Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-12-19
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-12-19
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, in beiden Fällen Ihrer Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Im Falle der vereinfachten Nachbesteuerung von Erben geht es um das von beiden wichtigere, intensivere und wahrscheinlich auch ergiebigere Instrument. Ich habe mit Erstaunen davon Kenntnis genommen, dass man offensichtlich gerade das eigentlich streichen möchte. Denn nicht wahr, die Handhabung dieser Nachbesteuerung im Falle von Erbschaften geschieht ja ohne die Erblassenden. Damit sind diese Verfahren auch mit weniger Problemen behaftet. In diesem Zusammenhang sind ohnehin Rechtsverfahren abzuwickeln, nämlich die Erbschaft als solche, und ich sehe nicht ein, weshalb man ausgerechnet von diesen beiden Instrumenten das ergiebigere, auch finanziell voraussichtlich ergiebigere, streichen möchte. Ich möchte Sie bitten, dieses beizubehalten.
Der Antrag der Minderheit II beschäftigt sich mit der Frist, die letztlich gesetzt werden soll. Heute sind es zehn Jahre. Wir schlagen Ihnen drei vor. Das ist eine Frist, die administrativ überblickbar bleibt, auch unter dem Aspekt der Haushalte, der Buchhaltungen, auch unter dem Aspekt der Behörden, die ihre Verfahren für eine gewisse Zeit jeweils noch pendent halten. Wir glauben, dass hier bei fünf Jahren der Vorgang eben schon wieder komplizierter und eben schon wieder ein Hindernis ist.
Beide Instrumente werden nur dann angewendet, wenn sie Anreize beinhalten. Ich muss sagen - und das sage ich nicht gern -: Anreize sind eben nur Situationen, die eine gewisse Grosszügigkeit haben, sonst locken sie diejenigen, die hier eben in Schwarzgeld gefangen sind, nicht ans Tageslicht. Aber das wäre ja dann eben just das Ziel dieser Gesetzgebung.