Baumann Isidor · Ständerat · 2013-06-12
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-12
Wortprotokoll
Wir sind bei vielen Themen die Generation, die Altlasten bereinigen will und der Wiedergutmachung einen hohen Stellenwert gibt. Wir wollen in dieser Generation also Recht und Gerechtigkeit schaffen. Darunter fällt fast alles, was vor zwanzig, dreissig und mehr Jahren geschehen ist. Dem ist aus meiner Sicht auch gut so. Darum erstaunt mich aber, dass man sich teils schwertut, ja, zum Teil sogar dagegen ist, eine jüngere Altlast - eine aus diesem Jahrhundert - zu bereinigen, den Steuerstreit mit den Schweizer Banken, welcher nicht nur ein Problem der Schweizer Banken ist, sondern leider auch ein Problem der ganzen Schweiz geworden ist und aus meiner Sicht zu einem noch grösseren Problem werden kann.
Darum sollten wir heute - ja, ich bin der Meinung, wir müssen - rasch eine Lösung anstreben. Heute haben wir die Chance dazu. Wir haben heute eine Vorlage auf dem Tisch, die uns die Tür öffnet, überfällige Bereinigungen einzuleiten - und das mit einem wichtigen Land, den USA. Ob man das Land liebt oder nicht, ist nicht entscheidend. Es ist aber das Land mit der wichtigsten Währung, dem US-Dollar. Mit Blick auf unsere Wirtschaft, unsere Exportwirtschaft im Besonderen, und unseren Finanzplatz sind wir gut beraten, mit diesem Land wieder in eine Beziehung zu kommen, damit wir nicht dauernd eingeschränkt und künftig noch mehr benachteiligt werden. [PAGE 508]
Der vorliegende Vorschlag der amerikanischen Justiz - es ist so, ob wir das gerne haben oder nicht, der vorliegende Vorschlag stammt von der amerikanischen Justiz und nicht von der Politik - ist zwar ein Modell mit gewissen Ultimaten und ein Modell, das zum Teil einen hohen, aus der Sicht der Betroffenen sogar zu hohen Preis hat. Man kann dem aber nicht nur Preis sagen, man kann es - und ich erlaube mir das - auch eine gewisse Strafe nennen. Dass der Preis oder eben die Strafe hoch sein kann, hat speziell damit zu tun, dass nach 2008, also nach dem "UBS-Zeitalter", einige immer noch nicht begriffen haben, dass das Spiel verboten wäre. Darum sollten wir heute einen Beitrag leisten oder die Voraussetzungen dafür schaffen, dass dieses Spiel endgültig nicht mehr gespielt werden kann. Wir dürfen uns nicht dadurch hemmen lassen, dass, wer beschissen hat - mir ist kein anderes Wort in den Sinn gekommen -, dafür auch bezahlen muss.
Warum bin ich für Eintreten und Zustimmung zum Gesetz, wie es mit guten Ergänzungsanträgen - das ist wichtig - vorliegt? Ich versuche, das kurz zu begründen, halte aber fest, dass meine Zustimmung für Eintreten und für dieses Gesetz nicht schon drei Wochen vor der Beratung feststand und dass ich diese Überzeugung vielmehr nach der Beratung in der Kommission - und das am letzten Tag - gewonnen habe, aber dafür umso mehr.
Mein Hauptargument, weshalb ich Eintreten empfehle, ist, dass alle Banken, die wir angehört haben, dieses Gesetz wollen. Das ist ein Signal, das bisher nicht vorhanden war; vielmehr hatten wir immer wieder widersprüchliche Signale erhalten. Nun haben wir ein klares Bekenntnis erhalten. Geben wir ihnen also ein Gesetz, damit sie ihre Hausaufgaben endlich machen können. Alle Banken haben betont, dass sie die Kosten, die aus dieser Gesetzesanwendung entstehen würden, tragen könnten; dass für sie diese Kosten kalkulierbar seien; und sie signalisierten, dass sie keine Liquidationsängste daraus ableiteten. Ich gehe davon aus, dass zumindest bei dieser Aussage die Banken richtig gerechnet haben. Es hat uns also nicht bis auf den letzten Franken zu interessieren, welche Busse die Banken bezahlen müssen; das ist Sache der Banken. Bezüglich der Frage hingegen, was die Banken ohne Gesetz bei einer Strafklage einholen könnte, war die Unsicherheit grösser. Diesbezüglich erhielten wir Antworten, aus denen Bedenken hinsichtlich allfälliger Liquidationen herauszuhören waren.
Das Gesetz mit den Änderungsanträgen der Kommission stellt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Dritte gleich. Das erachten wir als enorm wichtig. Es schafft auch Sicherheit, dass im Widerspruchsverfahren die Datenlieferung gestoppt werden kann - für Unbeteiligte, das ist wichtig, denn ich gehe nicht davon aus, dass wir für Beteiligte einen Datenstopp wünschen.
Die Aussage von Herrn Föhn, wir liessen uns hier ein Gesetz aufzwingen, kann ich so nicht stehen lassen. Wir sind heute hier kompetent, dieses Gesetz zu formulieren, und nicht die USA. Wir formulieren die einzelnen Artikel, und wir ergänzen es so, dass wir hinter diesem Gesetz stehen können. Damit ist es ein Gesetz der Schweizer Politik und nicht der Amerikaner.
Die Angst, dass es Nachahmer der US-Praxis geben könnte, hat auch mich begleitet. Aber ich erinnere daran, dass - das liess ich mir auch zusichern - die Inhalte der Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien ähnlich waren wie das jetzt vorliegende. Insbesondere betrug die Abgeltungssteuer, die man heute bei den USA auf bis zu 40 Prozent festsetzt, auch in den Verträgen mit Deutschland und Grossbritannien 20 bis 40 Prozent. Damit sind wir in einer ähnlichen Grössenordnung und haben allfällige Nachahmungsbedürfnisse nicht zu befürchten.
Zu meiner Einschätzung betreffend Bankenbetroffenheit: Es gibt in der Schweiz gut dreihundert Banken. Wir haben ein Papier bekommen, in dem auch dargestellt ist, wie die Banken in Kategorien eingeteilt werden können. Wir haben von diesen rund dreihundert Banken knapp zwanzig Banken in der ersten Kategorie, Institute, die bereits in der amerikanischen Justiz gefangen sind und denen das Gesetz, das wir heute verabschieden könnten, nur helfen würde, dass ihr Fall abgeschlossen werden kann. Also kann man etwas verbessern, was diesen zwanzig wichtigen Banken heute noch fehlt.
Rund hundert Banken - davon geht man bei der Finma aus, das hat man uns so kommuniziert - sind in der Kategorie 4 und haben nichts zu befürchten. Aber dieser Zustand, dass sie die Gewissheit haben, nichts befürchten zu müssen, kann nur erreicht werden, wenn wir ihnen über dieses Gesetz die Möglichkeit geben zu beweisen, dass sie eben nicht in dieser Problematik mit den US-Steuerbehörden gefangen sind.
Damit bleiben knapp zweihundert Banken, die noch nicht wissen und von denen auch wir nicht wissen, ob sie in die Kategorie 2 gehören, also zu den Banken, die wegen Verfehlungen auch Bussen zu tragen haben, oder ob sie es - das wäre ihnen zu wünschen - in die Kategorie 3 schaffen, wo sie nichts zu befürchten haben.
Damit fasse ich zusammen: Von den rund dreihundert Banken könnten drei Viertel eigentlich mit diesem Gesetz von der Problematik des Streits mit der US-Justiz befreit werden. Drei Viertel der Banken könnten mit unserem Gesetz befreit werden. Es kann doch nicht im Interesse unserer Politik sein, dass ein Viertel mit einer gewissen Schuldhaftigkeit die anderen drei Viertel daran hindert, dass sie wieder in den normalen Markt und in die Akzeptanz der Bankenwelt eintreten können! Darum ist es wichtig, dass wir dieses Gesetz haben.
Treten Sie nicht nur auf diese Vorlage ein, sondern stimmen Sie auch den überarbeiteten Gesetzesformulierungen zu! Ich empfehle Ihnen, diese Gelegenheit zu nutzen. Ich bin sicher, dass wir hier nicht primär den Banken einen Dienst erweisen. Ich bin sicher, dass wir unserem Land einen Dienst tun, unserem eigenen Fiskus, dem Bund wie auch den Kantonen und Gemeinden, im Hinblick auf die verschiedenen Staatsgarantien, und nicht zuletzt - von denen hat noch niemand gesprochen - unseren Kleinsparern.