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Bürgi Hermann · Ständerat · 2003-06-03

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-03

Wortprotokoll

Im Zusammenhang mit der Erfolgsrechnung ist auf den Umstand hinzuweisen, dass der Aufwandüberschuss dort mit 7,2 [PAGE 397] Milliarden Franken beziffert wird. Dem aufmerksamen Beobachter dürfte nicht entgangen sein, dass im Bundesbeschluss I dieser Aufwandüberschuss lediglich 3,6 Milliarden beträgt. Die gleiche Differenz besteht auch zwischen der Botschaft und dem Bundesbeschluss über die Finanzrechnung. Diese Differenz ist nicht auf ein Wunder zurückzuführen, deshalb eine kurze Erklärung dazu: Sie steht im Zusammenhang mit dem Verkauf der Swisscom-Aktien im Betrag von 3,7 Milliarden Franken. Es handelt sich dabei um ausserordentliche Einnahmen, weshalb sie im Zusammenhang mit der finanzpolitischen Betrachtungsweise in der Botschaft eben ausgeklammert werden. Buchhalterisch muss aber dieser Verkauf im Zahlenteil berücksichtigt werden. Das ist die Erklärung für diese Differenz beim Aufwandüberschuss in der Botschaft und im Bundesbeschluss.

Noch ein Wort zur Differenz zwischen dem Ausgabenüberschuss in der Finanzrechnung von 3,3 Milliarden Franken und jenem der Erfolgsrechnung im Ausmass von 7,2 Milliarden: Dieser in der Erfolgsrechnung im Vergleich zur Finanzrechnung höhere Ausgabenüberschuss ist einerseits auf entsprechende Abschreibungen und andererseits auf Abschreibungen bei den Altlasten der Pensionskassen zurückzuführen. Die Differenz bei den Abschreibungen als solchen ist um rund 276 Millionen Franken höher als im Voranschlag vorgesehen; sie beruht im Wesentlichen auf der Abschreibung des Darlehens an die Swissair. Was die Abschreibungen bezüglich der aktivierten Altlasten der Pensionskassen anbelangt, betragen diese 2,7 Milliarden Franken. Im Einzelnen geht es um 850 Millionen für die Pensionskasse der SBB, bei der Post sind es 410 Millionen, beim Bund sind es 1,3 Milliarden und bei der Ruag 189 Millionen Franken.

Wesentlich scheint mir in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Deckungslücke der Pensionskasse des Bundes im abgelaufenen Jahr um 3,24 Milliarden Franken angestiegen ist. Der Fehlbetrag der Pensionskasse der Post, der auf 4,129 Milliarden Franken festgelegt worden ist, ist auch höher als ursprünglich angenommen.

Noch eine Bemerkung zu den Veränderungen bei den Schulden: Diese Veränderungen sind im Wesentlichen eine Folge von buchmässigen und tresoreriemässigen Operationen. Das hat dazu geführt, dass die Bundesschuld auf stolze 122,3 Milliarden Franken angewachsen ist. Dagegen beträgt die Nettoverschuldung 97,2 Milliarden Franken, und dieser Anstieg ist wesentlich geringer: Es sind dies "lediglich" 2,7 Milliarden Franken. Der geringere Anstieg der Nettoverschuldung ist mit einem Zuwachs beim Finanzvermögen um 12,8 Milliarden Franken zu erklären.

Das sind meine Ausführungen zu Erfolgsrechnung und Bilanz, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, wie das mit dem Wertzuwachs oder dem Wertverzehr im Jahre 2002 gegangen ist. Sie sehen, dass eben ein erheblicher Wertverzehr stattgefunden hat.