Heim Bea · Nationalrat · 2004-03-08
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-08
Wortprotokoll
Ich danke Ihnen für die Antwort.
Wir haben in der Krankenversicherungsverordnung Artikel 77. Da geht es um die Qualitätssicherung. Im ambulanten Bereich ist die Qualitätssicherung jedoch eigentlich noch kaum entwickelt. Wenn man die Studie des BSV liest, sieht man, dass man Koordinationsschwierigkeiten hat. Wenn man nachfragt, erfährt man, dass in verschiedenen Ärztenetzen an der Qualitätssicherung gearbeitet wird, aber völlig unkoordiniert. Herr Couchepin, Sie haben eigentlich die Beantwortung der Frage der Behandlungsqualität ausgelassen. Sie haben sich darauf konzentriert, zu sagen, es sei die Sache der Kantone, zu schauen, dass es genügend Ärztinnen und Ärzte gebe und dass alle den Zugang zur ärztlichen Versorgung haben. Ich denke aber, wenn man das Ärzte-Rating in einer bestimmten, grösseren Krankenkasse anschaut, [PAGE 166] weiss man, dass diese Krankenkasse - vielleicht in einer gewissen Hilflosigkeit, weil es noch keine Indikatoren für die Behandlungsqualität gibt - völlig nach ökonomischen Kriterien entschieden hat. Und das kann nicht das sein, was eine gute Qualität der Behandlung von kranken Menschen sicherstellt.
Meine Frage an Sie: Wie will der Bundesrat, der bisher keine Koordination zustande brachte, sicherstellen, dass alle Leute eine gute Versorgung haben? Ich meine damit eine Versorgung mit einer guten Behandlungsqualität.