Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2013-03-12
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-12
Wortprotokoll
Nachdem der Nationalrat in der Wintersession 2012 die Vorlage mit 93 zu 80 Stimmen verabschiedet hatte und mit der Verschiebung bestimmter Artikel in einen separaten Teil 3 wesentliche Veränderungen beschlossen hatte, befasste sich die SGK an ihren Sitzungen vom 21. Januar und 11. Februar dieses Jahres mit diesem Geschäft.
Zur Erinnerung: Dieser Teil der Revision soll sicherstellen, dass die IV ab Ende der befristeten Mehrwertsteuererhöhung, also ab 2018, finanziell auf eigenen Beinen stehen kann. Sie enthält die Einführung eines stufenlosen Rentensystems, Massnahmen zur verstärkten Eingliederung und zum Verbleib im Erwerbsleben, verbesserte Betrugsbekämpfung, eine Schuldenbremse zur langfristigen Sicherung, eine Reduktion der Kinderrenten und der Reisekosten.
Der Ständerat hatte dieses Geschäft in der Wintersession 2011 verabschiedet. Die grösste Differenz zur Vorlage des Bundesrates beschloss er, indem er das neue, lineare Rentensystem nur für Neurenten einführen wollte. Der Nationalrat hat nun die Vorlage geteilt und die neue Regelung für Rentnerinnen und Rentner mit Kindern sowie die Frage der Rückerstattung der Reisekosten in einen Teil 3 verschoben. Dieser betrifft im Invalidenversicherungsgesetz Artikel 14 Absätze 2bis und 2ter, Artikel 14a Absatz 2bis, Artikel 17 Absatz 3, Artikel 21 Absatz 2bis, Artikel 28, Artikel 38 Absätze 1, 1bis und 3, Artikel 51 sowie Ziffer II Buchstabe c. Ferner sind im AHV-Gesetz, das im Anhang unter Ziffer III aufgeführt ist, Artikel 35ter und die Übergangsbestimmung betroffen.
Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung vom 10. Oktober dieser Verschiebung, aber dann bei der Rentenformel der Version des Ständerates angeschlossen. Wir werden also erstmals bei der Bereinigung von Artikel 14 über das Splitting entscheiden müssen.
Das waren meine Einführungsbemerkungen.