das selbst beurteilen. Eine Petition am anderen Ende, bei welcher es gerade einmal eine einzige Unterschrift braucht, kostet einen Briefumschlag und 85 Rappen Porto. 95 Prozent der Petitionsforderungen sind für uns und für die Administration reine Beschäftigungstherapie. Ein Bürger wollte das Zweikammersystem abschaffen, ein anderer die von Volk und Ständen angenommene Zweitwohnungs-Initiative rückgängig machen. Sie alle kennen diese Petitionen.

Der administrative und finanzielle Aufwand zur Behandlung einer Petition - ich spreche hier besonders von jenen mit einer einzigen Unterschrift - steht in keinem Verhältnis zum Aufwand des Petenten. Das muss man ändern. Die Volksmotion ist eine mögliche Variante.

Im Schnitt behandeln wir 35 Petitionen pro Jahr. Ich möchte, wie gesagt, das Vakuum zwischen dem Petitions- und dem Volksinitiativrecht füllen. Ich denke an 25 000 beglaubigte Unterschriften, habe aber bewusst keine fixe Zahl in den Motionstext genommen. Die Zahl 25 000 hätte ein gewisses System: 100 000 für die Volksinitiative, 50 000 für das Referendum und 25 000 für die Volksmotion. Setzen wir die Limite für eine Volksmotion bei 25 000 beglaubigten Unterschriften fest, so wird die pro Jahr eingereichte Anzahl Volksmotionen weit unter jener der eingereichten Petitionen liegen. In vielen Kantonen oder sogar Gemeinden gibt es die Volksmotion schon. Das ist kein Novum, das Produkt existiert schon, und die Bürger sind damit vertraut. Der Bundesrat sagt in seiner Stellungnahme, er nehme zur Kenntnis, dass die Volksmotion während der letzten dreissig Jahre in einigen Schweizer Kantonen und Gemeinden eingeführt worden sei und sich positiv auf die politische Debatte ausgewirkt habe. In Schaffhausen wird dieses Recht ein- bis zweimal pro Jahr verlangt; es wird also nicht übertrieben. Die nationale Volksmotion soll sinngemäss wie eine parlamentarische Motion behandelt werden.

All jene Parlamentarier, welche die Volksrechte und die demokratischen Rechte hochhalten wollen, sollten hier mitmachen. Wir sehen dann, was der Bundesrat uns konkret vorschlägt. Ich unterstreiche, dass es absolut zwingend ist, im gleichen Atemzug das Petitionsrecht stark einzuschränken. Ansonsten bringt diese Motion zu wenig.

Machen Sie also bitte mit: Stärken wir die politische Partizipation der Bürgerinnen und Bürger. Die Volksmotion wäre zudem ein gutes Exportprodukt. Bekanntlich erwähnen wir ja - wie gesagt - bei jedem Staatsbesuch, wie demokratisch unser Politsystem doch sei.