Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-03
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-03
Wortprotokoll
Ich würde gerne ein paar Worte dazu sagen. Hier sind wir bei der ersten Frage, bei den Unterhaltskosten.
Grundsätzlich kann man die Liegenschaftskosten beim Systemwechsel nicht abziehen, weil es eigentlich keine Gewinnungskosten mehr gibt. Wir haben Ihnen aber im Bereich der flankierenden Massnahmen trotzdem einen Vorschlag gemacht, der darauf hinausläuft, dass man sagt: An sich sollte man das, was man so an Normalabzug hat, eigentlich nicht mehr abziehen können, weil das systemwidrig ist; hingegen möchten wir trotzdem zur Förderung des Bauwesens und zur Eigentumsförderung eine Art Franchise geben, eine Art Klammer, innerhalb deren es nach wie vor möglich sein sollte, die Schuldzinsen abzuziehen. Deshalb schlagen wir Ihnen vor, dass diese Grenze bei 5000 Franken liegen sollte. Innerhalb von fünf Jahren sollte man 45 000 Franken abziehen können. Das heisst, man kann das dann machen, wenn man einmal eine grössere Reparatur hat.
Diese 5000 Franken entsprechen bei einer mittleren Liegenschaft diesem einen Prozent des investierten Kapitals, das man normalerweise als Unterhalt anschaut. Diesen Betrag sollte man nicht auf 4000 Franken herunternehmen, weil das sonst schon wieder dazu führt, dass man eigentlich mehr abziehen kann, als vom System her möglich wäre. Man muss nämlich den Eigenmietwert nicht mehr bezahlen, weil dies systemwidrig wäre.
[PAGE 405] Wir machen auch eine obere Begrenzung, damit nicht für jene - sagen wir: -, die sehr viele Mittel haben und es verstehen, über solche Unterhaltsarbeiten immer wieder Steuern zu sparen, keine obere Grenze besteht. Ich wäre Ihnen sehr dankbar - natürlich kann man darüber streiten, ob das 45 000 oder 50 000 Franken sind; die untere Grenze ist mir wichtiger -, wenn Sie hier dem Bundesrat zustimmen würden. Dass man dann bei der oberen Grenze in der Einigungskonferenz noch eine Zwischenlösung fände, wäre so gesehen denkbar.
Aber das ist der eigentlich systemwidrigste Punkt bei diesen flankierenden Massnahmen. Deshalb möchte ich Sie ersuchen, hier dem Bundesrat zuzustimmen.
[VS]
Ordnungsantrag - Motion d'ordre