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Genner Ruth · Nationalrat · 2007-12-19

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-12-19

Wortprotokoll

Ich stelle Ihnen namens der grünen Fraktion einen Nichteintretensantrag.

Die grüne Fraktion hat sich immer konsequent gegen eine Steueramnestie ausgesprochen, weil sie gesagt hat, es sei ein falsches Signal, das wir damit gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern setzen. Bei der Vernehmlassung über eine allgemeine Steueramnestie haben sich auch die Kantone mehrheitlich gegen eine Steueramnestie ausgesprochen. Sie haben auch ganz klar gesagt, dass es ein falsches Zeichen wäre, weil wir dann eigentlich sagen würden: Es lohnt sich, Steuern zu hinterziehen; irgendwann kommt eine Amnestie.

Die andere Argumentation, die immer wieder vorgebracht wird, ist die, dass man sagt, es komme damit Steuersubstrat an den Tag. Wir meinen jedoch, Steuersubstrat müsse an den Tag kommen, indem man klare Beurteilungen von Steuererklärungen macht, und das braucht entsprechend Steuerkommissäre, sei das in Gemeinden oder Kantonen oder aufseiten des Bundes - halt dort, wo es notwendig und auch möglich ist. In diesem Zusammenhang möchte ich dem [PAGE 2013] Bundesrat auch die Frage stellen, wo er in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen und Bemühungen gemacht hat, um das Steuersubstrat in diesem Sinne eben besser zu erfassen als bisher.

Wir von der grünen Fraktion stellen wie gesagt einen Nichteintretensantrag. Warum? Weil wir in Sachen Steuersystem immer konsequent gewesen sind; wir sehen bei dieser Vereinfachung zu viele Konsequenzen für unser Steuersystem. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Steuersenkungen vorgenommen, vornehmlich für hohe Einkommen und grosse Vermögen. Das geht wie beim Schneiden einer Wurst: Rädchen für Rädchen wird abgehauen. Und so ist eben das Steuersubstrat immer wieder geschmälert worden. Dabei ist bei diesem Prozess des Steuerabbaus kein Hauch eines Gleichgewichts festzustellen, zumal das Existenzminimum noch heute besteuert wird. Der Antrag, dass das Existenzminimum von der Besteuerung befreit werden solle, stand ja in der letzten Legislatur in diesem Rat zweimal zur Debatte. Da wurde also nicht Hand geboten, um den tiefsten Einkommen steuerlich entgegenzukommen.

Nun sollen heute aber Erben, die Erbschaften von Erblassern bekommen und die Steuern hinterzogen haben, entlastet werden. Das tönt schön, es tönt auch nach Vereinfachung - wie es im Titel unserer heutigen Vorlage ausformuliert ist: "Vereinfachung der Nachbesteuerung". Tatsache jedoch ist, dass es um einen Erlass im Steuersystem geht, um eine reduzierte Nachsteuer, was als nicht gerecht empfunden werden kann.

Das andere Element in der heutigen Vorlage ist, dass erstmals auch eine Selbstanzeige erfolgen kann, die in einer Straffreiheit resultiert. Das ist sozusagen eine Steueramnestie, die man selber initiiert, entweder als natürliche Person oder eben auch - und das ist noch viel weitreichender - als juristische Person. Ich meine, das wäre ein ganz falsches Zeichen. Die Hoffnungen des Finanzministers liegen bei dieser Vorlage in einer möglichst hohen Quote von Selbstanzeigen, sodass dann später, nach diesem Akt der eigenen Amnestie, über mehr Steuersubstrat verfügt werden kann.

Wir Grünen fragen uns, ob das Zeichen so richtig gesetzt wird. Es sind nämlich genau diejenigen, die im Bereich der Sozialhilfe nach härtesten Kontrollen rufen und im Steuerbereich jeweils kaum Kontrollen verlangt haben, die hier nun einen Abbau vornehmen wollen. Deshalb sind wir auch wirklich daran interessiert, dass zusätzliche Steuerkommissäre eingesetzt werden, sodass die wichtige Massnahme der Kontrolle eben auch umgesetzt werden kann.

Bei der straflosen Selbstanzeige will diese Vorlage dann noch einen Schritt weiter gehen, indem sie postuliert, dass bei einer möglichen wiederholten Selbstanzeige bei der Nachbesteuerung Rabatt gewährt wird. Es werden also förmlich die folgenden Zeichen gesetzt: Man kann Steuern hinterziehen, es ist nicht so schlimm. Man kann sich nachher selber anzeigen. Bei einem zweiten oder wiederholten Mal kann man es wieder tun - und in diesem Sinne eine eigene Steueramnestie einleiten, wobei man mindestens einen Rabatt erfährt.

Namens der grünen Fraktion bitte ich Sie deshalb, auf diese Vorlage nicht einzutreten, das geltende Recht zu wahren und sich wirklich für den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit starkzumachen. Das bedeutet eine ordentliche Besteuerung von geerbten Vermögen und auch eine entsprechende Nachbesteuerung.

In diesem Sinne bitte ich Sie, nicht einzutreten.