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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-03-08

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-03-08

Wortprotokoll

Es kann sein, dass ich bei der Würdigung von Motionen immer noch stark von meiner Tätigkeit als Ständerat geprägt bin. Dort gilt die eiserne Regel, dass eine Motion einen Gesetzgebungsauftrag beinhaltet und dass dieser Gesetzgebungsauftrag sehr konkret ist. Wenn ich jetzt diesen Fall interpretiere, dann werden hier zwei Artikel zitiert, die wir dann im Rahmen der Personalgesetzgebung ändern müssten. Ich finde, dass das Anliegen, das ich mit Herrn Hofmann vollkommen teile, in einer Motion in dieser Formulierung zu eng gefasst ist. Deshalb beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehnen.

Es ist in der Tat so, dass die Finanzdelegation - übrigens noch unter dem Präsidium von Herrn Hofmann - diese ganze Geschichte im letzten Jahr mit meinem Vorgänger verhandelt hat. Ich möchte auch bestätigen, dass der Sachverhalt so ist, wie Herr Hofmann es vorher erwähnt hat, und dass wahrscheinlich im Wesentlichen das Entlastungsprogramm 2003 den Rahmen bildete, in dem diese Gespräche stattfanden; vielleicht war damit auch die Hoffnung verbunden, dass man hier Einsparungen vornehmen könne.

Wir haben nun Folgendes festgestellt: Wenn wir nur diesen Teil, den Sie in der Motion behandeln wollen, weiterverfolgen, dann sind keine oder nur sehr wenige oder enttäuschende finanzielle Entlastungen oder Einsparungen möglich. Demgegenüber beabsichtigt mein Departement, bei der Suche nach einer neuen Lösung eben doch einen finanzpolitischen Ansatz zu wählen und die Entschädigungsregelung generell auf diese Punkte auszuweiten. Die geplante Änderung sieht eine generelle Reduktion der Obergrenze der Abgangsentschädigungen vor, und zwar für alle Personalkategorien. Eine Einschränkung des Kreises ist in diesem Sinne in unserem Plan nicht vorgesehen. Deshalb beantrage ich Ihnen - trotz übereinstimmender Einschätzung der Problemlage -, diese Motion abzulehnen.

Herr Hofmann, ich möchte noch eine kleine Bemerkung machen: Natürlich müssen wir jetzt innert zwei Wochen oder vielleicht in weniger Zeit eine Gesetzgebungsanpassung vornehmen. Das ist so, aber wir haben in unserem Departement etwa 55 Dossiers und Gesetzgebungsvorlagen, die wir bearbeiten müssen. Wir machen das nach Prioritäten. Ich kann Ihnen zusichern, dass dieses Thema auch zu den Prioritäten gehört, dass wir es nicht ad acta legen wollen und dass keine Absicht besteht, hier Verzögerungen in Kauf zu nehmen.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, die Motion abzulehnen.