Minder Thomas · Ständerat · 2013-06-12
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-12
Wortprotokoll
Ich bin zutiefst besorgt darüber, was seit Jahren in Sachen Steuerstreit mit den USA, aber auch mit anderen Ländern abläuft. Das hat mit seriöser, vorausschauender, nachhaltiger Politik nichts mehr zu tun. Ich hätte nie gedacht, dass wir uns aussenpolitisch so erniedrigen lassen. Schweizer Banken sollen direkt mit dem Department of Justice verhandeln - um Himmels willen: Was ist das für eine Aussenpolitik? Ich frage mich dies umso mehr, wenn man berücksichtigt, dass Herr Ambühl zwei Dutzend Mal in den USA war und der Output dieser Verhandlungen ein unilaterales Abkommen ist. Für mich ist das ein "échec" erster Güte. Wir sind nicht im Krieg mit den USA; das stimmt. Wären wir es, so möchte ich zumindest die Kriegserklärung sehen, bevor ich sie unterschreibe. Noch sind wir im Frieden mit den USA, das heisst, wir wollen alle Bedingungen, das Programm, kennen.
Ich wollte eigentlich Thomas Borer zitieren, welcher einmal sagte, unsere Bundesräte agierten in Sachen Aussenpolitik zu oft wie Feuerwehrkommandanten, die mit dem Feuerlöscher zum Brandherd rennen. Das ginge ja noch, wenn der Brand auch wirklich gelöscht würde. Weder ist der Brand damals bei der UBS gelöscht worden, noch löschen wir ihn mit dieser Vorlage. Wenn wir diesem Gesetz zustimmen, so riskieren wir sogar - das ist meine Einschätzung - einen Flächenbrand der grösseren Sorte.
Ich nenne für meine Haltung neun Gründe:
1. Wir lassen uns nicht Session um Session von der Aussenpolitik Notrecht aufzwingen, indem wir Geschäfte in ein und derselben Session behandeln.
2. Unsere Arbeit ist dann legitimiert, wenn unser Beschluss unter Einbezug aller notwendigen Informationen gefällt wird. Geheimniskrämerei widerspricht diesem Grundprinzip.
3. In einem Rechtsstaat darf weder das Parlament noch der Bundesrat einem möglichen Kläger oder einem Beklagten Beihilfe oder eine Umgehungsmöglichkeit - eine solche ist dieses Gesetz - bieten. Fühlen sich die USA nicht recht behandelt, können sie klagen; sie können jederzeit klagen. In der Schweiz gilt noch immer Schweizer Recht.
4. Ein Feuerlöscher- oder eher ein Erpressungsgesetz, gültig ein Jahr, widerspricht jeglicher nachhaltigen Parlamentsarbeit.
5. Unilaterale Abkommen widersprechen ebenfalls dem Grundprinzip einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
6. Wenn wir hier einknicken, ist es eine reine Frage der Zeit, bis die EU und andere Länder Gleiches einfordern und sich an den hohen Bussensätzen orientieren.
7. Namen von Mitarbeitern, Treuhändern, externen Vermögensverwaltern und Anwälten dürfen gar nicht erst Bestandteil eines Gesetzentwurfes sein, sie haben keine Bedeutung in aussenpolitischen Belangen.
8. Logisch, dass die Bankenverantwortlichen dieses Gesetz wollen. Es sind ja mehrheitlich noch dieselben Führungsorgane am Ruder wie nach dem UBS-Deal von 2009.
9. Eines ist so sicher wie das Amen in der Kirche: Mit diesem Vorgehen ist der Brand definitiv nicht gelöscht. Wir liefern den Banken lediglich den Feuerwehrschlauch und die Leiter.
Wer von Ihnen hier in diesem Saal glaubt ernsthaft, mit diesem Gesetz sei der ganze Bankenknatsch ein für alle Mal vorbei? Ich verzichte darauf, die diversen Bankenskandale der letzten Jahre aufzuzählen. Dass man damals, im ersten US-Staatsvertrag nach dem UBS-Skandal, kein "per Saldo aller Ansprüche" in den Vertrag genommen hat, ist unglaublich. Die Folgen kennen wir. 780 Millionen Dollar Busse für die UBS, Auslieferung von Kunden- und Mitarbeiterdaten, Strafverfahren gegen Bankmitarbeiter, Anhörung von Organmitgliedern, Ende der Bank Wegelin, vierzehn weitere Banken im Visier, fünfjähriger Steuerknatsch - von den Kosten getraut man sich gar nicht zu sprechen.
Dass der Bundesrat uns jetzt nochmals keinen Vorschlag "per Saldo aller Ansprüche" - Sie wissen, was ich damit meine - vorlegt, ist noch unverständlicher. Haben Sie Lust, schon bald - ich würde behaupten, in einem Jahr - über die nächste Angriffswelle der USA zu debattieren? Wissen Sie, was die Amerikaner jeweils zu sagen pflegen? "Who is next?"
Jene, die Erben eines US-Nachlasses sind, jene mit einer US-Lebensversicherung in der Schweiz, jene Schweizer, die mit einer Green Card in Amerika leben und arbeiten, oder sogar jene, die die Bedingung der sogenannten substanziellen Anwesenheit erfüllen, d. h. Schweizer, welche über [PAGE 512] 163 Tage im Jahr in den USA sind - sie sind möglichen Angriffswellen ausgesetzt, wir kennen sie bereits jetzt.
Das Ziel der USA ist klar: Sie wollen Geld, Kunden- und Mitarbeiterdaten. Wie sollen die USA innert einem Jahr mit über dreihundert Banken einen aussergerichtlichen Deal abschliessen? Vielleicht gelingt dies mit ein paar Dutzend Banken, nie aber mit allen Schweizer Banken. Wenn eine Schweizer Bank zu hundert Prozent sicher sein wollte, dass sie später nicht in den Strudel kommt, so müsste sie hier mitmachen.
Der Bundesrat macht jedoch einen grossen Überlegungsfehler. Er geht davon aus, dass alle Schweizer Banken mitmachen. Doch was passiert, wenn dem aus welchen Gründen auch immer nicht so ist? Was passiert, wenn eine Kantonalbank nach ganz seriösen Abklärungen und reiflichen Überlegungen nicht mitmacht, wenn nach einem Jahr aber herauskommt, z. B. über die Auslieferung der Leaver-Listen, dass sie trotzdem noch unversteuertes US-Vermögen verwaltet? Dann brennt der Baum erneut. Nur ein "Government to Government"-Vertrag, der sicherstellt, dass keine Bank angeklagt wird und dass die totale Bussensumme keine Bank in ihrer Existenz gefährdet, und eine Formulierung "per Saldo aller Ansprüche" garantieren eine hundertprozentige Altlastensanierung. Die Banken selbst sprechen von der Sicherheit, nicht Konkurs gehen zu können, wenn sie die Busse bezahlen. Woher nehmen die Banken diese Garantie? Sie kennen das Programm ja auch nicht. Im Department of Justice gibt es ein paar ganz giftige Beamte, welche sich profilieren wollen. Nicht umsonst ist neu das Department of Justice und nicht mehr das Steueramt zuständig.
All jene, welche diesem Gesetz zustimmen, wiegen sich in der falschen Sicherheit, dass es zu keinen Anklagen und keinen Konkursen kommt. Wo steht das im Gesetz? Ich sehe es nirgends. Doch genau das ist unser Hauptziel. Die Bank Wegelin hat auch eine Busse bezahlt und musste trotzdem aufgeben. Und wozu haben wir eigentlich die Finma? In dieser ganzen Angelegenheit dürfte man auch die Finma rügen. Wie im Fall UBS war sie auch hier im Tiefschlaf. Sie hätte nach dem Fall UBS ein Verbot zur Annahme von US-Kundengeldern aussprechen können. Sie hat es nicht getan, sonst wäre die Bank Wegelin heute noch am Leben.
Der CEO der Basler Kantonalbank sagte kürzlich in der Zeitung, man habe die Daten von Mitarbeitern bereits im vergangenen Jahr ausgeliefert. Unser Rechtssystem ist so ausgelegt, dass man auf den Verwaltungsrat und auf die Aktiengesellschaft losgehen muss, nicht auf die Mitarbeiter. Wenn man die Millionengehälter in der Bankenbranche nicht mit Leistung begründen kann, was oftmals nicht der Fall ist, dann wenigstens mit Verantwortung.
Die USA wollen weitere Exempel analog zum Fall Birkenfeld statuieren. Weltweit kann die USA so ihr Image des Weltpolizisten dissuasiv unterlegen. Die Drohungen ziehen sich wie ein roter Faden durch das amerikanische Strafrecht. Ich rate jedem Schweizer Banker, ab sofort nicht mehr in die USA zu reisen. Weil kein Mitarbeiter, externer Vermögensverwalter, Treuhänder oder Rechtsanwalt seine Daten nach Amerika ausgeliefert haben will, drohen Hunderte von Rechtsstreitigkeiten. Wie soll ein Mitarbeiter gegenüber seinem Arbeitgeber loyal bleiben, wenn dieser ihn an die USA verraten möchte? Dass die USA nebst Kundendaten auch Mitarbeiterdaten wollen, bestätigt in meinen Augen die unglaubliche Arroganz hinter dieser Vorlage, die unglaubliche Arroganz dieses Vorgehens.
Die Gretchenfrage lautet nun: Sollen wir Hand bieten, damit sich die Banken - man müsste hier eigentlich sagen: die Grossbanken - von den gesetzlichen Verpflichtungen des Bankkundengeheimnisses freikaufen können? Nein, klar und deutlich: Nein! Zuerst zocken sie ab wie die Wahnsinnigen, füllen ihre Taschen mit Millionen, verspekulieren sich im Subprime-Markt, kaufen toxische Papiere bis unters Dach, forcieren den Eigenhandel dank tiefsten Liborzinsen, setzen Milliarden in den Sand, beschäftigen uns in Bern jahrelang, und nun sollen wir noch helfen, dass Kunden- und Mitarbeiterdaten straffrei in die USA ausgeliefert werden.
Ich mache bei einer solchen Politik nicht mit! Ich bin gewählt, um Schweizer Interessen zu vertreten, und nicht, um unilaterale Notgesetze zu erlassen. Die Grossbanken sollen ihr Theater, ihren Knatsch, ganz allgemein ihre Vergangenheit selber verteidigen. Verantwortlich ist niemand anders als der jeweilige Verwaltungsrat, die jeweilige Geschäftsleitung und die jeweilige Aktiengesellschaft selber. Waren es nicht gerade die Banken selber, welche immer und immer wieder das Bankkundengeheimnis durch alle Böden hindurch verteidigt haben? Und nun sollen einige bereit sein, dieses aufs Spiel zu setzen, indem sie Kunden- und Mitarbeiterdaten nach Amerika bekanntgeben. Angenommen, die maximalen Prozent- oder Strafsätze von bis zu 40 Prozent, welche in den Medien zirkulieren, stimmen: Dann gute Nacht für den Bankenplatz Schweiz. Dann wird kein Tag vergehen, an dem nicht ein anderes Land dasselbe fordern wird. Sind Sie sich dessen bewusst? Da sind ja die ausgehandelten Abgeltungssteuersätze, über welche wir kürzlich debattierten, geradezu human. Vergessen Sie nicht, dass viele Länder krankhaft Geld suchen, nicht nur die USA.
Sind wir uns dessen bewusst, was für ein gewaltiges Signal ans Ausland es wäre, wenn nur eine einzige Bank bereit wäre, eine vierzigprozentige Busse auf ihre amerikanischen Vermögen zu bezahlen? Das muss in einem Staatsabkommen, "Government to Government", geregelt werden, das darf nicht jede Bank einzeln tun.
Eine Tatsache ist, dass das Bankkundengeheimnis, das wir jetzt diskutieren und um das es geht, heute noch existiert. Ich bin nicht bereit, es unilateral gegenüber dem Weltpolizisten Amerika preiszugeben. Wenn wir dieser Vorlage zustimmen, so ist zumindest die Glaubwürdigkeit des Bankkundengeheimnis-Gesetzes im Eimer. Die Amerikaner können klagen, und jede angeklagte Bank kann, falls sie sich teilschuldig erklärt, "anytime" einem aussergerichtlichen Vergleich zustimmen. Dazu braucht es die Politik nicht, und es braucht auch keine Mitarbeiter- und Kundendaten. Zumindest was diese vierzehn Banken betrifft, haben die Amerikaner und die Finma so oder so schon alle Daten. Ich gehe sogar so weit zu sagen, dass eine Bereinigung im Bankenbereich den Kapitalismus stärkt. Wir brauchen mit gar niemandem Mitleid zu haben.
Wir müssen auch nicht gleich den Teufel an die Wand malen. Die Kantonalbanken, die jetzt in Strafuntersuchungen involviert sind, können bei einer Anklage ihre Aktiven in eine "Kantonalbank light" outsourcen, so, wie das die Bank Wegelin auch gemacht hat. Ich bin also für Nichteintreten auf diese Vorlage.
Frau Bundesrätin, ich habe noch zwei Fragen: Was passiert, wenn mehrere Schweizer Banken per Ende 2014 - das Gesetz wäre für ein Jahr gültig - zwar eine Busse bezahlen möchten, das Department of Justice aber nicht einwilligt, wenn also keine Einigung zustande kommt? Legen Sie uns dann in einem Jahr eine Verlängerungsvorlage vor? Und wie schätzen Sie, das ist meine zweite Frage, die Gefahr ein, dass nach dieser Welle von heute eine neue Welle folgt, die den Bereich der US-Erben betrifft? Ich habe es angesprochen: Es geht um US-Lebensversicherungen, um Schweizer, die mit einer Green Card in Amerika arbeiten usw.