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Fetz Anita · Ständerat · 2013-06-12

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-12

Wortprotokoll

Ich bitte Sie auch einzutreten, und Sie können mir glauben, dafür habe ich einen gewaltigen Sprung über meinen Schatten machen müssen. Ich bin bekanntlich keine grosse Freundin von staatlichen Bankenhilfsübungen, schon gar nicht, wenn sie bedingungslos sind. Sie kennen auch mein Temperament und können sich darum vorstellen, wie wütend ich darüber bin, dass eine der zwölf Banken, die bereits im US-Visier sind, ausgerechnet aus meinem Kanton kommt - und dann auch noch im Eigentum meines Kantons steht und mit Staatsgarantie versehen ist. Es macht auch deshalb wütend, weil zu einer durch und durch privaten Bank die schweizerische Politik allenfalls sagen könnte: "Löst eure Probleme doch selbst, das geht uns gar nichts an. Ihr musstet ab 2008 wissen, was ihr tatet, so go ahead and leave us alone." Aber leider ist es nicht so einfach mit einer staatlichen kantonalen Bank; nicht für eine Waadtländer, nicht für eine St. Galler, nicht für eine Tessiner, nicht für eine Zürcher und auch nicht für eine Basler Kantonalbank.

Stellen Sie sich vor, was das für den Zusammenhalt der Eidgenossenschaft bedeuten würde, wenn sich eine kantonal beherrschte Bank gezwungen sähe, unter Rechtsbruch die verlangten Daten an die USA auszuliefern, um zu überleben; die Bank eines Kantons, stellen Sie sich das vor! Die Bank des Kantons A verpfeift die Bank des Kantons B, diese verpfeift danach die Bank des Kantons C usw. Das ist der Meccano. Denn ausgeliefert würden auch Listen, auf denen Schweizer Zielbanken von Abschleichern stehen. Ich weiss nicht, wie viele unserer dreihundert Banken darauf stehen. Aber wir können mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass unter den Zielbanken auch einige Banken weiterer Kantone sind.

Nun stellen Sie sich die Folgen für unser Land vor: Der Dominoeffekt wäre nicht nur volkswirtschaftlich verheerend, die staatspolitische Wirkung in einem solchen Fall wäre mindestens ebenso heikel: Zürcher verpfeifen St. Galler, Tessiner verpfeifen Waadtländer, Basler verpfeifen auch irgendwen. Zurückhaltend gesagt: Es wäre der Stimmung in unserem Land alles andere als zuträglich, ganz besonders dann nicht, wenn eine der betroffenen Kantonalbanken danach straucheln würde. Ich überlasse es Ihrer Vorstellungskraft, was das alles bedeuten könnte.

Ich habe diesen Punkt übrigens mit keiner Kantonalbank besprochen, auch nicht mit der Bank meines Kantons. Aber ich habe in den letzten Tagen gut hingehört. So, wie die Dinge heute stehen, würde diese Bank eher keine Daten widerrechtlich liefern und damit ohne dieses Gesetz wohl in den USA angeklagt werden und trotz ihrer Solidität je nach weiterem Gang der Dinge stark schrumpfen müssen, dies nebst allem, was das für die Bankangestellten und den Kanton mit sich bringt. Die Basler Bevölkerung würde eine solche Selbstopferung ihrer Kantonalbank bei allem Wissen um die Fehler der Bank nicht verstehen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: ich auch nicht, und zwar nicht zuletzt, weil die Bank konsequent daran ist, sich neu auszurichten. Sie ist topsolide, hat ein neues Management und kann mit 1,7 Milliarden Franken Rückstellungen auch eine hohe Busse stemmen, wenn es denn halt sein muss. Und sie hat sich bei der Basler Bevölkerung entschuldigt. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Es ist ein ganz schwieriger Entscheid - für Sie alle ist er schwierig. Aber überlegen Sie sich, wie es wäre, wenn 22 Kantone sich so verhalten müssten, dass alle einander verpfeifen, weil sie eventuell solche problematischen Kunden haben. Das darf nicht sein! Ich habe das bisher nicht öffentlich gesagt, aber Sie können sich vorstellen, in welch absolut unmögliche Situation diese Ausgangslage meinen Kanton Basel-Stadt bringen würde. Es ist ein Alptraum. Ich sage Ihnen, einigen von Ihnen steht dieser Alptraum vielleicht auch noch bevor, wenn Sie nicht eintreten, denn es ist nicht so, dass nur zwei Kantonalbanken im Visier der USA sind.

Auf der anderen Seite muss ich sagen, dass es den Entscheid zu dieser Vorlage für mich nicht einfacher machen würde, wenn die Bank meines Kantons nicht betroffen wäre, denn - das macht die Ausgangslage vollends diabolisch - zehn weitere Schweizer Banken, die in den USA schon heute Schwierigkeiten haben, sind keine Staatsbanken, es sind private Unternehmungen. Diese werden keine solchen staatspolitischen Bedenken haben. Schon heute haben die USA aufgrund der Selbstanzeigen und der UBS-Fälle sehr viel Material. Es kommt zum Flächenbrand, wenn wir jetzt nicht die Reissleine ziehen. Das können wir nur, wenn wir der Vorlage zustimmen und sie vor allem nachbessern. Denn ohne Gesetz geht der diabolische Dominoeffekt einfach weiter. Alle verpfeifen alle, nur um ihre Haut zu retten.

Die WAK hat diesen Gedanken zum Glück aufgenommen und im Gesetzentwurf abgebildet. Wenn Sie dem entsprechenden Antrag zustimmen, können Sie sicher sein, dass alle Banken in der Schweiz wissen können, und zwar rechtzeitig, ob sie auf der Abschleicherliste erscheinen werden oder nicht. Das kann vor bösem und zu spätem Erwachen schützen; es schützt vor allem die Kleinen, die es eben nicht genau wissen.

Ein anderer Punkt, der mich sehr beschäftigt hat: Ich will auf keinen Fall, dass der Bund haftet. Ohne das Gesetz können wir aber nicht in jedem Fall ausschliessen, dass am Ende nicht doch noch der Bund haftet: dann nämlich, wenn sich eine notrechtliche Datenlieferung nachträglich als widerrechtlich erweist, weil Notrechtsbedingungen nicht erfüllt waren. In der Kommission ist bestätigt worden, dass dieses Risiko besteht. Auch dafür brauchen wir das Gesetz.

In einem letzten Punkt muss ich aber doch noch meinen Ärger loswerden: Ich höre, die Politik stehe heute wegen des UBS-Falles in der Pflicht, Hand zu einer Lösung zu bieten. Genau das Gegenteil ist der Fall! Hier werden Ursache und Wirkung verwechselt. Gerade der Fall UBS mit der Datenlieferung vom 18. Februar 2009 - dieses Datum muss sich in die Geschichte dieses Landes einbrennen - war ein derart gewaltiger Knall, dass man sich in Bankenkreisen schon fast übermenschlich anstrengen musste, um ihn nicht zu hören.

Das gilt umso mehr, als das Ende des Bankgeheimnisses alter Prägung im Verlauf der zweiten Hälfte des Jahres 2008 offensichtlich wurde. Ich erinnere Sie an die UBS-Rettungsdebatte, die wir am 9. Dezember 2008 geführt haben. Ich habe damals in Bezug auf das UBS-Strafverfahren in den USA gesagt: "Sollte sich das bewahrheiten", was wir damals gewusst haben, "dann ... gute Nacht Bankgeheimnis!" (AB 2008 S 913) Die Mehrheit des Rates, inklusive Bundesrat Merz, wollte das nicht hören.

2010, als wir den US-Staatsvertrag verhandelten, habe ich Sie eindringlich vor den Folgen eines Ja gewarnt. Wenn man 4500 Daten ausliefert, dann finden die USA in diesen Dossiers genug Material, um weitere Banken ins Visier zu nehmen. Die Mehrheit von Ihnen hat damals trotzdem Ja [PAGE 502] gesagt, ohne das Absingen wüster Lieder gegen das US-Diktat, das heute auch noch kommen wird.

Der Dammbruch hat damals stattgefunden, nicht heute. Heute sind wir bei den Folgen angelangt. Was, frage ich insbesondere die Kollegen von der ehemals staatstragenden Partei, ist denn heute, wo es um die CS und die Kantonalbanken geht, so grundsätzlich anders für Sie?

Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis, warum es das Gesetz auch braucht: Wir müssen endlich dafür sorgen, dass die damaligen Spitzen der Banken belangt werden können, sonst hört die Verantwortungslosigkeit in gewissen Chefetagen nie auf. Die Grossen dürfen diesmal nicht wieder davonkommen. Ich habe Ihnen einen entsprechenden Antrag gestellt. Vielleicht wird er als rechtlich nicht ganz astrein beurteilt; das kann ja sein. Aber es darf nicht sein, dass man ihn deswegen ablehnt, denn die ganze Situation, in der wir uns heute befinden, ist rechtlich nicht ganz astrein.

Wir haben eigentlich nur die Wahl zwischen Pest und Cholera. Schön ist das nicht, egal, wie man es sieht. Aber heute können wir den Dammbruch noch aufhalten. Morgen können wir das nicht mehr.

Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, dieses Gesetz nachzubessern und zu diesem Zweck auf die Vorlage einzutreten. Ich erlaube mir, zum Schluss nochmals zu sagen: Auch ich habe für dieses Ja einen gewaltigen Sprung über meinen Schatten machen müssen.