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Engler Stefan · Ständerat · 2013-06-12

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-12

Wortprotokoll

Dass die Umstände, unter denen wir das vorliegende Gesetz heute beraten müssen, etwas abenteuerlich sind, darüber können wir schimpfen. Es nützt aber auch nichts, sich darüber aufzuhalten, ob ein Globalabkommen mit einer Pauschalzahlung im Rahmen eines Staatsvertrages die klügere Lösung gewesen wäre. Wir haben das zu beraten, was auf dem Tisch liegt, nicht mehr und nicht weniger. Für mich bedeutet das keine Kapitulation gegenüber Amerika, sondern vielmehr die Ermächtigung, die Einladung, ja die Aufforderung an die Banken, begangenes Unrecht wiedergutzumachen. Die Frage ist auch nicht, ob wir für oder gegen den Bundesrat sind. Vielmehr sollten wir danach trachten, unabwägbare Nachteile und Schäden von unserem Land abzuwenden, wenn in den USA fehlbare Schweizer Banken zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Einschätzungen, was auf uns zukommen könnte, je nachdem ob wir dem Gesetz zustimmen oder nicht, gehen bekanntlich diametral auseinander. So können wir, die Befürworter der Vorlage, keine absolute Garantie dafür abgeben, dass der US-Steuerstreit mit unseren Banken damit definitiv einen Abschluss findet. Die Gegner können indessen auch nicht ausschliessen, dass eine Eskalation des Streits den Wirtschaftsstandort Schweiz nachhaltig schädigen würde.

Wechseln wir einmal die Perspektive: Was wir als Druck und Erpressung empfinden, sieht die US-Strafjustiz als Offerte, nämlich als ein Angebot zur Regularisierung der Finanzinstitute. Die Bedingungen für eine Übereinkunft unserer Banken mit den US-Strafbehörden kennen wir im Detail nicht, weil es sich nicht um eine politische Frage, sondern um einen Teil eines Justizverfahrens handelt. Hingegen lässt sich doch mit einiger Sicherheit voraussagen, dass mit einem Scheitern des Ermächtigungsgesetzes die Bedingungen für die Banken und für unser Land jedenfalls nicht vorteilhafter würden.

So gesehen ist das Gesetz, über das wir heute zu beschliessen haben, um es mit den Worten des Staatssekretärs zu sagen, die bestmögliche Lösung unter den vorgegebenen Bedingungen. Es ermöglicht den Banken - nicht dem Staat -, in einem kontrollierbaren Verfahren mit ihrer Vergangenheit ins Reine zu kommen, was im Interesse der Finanzinstitute, aber letztlich auch im Interesse des Landes, der Bürgerinnen und Bürger, der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler liegen sollte. Ich schätze mit der Minderheit das Risiko für den Vermögensstandort Schweiz, für die Kundinnen und Kunden, für die Steuerzahler als hoch ein, wenn die US-Justiz rücksichtslos gegen unseren Finanzplatz vorgehen würde. Diese Meinung teilen im Übrigen die angehörten Vertreter der Kantonsregierungen ausdrücklich; ich glaube, das muss man hier im Ständerat auch noch betonen.

Im Falle einer Ablehnung des Gesetzes, welches - das wurde jetzt schon mehrfach gesagt - nicht mehr und nicht weniger als die Voraussetzungen für die Streitbeilegung durch die Banken selber schafft, laufen wir Gefahr, dass schweizerische Gerichte die geforderten Datenlieferungen unterbinden könnten. Das wiederum würde die Handlungsfähigkeit der Banken einschränken - es sei denn, sie nähmen wissentlich und willentlich die Verletzung schweizerischen Rechts in Kauf. Entsprechend funktioniert das jetzt in der Diskussion auch angetönte Verfahren nicht, wonach der Bundesrat eigenständig und ohne neue gesetzliche Grundlage das mit dieser Vorlage Angestrebte bereits tun könnte.

Ein letztes Wort noch zum Preis - diese Frage beschäftigt mich in dieser Diskussion auch sehr -, den die Politik für den Bankenfreipass zu bezahlen hat: Der Preis wäre hoch, wenn damit der Stolz und die Würde unserer Institutionen geritzt würden, indem wir mit einem dringlichen Bundesbeschluss den Datenschutz befristet spezialgesetzlich regeln und die Banken zum Austausch sensibler Daten ermächtigen würden. Das ist ohne Frage unschön. Sprechen wir aber von der Verletzung der Souveränität und Würde, dann frage ich die Gegner der Vorlage, wie sie es erklären können, dass sie beim nächsten Geschäft zu diesem Thema, bei dem es um Fatca und damit um die Regularisierung der Zukunft geht, ohne Weiteres gleiche Grundsatzfragen wie die Einschränkung der Souveränität und der Unabhängigkeit unseres Landes anders beantworten, und zwar auch mit dem Argument, es gehe um den Wirtschaftsstandort Schweiz. Was für die Zukunft recht sein soll, verwehrt man für die Vergangenheit.

Unter dem Gesichtspunkt des Souveränitätsverlusts kann ich keinen Unterschied machen zwischen Fatca und der Ermächtigung der Banken, die Vergangenheit zu regularisieren. Wenn wir von Souveränität und Würde sprechen, so sollten wir uns auch vor Augen halten, dass wir an und für sich nichts anderes tun, als mitzuhelfen, von schweizerischen Banken begangenes Unrecht zu korrigieren. Was kann daran falsch sein, Unrecht zu beseitigen, statt Unrecht zu schützen? Es lässt sich schlecht mit Souveränität argumentieren, wenn diese auf Unrecht aufbaut.

Entsprechend gehöre ich zur Minderheit. Ich bin für Eintreten und unterstütze auch die Anpassungen, die Ihnen die Kommission in der Detailberatung vorschlagen wird.