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Thanei Anita · Nationalrat · 2008-10-03

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-10-03

Wortprotokoll

Artikel 437 gibt den Kantonen die Möglichkeit, im Rahmen medizinischer Massnahmen bei psychischer Störung die Nachbetreuung zu regeln und ambulante Massnahmen vorzusehen. Diese Bestimmung kommt relativ sanft daher, doch sie ermöglicht beispielsweise Zwangsmedikationen. Dabei handelt es sich zweifelsfrei um einen schweren Eingriff in die Persönlichkeit.

Eine Minderheit beantragt Ihnen deshalb, das Zustimmungserfordernis für solche Behandlungen ins Gesetz aufzunehmen. Anderenfalls könnte die paradoxe Situation entstehen, dass Personen, die im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung behandelt werden, besser gegen Zwangsbehandlungen geschützt sind als ambulant betreute Patientinnen und Patienten, die aufgrund kantonaler Bestimmungen eine Behandlung ohne Zustimmung über sich ergehen lassen müssen.

Ich bitte Sie deshalb, dieser Minderheit zu folgen.

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