Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-03-08
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-03-08
Wortprotokoll
Der Bundesrat bittet Sie mit der Kommissionsmehrheit, dem Ständerat zuzustimmen.
Worum geht es? Mit diesem Gesetz hat man sich nach mühsamen Verhandlungen auf die Verteilung eingezogener Vermögenswerte geeinigt: nämlich fünf Zehntel dem Gemeinwesen, welches die Einziehung verfügt, drei Zehntel dem Bund und zwei Zehntel den Kantonen, in denen die Werte liegen. Das ist ein Kompromiss, der selbstverständlich auch den Kantonen wehgetan hat.
Jetzt geht es noch um die Absätze 5 und 6. Dort geht es darum: Soll man denjenigen, die die eingezogenen Vermögenswerte bekommen, noch vorschreiben, was sie damit zu tun haben? Der Bundesrat und ebenso die ganz deutliche Mehrheit des Ständerates lehnen das ab, und zwar aus drei Gründen:
1. Den Kantonen vorzuschreiben, was sie mit diesem Geld machen sollen, ist föderalistisch bedenklich. Die Kantone haben das zugute. Ob sie es für die Suchtbekämpfung einsetzen oder für etwas anderes, ist den Kantonen überlassen. Das folgt auch aus der Souveränität der Kantone. Wenn sie Geld bekommen, sollen sie damit auch machen können, was ihnen gut und richtig erscheint. Es wird auch nicht in jedem Kanton gleich notwendig sein, die Suchtprävention zu fördern.
2. Es ist aber auch - und das gilt auch für den Bund - finanzpolitisch falsch. Wenn man bei jeder Einnahme sagt, wofür das Geld gebraucht wird, dann ist das Gemeinwesen nicht mehr frei, die Mittel gemäss den Prioritäten einzusetzen. Es ist also auch für den Bund abzulehnen.
3. Es ist vor allem auch sachlich falsch. Es geht im Zusammenhangg mit den eingezogenen Vermögenswerten nicht nur um eingezogene Drogenwerte, es geht auch nicht nur um Drogendelikte. Bei den eingezogenen Vermögenswerten der Vorjahre machen die Vermögenswerte aus Drogendelikten nur etwa einen Drittel aus. Der grössere Teil stammt aus dem organisierten Verbrechen, dem Waffenhandel oder aus anderen Delikten. Wenn man aus sachlichen Gründen eine Zweckbindung vorsehen wollte, dann müsste man das Geld generell für die Verbrechensbekämpfung einsetzen. Dann sind Sie wieder gleich weit, wie wenn Sie nichts bestimmen, denn die Kantone sowie der Bund haben in ihren Haushalten eine Finanzposition für die Verbrechensbekämpfung. Diese hat sich nach der Notwendigkeit dieser Aufgabe zu richten.
Der Bundesrat bittet Sie zusammen mit der Mehrheit Ihrer Kommission, sich dem Ständerat anzuschliessen. Der Ständerat beschloss in der letzten Wintersession mit 28 zu 11 Stimmen, man solle auf die Zweckbindung verzichten. Er hat jetzt in der Frühjahrssession mit 32 zu 5 Stimmen erneut beschlossen, man solle auf die Zweckbestimmung verzichten. Der Nationalrat tut gut daran, wenn er sich aus föderalistischen, finanziellen und sachlichen Gründen dem Ständerat anschliesst.