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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2004-03-08

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-08

Wortprotokoll

Die Kommission hat am 4. September 2003 mit 15 zu 6 Stimmen ein Postulat verabschiedet, das den Bundesrat auffordert, die Genehmigung der Bundesämter BSV und BPV für das so genannte Modell "Winterthur" rückgängig zu machen.

Im Juni 2003 hat die "Winterthur Leben" angekündigt, dass sie auf den 1. Januar 2004 ein Modell einsetzt, das erstens die Entkoppelung des Vorsorgeteils vom Versicherungsteil und zweitens eine Senkung des Umwandlungssatzes für Frauen auf 5,45 und für Männer auf 5,83 Prozent festlegt; der Mindestzins sollte auf 2 Prozent gesenkt werden. Das hat zu einer Erhöhung aller Prämien geführt. Gleichzeitig hat sie im Modell angekündigt, dass sie, falls diese Massnahmen nicht zu einer hundertprozentigen Deckung führen, die Möglichkeit mit einbezieht, zusätzliche Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern einzufordern.

Ein Sturm der Entrüstung ging durchs Land. Weshalb? Das BVG erträgt nun einmal keine Spontanaktionen. Es beinhaltet vierzig Jahre Sparen und nachher ungefähr zwanzig Jahre lang eine Rente. In dieser Zeit gibt es gute und schlechte Zeiten für alle. Es war damals eine sehr schlechte Zinslage. Im Antrag an das BPV schrieb denn auch die "Winterthur Leben" im April 2003, dass sie aufgrund der anhaltenden tiefen Ertragslage auf dem Kapitalmarkt die Einführung dieses Modells plane. Sie wissen es, seither sind die Zeiten wieder etwas besser geworden. Sie konnten kürzlich die Rendite der "Winterthur Leben" Gott sei Dank in besseren Verhältnissen wieder finden: Es wurde eine Rendite von 4,5 Prozent erwirtschaftet. Wie schnell sich die Zeiten ändern! Umso mehr ist es nicht gerechtfertigt, abrupte Aktionen durchzuführen.

Dieses Modell wurde ohne Übergangsfrist eingeführt, vom 31. Dezember 2003 auf den 1. Januar 2004 änderten die Bedingungen total. Das heisst, wenn jemand im Januar 2004 pensioniert wurde, konnte es vorkommen, dass er eine bis zu 20 Prozent tiefere Rente hatte, als wenn er im Dezember 2003 in Pension gegangen wäre. Das führte zu einer Flucht in die Pensionierung. Viele KMU litten enorm darunter, dass sie langjährige Arbeitskräfte innert kurzer Zeit ersetzen mussten. Es waren also auf der einen Seite die enorme Prämiensteigerung, auf der anderen Seite die krasse Leistungskürzung, die zu einem richtigen Sturm der Entrüstung gegen dieses Modell führten.

Es war allen klar, dass mit der längeren Lebenserwartung der Umwandlungssatz gesenkt werden muss, weil die Menschen älter werden und länger Renten beziehen. In keiner Berechnung, die wir je in der Subkommission oder auch in der SGK hatten, standen aber solch tiefe Umwandlungssätze zur Diskussion: Frauen: 5,45; Männer: 5,83. Man hat auch das Gefühl gehabt, das verstosse gegen den Gleichheitsgedanken. Ein Gutachten, das letzte Woche herausgekommen ist, belegt ganz klar, dass hier der Gleichheitsartikel in der Umsetzung infrage gestellt wird. Es hiess, diese tiefen Umwandlungssätze hätten keine Auswirkungen auf den obligatorischen Teil, was so nicht zutrifft. Sie wissen alle, dieses Modell betrifft nicht nur den überobligatorischen Teil, es betrifft den obligatorischen Teil bei den so genannten umhüllenden Kassen, wo die Obligatorien entweder tiefer oder höher gehen - oder beides -, und es betrifft auch Versicherungsverhältnisse, die bereits vor der Einführung des BVG in Kraft waren.

Dieses Modell hat aber auch noch andere Mängel. Der Bundesrat hat in seiner Antwort klar gesagt, er stütze den Entscheid von BPV und BSV. Es ist nun auch klar, dass er fast nicht anders kann. Er ist zwar Oberaufsichtsbehörde, aber wenn man an diese Oberaufsicht Rekurs macht, dann schreiben die beiden Ämter dazu den Bericht. Das ist ein Zustand, den bereits die PUK EVK 1995 als staatspolitisch unhaltbar zurückgewiesen hat. Hier müsste endlich die Aufsicht neu geregelt werden. Der Bericht Janssen, der die Aufsicht ja auch kritisiert hat, sagt das auch.

Die Transparenz wird zwar jetzt mit der BVG-Revision verbessert. Diese wird aber erst nächstes Jahr in Kraft treten. Deshalb war die Kommission der Ansicht, dass man mit einem solchen Modell zwingend hätte warten müssen, bis die BVG-Revision in Kraft ist. Man hätte dies besonders auch mit einem solchen Modell tun müssen. Nun hat auf der einen Seite das BPV die Tarife, auf der anderen Seite das BSV das Modell genehmigt. In der Genehmigung des BSV hält man fest, dass eine hundertprozentige Deckung vorhanden sein müsse, dann könne man den Vorsorgeteil in eine autonome Stiftung überführen. Was aber in diesem Fall eine hundertprozentige Deckung ist, konnte man zum damaligen Zeitpunkt gar nicht beurteilen, weil die Transparenz zur Darstellung dieser Bedingungen ganz klar nicht vorhanden war.

Jetzt bitten wir im Postulat den Bundesrat, auf einen Entscheid für ein Modell zurückzukommen, das bereits in Kraft ist. Das gibt uns eine gewisse Hilflosigkeit. Wenn wir das Postulat trotzdem zur Überweisung empfehlen, dann ganz klar deshalb, dass nicht weitere Versicherungsgesellschaften mit solchen Modellen kommen. Denn es ist zwingend, dass auch die Optik der KMU-Vertreter und der Versicherten in einen solchen Entscheid miteinbezogen werden. Die Einführung solcher Modelle, die von einem Tag auf den anderen so total andere Spielregeln für alle bringen, ist nicht akzeptabel.

Wir haben in der SGK nun die Konsequenzen gezogen: Wir haben der Subkommission BVG, die ich präsidiere, den Auftrag gegeben, die Schwierigkeiten, die aus dem Modell erwachsen sind, einmal genauer anzuschauen. Wir sind dabei, das zu tun, und werden dann mit geeigneten Vorschlägen kommen - ob Sie das Postulat überweisen oder nicht -, um die Versicherten und die Beitragszahler abzusichern.

Wir waren enttäuscht - das muss ich offen sagen - von der Reaktion des Bundesrates. Wir verstehen auf der einen Seite, dass er seine Ämter schützen will. Auf der anderen Seite sind wir nach wie vor der Ansicht, dass die Genehmigung dieses Modells ein falscher Entscheid war, dass der Zeitpunkt falsch war und dass die Übersicht über diese Verhältnisse einen solchen Entscheid gar nicht erlaubte.

Ich bitte Sie - um Nachdruck zu verleihen und in Zukunft solche Schnellaktionen zu verhindern -, dieses Postulat zu überweisen.