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Schmid Samuel · Bundesrat · 2001-06-19

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2001-06-19

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt, die Initiative für einen zivilen Friedensdienst zur Ablehnung zu empfehlen, und zwar unabhängig und unbeeinflusst von der hier oft beschriebenen Herkunftsfrage.

Gemäss den Initianten ist die Initiative für einen freiwilligen zivilen Friedensdienst zwischen der humanitären Hilfe und der Diplomatie anzusiedeln. Die Initianten wollen ein zusätzliches Instrument der Friedensförderung auf der Ebene der zivilen Akteure, wie das einer der Initianten in einer Kommissionssitzung erläutert hat.

Selbstverständlich teilt der Bundesrat das Ziel der Initianten, Konflikte friedlich zu lösen; ein weiter Teil unserer Politik und Aussenpolitik ist auf diese Zielsetzung ausgerichtet. Aber der Rahmen, wie ihn die Initianten hier vorschlagen, ist nach unserem Dafürhalten nicht tauglich. Es geht immerhin um Verfassungstext; auch hier muss eine gewisse Hürde gesetzt werden für Forderungen oder Postulate oder Deklarationen, die in der Verfassung Eingang finden sollen.

Alle in der Schweiz wohnhaften Personen sollen beispielsweise gemäss der Initiative Anspruch auf eine kostenlose Grundausbildung für diesen Friedensdienst haben; auf eine Grundausbildung, die im Übrigen überaus offen umschrieben ist. Sie soll Wissen und Praktiken gewaltfreier Konfliktbearbeitung vermitteln. An sich ist in dieser Zielsetzung die Initiative auch nicht kohärent. Teilweise sind es reine Visionen, teilweise Deklarationen und teilweise dann organisatorische Anweisungen, die dem Staat für die Realisierung dieser Zielsetzung neu zur Verfügung gestellt werden sollten. So wird beispielsweise in Artikel 57a Absatz 1 das Instrument einer aktiven Friedenspolitik stipuliert. Aber dann wird sehr allgemein gesagt, welche Aufgaben man diesem Instrument zuweist. Wenn Sie das suchen, dann sehen Sie, dass in Absatz 2 sehr allgemein gesagt wird, dass man im In- und Ausland dazu beitragen wolle, Gewaltverhältnisse abzubauen sowie deren Neuentstehung zu verhindern.

Sie sehen auch, dass man im Weiteren dort, wo man auf das Organisatorische zu sprechen kommt, in Absatz 6, die Definition nicht etwa einengt. Es heisst dort, dass der zivile Friedensdienst auf Anfrage von Nichtregierungsorganisationen, staatlichen Institutionen und internationalen Organisationen unbewaffnete Friedenseinsätze organisiere.

Wir schaffen hier eine Verfassungsgrundlage. Mit dieser Verfassungsgrundlage soll der Gesetzgeber einen Rahmen und eine Basis erhalten, auf der er sich dann für diese Zielsetzung verpflichten kann.

Das wäre alles möglicherweise noch diskutabel, wenn wir nicht viel tauglichere Alternativen hätten. Das ist den Initianten nicht vorzuwerfen, denn seit der Einreichung der Volksinitiative im September 1999 sind deren Anliegen durch die Tätigkeit des Bundes weitgehend überholt, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Am 4. Dezember 2000 hat der Bundesrat das Konzept für einen schweizerischen Expertenpool für zivile Friedensförderung sowie die gleichzeitig beantragte Anpassung der Verordnung über den Einsatz von Personal bei friedenserhaltenden Aktionen und Guten Diensten verabschiedet. Bei diesem Expertenpool handelt es sich um eine Personalreserve aus qualifizierten, auf einen Einsatz vorbereiteten zivilen Expertinnen und Experten, die nach dem Milizprinzip rasch und gezielt - dann wenn nötig, für die Zeit und für die Aufträge, für die sie benötigt werden - auch zum Einsatz kommen können.

Dieser Pool umfasst unter anderem Fachleute aus den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, Presse und Medien, Wahlen und Zivilpolizei, eben Nischen oder Spezialitäten, bei denen wir speziell unsere Erfahrung und unser Wissen einbringen können. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bei Bedarf ein Kontingent von bis zu hundert zivilen Expertinnen und Experten gleichzeitig in verschiedene Missionen geschickt werden kann.

2. Am 2. März dieses Jahres hat das EDA zusammen mit Schweizer NGO und der Schweizerischen Friedensstiftung das Kompetenzzentrum Friedensförderung gegründet. Das Zentrum ist bei der Schweizerischen Friedensstiftung angesiedelt und wird massgeblich vom EDA finanziert. Das Kompetenzzentrum Friedensförderung bietet die Chance, [PAGE 815] schweizerische Aktivitäten in der Friedenspolitik besser zu koordinieren, in sich abgestimmte Strategien zur Bewältigung von Konflikten zu entwickeln und eine kohärente Politik in der Zielverfolgung zu realisieren. Das bereits vorhandene zivile friedenspolitische Potenzial in der Schweiz kann auf diese Weise wirksamer genutzt werden.

Der Bundesrat hat die Bedeutung und die Notwendigkeit der zivilen Friedensförderung und auch die Bedeutung der Kooperation und der Koordination mit NGO erkannt und hat entsprechend gehandelt. Das zeigt sich auch darin, dass zurzeit das Zivildienstgesetz revidiert wird. Bei dieser Revision unter Federführung des EVD geht es im Wesentlichen darum, erstens die Zulassungsverfahren klarer zu regeln, zweitens zu ermöglichen, den Zivildienst an einem Stück zu leisten, drittens Wirkungsziele für den Zivildienst zu definieren und viertens Rahmenbedingungen für mögliche Auslandeinsätze zu verbessern und dafür z. B. die Dauer bei Auslandeinsätzen um 50 Prozent zu verlängern.

Im Sinne der Initianten sind schliesslich unsere drei Zentren in Genf tätig, nämlich das Zentrum für Sicherheitspolitik, das Internationale Zentrum für humanitäre Minenräumung und das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte. Die Aktivitäten dieser Zentren haben eine stabilisierende und friedensfördernde Wirkung. Sie sehen also: Bereits heute bestehen in der Schweiz eine ganze Reihe von Institutionen und Instrumenten, die sich eingehend mit der zivilen Friedensförderung befassen. Es geht weniger darum, eine neue Struktur aufzubauen, als die bestehenden Instrumente zu koordinieren und sie auch gezielt, im Sinne der unbestrittenen Zielsetzung, anwenden zu können.

Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag bereit erklärt, das Postulat 01.3268 der SiK-NR entgegenzunehmen, das einen ausführlichen Bericht verlangt über: Zivildiensteinsätze im Ausland; Einsatz und Erfolg von zivilen Friedensexperten; Einsatzbereitschaft junger Leute im Einsatz im Rahmen von NGO; Koordination zwischen Privaten und staatlichen Organisationen; in diesem Gesamtzusammenhang verfolgte Ziele; Zivilschutzkonzepte in unseren Nachbarstaaten. Auch die von Frau Vermot aufgeworfene Frage wird im Rahmen der Behandlung dieses Postulates beantwortet werden.

Schliesslich noch eine Bemerkung zum Thema Ausbildung in Gewaltverminderung und Gewaltverhütung: Letztlich muss es das Ziel jeder humanistischen Gesellschaft sein, auf allen Stufen konfliktvermindernd, also friedensfördernd, zu erziehen.

Damit kann ich zusammenfassend festhalten, dass die Initiative abzulehnen ist, weil:

1. die Zielsetzungen dieser GSoA-Initiative bereits heute wesentlicher Bestandteil der Bemühungen unseres Landes im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und unserer Friedensförderung sind;

2. unkoordinierte Friedenseinsätze sich negativ auf die bewährte und international beachtete Zusammenarbeit der offiziellen Schweiz auswirken würden;

3. wir für derartige Einsätze mehr und mehr hochprofessionalisierte Spezialisten nötig haben;

4. schon heute Personen, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen, die Möglichkeit haben, sich im Zivildienst zu engagieren.

Im Übrigen widmen sich in der Schweiz 29 Einsatzbetriebe des Zivildienstes dem Abbau, der Früherkennung und Verhinderung neuer Gewaltverhältnisse und der friedlichen Beilegung gewalttätiger Auseinandersetzungen.

Schliesslich ein letzter Punkt: Die Kostenfolgen wurden hier mehrfach erwähnt. Ich wurde gefragt, woher wir die in der Botschaft enthaltenen Zahlen hätten. Ich kann nur darauf verweisen, dass wir sie aus den Unterlagen der Initianten selber genommen haben und hier die entsprechenden Konsequenzen ziehen mussten.

Zu einzelnen Voten nur das Folgende: In den Ausführungen der Initianten wird in Bezug auf die Beaufsichtigung dieser Institution bloss ausgeführt, dass die Durchführung dieser Zivildiensteinsätze nicht primär eine staatliche Aufgabe sei, dass die Aufsichtsorgane höchstens administrativ der Bundesverwaltung unterstellt seien, aber inhaltlich absolut unabhängig zu arbeiten hätten; dass sich diese Kommission schliesslich aus Personen zusammensetze, welche in den im Initiativtext genannten Bereichen tätig seien; dass sie auch über Gesuche der Trägerorganisationen entscheide. Eine direkte Einflussmöglichkeit des Bundesrates oder des Parlamentes auf diese Organisation ist also mindestens nach Ansicht der Initianten, wie sie sie in ihren Unterlagen darstellen, nicht gegeben.

Ein weiterer Gegenvorschlag ist nach unserem Dafürhalten nicht notwendig, weil wir einen Gegenvorschlag bereits lanciert und realisiert haben. Wenn sich zusätzlicher Handlungsbedarf ergeben sollte, dann wird sich dieser aus der Behandlung und Diskussion dieses Postulates ergeben.

Ich bitte Sie also, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, d. h., die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Der Bundesrat erklärt sich bereit, das Postulat entgegenzunehmen.