Freitag Pankraz · Ständerat · 2013-06-12
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-12
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung im Anschluss an meinen Vorredner. Kollege Bischof hat zuerst an das Verantwortungsbewusstsein von uns allen appelliert, später einmal hat er gefragt, ob wir den "Ball an den Bundesrat zurückspielen" könnten. Ich bin überzeugt, dass wir alle uns der Verantwortung auch in dieser Frage absolut bewusst sind, möchte aber feststellen, dass es für mich kein Spiel ist, das wir hier spielen. Ich habe mir den Entscheid wahrlich nicht einfach gemacht. Und ich bin mir auch bewusst, dass Risiken nicht auszuschliessen sind - unabhängig davon, ob wir jetzt so oder anders entscheiden.
Ich komme damit zum Antrag. Ich beantrage Ihnen, nicht auf diese Vorlage einzutreten, selbstredend: als Parlament nicht darauf einzutreten. Das heisst, ich befürworte eine Lösung im geordneten Rahmen zwischen den Banken und dem Department of Justice in den USA. Der Bundesrat hat die Lösung mit den schon erwähnten Programmen verhandelt und kennt die Details. Ich verweise dabei auf das Infoblatt, das heute auf allen Tischen hier im Saal lag. Dort ist in Kapitel 1, "Architektur der Lösung" - da geht es um das Programm, das in der Kompetenz des Department of Justice steht -, im zweiten Satz festgehalten: "Der Inhalt dieses Programms [PAGE 498] wurde im Rahmen der laufenden Verhandlungen gemeinsam entwickelt." Das heisst, dass der Bundesrat bei der Gestaltung des Programms klar Einfluss genommen hat; er kennt damit auch die Details dieses Programms - dies eben im Gegensatz zu uns Parlamentariern.
Zur Begründung: Ich möchte zuerst betonen, dass ich die Arbeit des Bundesrates und auch des Eidgenössischen Finanzdepartementes mit Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf an der Spitze sehr wohl anerkenne und positiv würdige. Es sprechen aber doch mehrere Gründe für Nichteintreten.
Die erste Frage, die wir uns stellen müssen, lautet: Gibt es hier einen Handlungsbedarf für das Parlament, also eine Notwendigkeit, dass wir gesetzgeberisch tätig werden? Ich verzichte jetzt darauf, zu zitieren oder weiter auszuholen; ich weise einfach darauf hin, dass mehrere Experten zum Schluss kommen, eine Datenlieferung an die USA sei auch auf der Basis von Artikel 271 des Strafgesetzbuches möglich, und das auch ohne Notrecht.
Eine zweite Frage, die man sich stellen muss, ist: Welche Auswirkung hat die Gesetzgebung, wenn wir hier diesen Weg gehen? Der Rahmen mit diesen vier Kategorien ist bekannt; wir wissen aber nicht, wie hoch die Vermögenswerte sind, um die es hier am Schluss geht. Wir wissen insbesondere nicht, wie hoch die Bussen denn sein würden; wir wissen auch nicht, ob es mit Programm anders wäre als ohne. Ich weise hier auf Artikel 1 Absatz 1 unserer Vorlage hin. In der Variante des Bundesrates heisst es: "Die Banken ... werden ermächtigt, allen Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus der Zusammenarbeit der Banken mit den Vereinigten Staaten von Amerika zur Bereinigung des Steuerstreits ergeben." Es heisst also: "allen Verpflichtungen nachzukommen". Die Kommission hat dann eine etwas andere Variante gefunden, sie hat gewissermassen noch den Filter des Bundesrates eingebaut, was durchaus eine Verbesserung ist. Aber das Hauptproblem, dass jemand anders diktiert, welche Daten geliefert werden sollen, ist auch in der Fassung der ständerätlichen Kommission nicht ausgeräumt.
Eine dritte Frage zur Gesetzgebung: Ist die Vorlage zielgerichtet? Ich möchte dezidiert niemanden schützen, der willentlich Recht gebrochen hat. Aber ich möchte diejenigen schützen, die das eben nicht getan haben. Diese Unterscheidung ist für mich aufgrund des Gesetzestextes, über den wir hier sprechen - nicht aufgrund dessen, was gesagt wird -, nicht klar. Ich muss den Text nicht vortragen. Lesen Sie Artikel 2, und suchen Sie darin, wo klar steht, das eine gelte für diejenigen, die kein Recht gebrochen haben, und das andere gelte für diejenigen, die Recht gebrochen haben.
Eine vierte Frage: Ist diese Vorlage ergebnisorientiert? Schon der Titel gibt eine Antwort. Dieser lautet jetzt nämlich "Massnahmen zur Erleichterung der Bereinigung" dieses Problems. Es steht ja schon im Titel, dass man nicht davon ausgeht, dass es wirklich abgeschlossen werden kann. Eine endgültige Erledigung des Steuerstreits wird mit dieser Vorlage nicht erreicht. Anders gesagt: Dies hängt allein von den Handlungen der anderen Seite, nämlich der USA, ab.
Eine fünfte Frage, die auch schon angesprochen wurde, die ich aber anders beurteile: Welches wäre die Wirkung, wenn wir als Parlament dieser Vorlage unter diesen Umständen zustimmten? Welches wäre die Wirkung auf die andere Seite, nämlich auf die USA? Welches wäre die Wirkung auf andere Länder, z. B. auf EU-Länder wie Frankreich und Deutschland? Und welches wäre die Wirkung auf andere Konkurrenten auf dem weltweiten Finanzplatz? Wir sind in diesem Geschäft nicht auf Augenhöhe. Auf amerikanischer Seite ist es eine Verwaltungseinheit. Wir sollen jetzt als Parlament einem Schnellverfahren zustimmen, obschon es sehr viele Unbekannte gibt - ich habe dies ausgeführt.
Damit komme ich zum für mich entscheidenden Punkt: Es geht für mich um die Reputation und die Glaubwürdigkeit unseres Parlamentes, unserer politischen Institutionen, und die gewichte ich - das muss ich Ihnen sagen - im Zweifelsfall höher als allfällige finanzielle Risiken, die ohnehin schwierig abschätzbar sind, übrigens auch im Falle einer Zustimmung.
Wenn Sie mir das noch erlauben, komme ich damit zu einem Fazit in Kurzform - auch unter dem Aspekt, dass ich gehört habe und annehme, dass ein paar andere auch noch etwas sagen möchten: Handlungsbedarf des Parlamentes: unklar; konkrete Wirkungen: unklar; Erledigung des Themas: unklar; Risiko für den Finanzplatz: vorhanden; Höhe: schwer abschätzbar; Risiko für eine Beeinträchtigung der Glaubwürdigkeit des Parlamentes: sehr gross.
Mein Entscheid lautet deshalb klar: Nichteintreten.