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preparatory:AB 128088

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-03

Wortprotokoll

Ganz kurz nur zum letzten Punkt: Das Abstimmungsergebnis war 8 zu 4 Stimmen, aber die Minderheit auf der Fahne besteht jetzt aus 5 Kommissionsmitgliedern. Ich habe im Kommissionsprotokoll noch einmal nachgeschaut.

Ich komme kurz zu zwei Punkten; zudem muss ich Sie noch darüber informieren, wie die Eventualiterberatung in der Kommission ausgefallen ist. Ich möchte nicht alle Argumente wiederholen, die jetzt wieder aufgezählt worden sind - wer profitiert von einem Systemwechsel, wer wird benachteiligt. Ich habe es früher gesagt: Es sind nicht die jungen Familien, die Wohneigentum erwerben, die von einem Systemwechsel profitieren, sondern es ist die ältere Generation, der es dank Sparsamkeit gelungen ist, die Liegenschaft schuldenfrei zu machen. Das geht aus den Zuschriften auch ganz klar hervor. Da sollten wir uns nichts vormachen. Jüngere Familien - insbesondere dann, wenn sie Wohneigentum erwerben können und Kinder in Ausbildung haben - haben nicht genügend Mittel, um gleichzeitig auch noch die Schulden auf dem Haus abzubezahlen. Wir haben auch dargelegt, dass Leute, die beim Schuldenmachen ausweichen können, indem sie weiteres Vermögen haben, eben bevorteilt würden und dass diejenigen, die "nur" ein eigenes Haus haben und es selber bewohnen, die entsprechenden Nachteile zu tragen hätten.

Zum letzten Punkt: Wir haben eine Härtefallklausel eingeführt. Diese Härtefallklausel wirkt bis zu einem Bruttoeinkommen von 39 000 Franken bei der direkten Bundessteuer, und die Beträge der direkten Bundessteuer bei kleinen Einkommen über dieser Grenze sind sehr bescheiden. Die grosse Entlastung für allein stehende ältere Personen mit eigenem Haus muss bei den Kantons- und Gemeindesteuern herbeigeführt werden, nicht im Rahmen der direkten Bundessteuer.

Noch zu den Ausfällen; ich möchte es noch einmal wiederholen: Für den Bund hat die Mehrheitsvariante 120 Millionen Franken Ausfälle zur Folge, für die Kantone 50 Millionen, das ist ihr Anteil an der direkten Bundessteuer. Nicht einberechnet sind die Ausfälle bei den Staats- und Gemeindesteuern. Herr Dettling hat in der zweiten Runde davon gesprochen, dass es ein zweifacher Betrag des Ausfalls wäre. Der Beschluss des Nationalrates, also die Minderheitsvariante, hat beim Bund Ausfälle von 335 Millionen - also 215 Millionen mehr als die Variante der Mehrheit - und bei den Kantonen 145 Millionen Franken zur Folge. Sie sehen die Grössenordnung: der Ständerat und die Mehrheit 170 Millionen, der Nationalrat 480 Millionen Franken. Das ist ein wesentliches Argument, weshalb die Kommissionsmehrheit nach wie vor an ihrem Entscheid festhält.

Nun noch zur Bemerkung, die ich einleitend gemacht habe: Wir haben in der Kommission eventualiter und relativ kurz die Variante des Nationalrates durchberaten. Die Kommissionsmehrheit hat sich in diesem Fall ganz klar, unter finanziellen Aspekten, für den Entwurf des Bundesrates ausgesprochen. Da muss man aber feststellen, dass die Abfederung im bundesrätlichen Modell natürlich nicht dem entspricht, was sich viele vorstellen. Wenn Sie sich dafür entscheiden sollten, der Minderheit David zu folgen, dann müsste ich darauf hinweisen, dass in dieser Beratung gemäss den Beschlüssen der Kommission eventualiter der Bundesrat zu unterstützen wäre.

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