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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-21

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-21

Wortprotokoll

Es ist so, dass seit Längerem neun deutsche und nun auch zwei französische Fernsehveranstalter bei uns Werbung in sogenannten Schweiz-Fenstern ausstrahlen. Diese generieren insgesamt etwa 200 Millionen Franken Werbeumsatz. Das ist doch ein recht grosser Teil; es sind etwa 33 Prozent der in der Schweiz realisierten Fernseh-Nettowerbeeinnahmen. Offenbar vertrauen unsere Unternehmen ihr Geld gerne auch diesen Werbeträgern, diesen französisch- und deutschsprachigen Fernsehveranstaltern, an. Offenbar ist das lukrativ, sonst würde man es nicht tun. Selbstverständlich würde auch gerne jeder regionale oder staatliche Schweizer Fernsehveranstalter diese Werbegelder annehmen. Aber das ist halt der Markt, insofern können wir den schweizerischen Unternehmen kaum vorschreiben, wo sie ihre Werbegelder platzieren; das ist Wettbewerb.

Es ist unter anderem der Grund, weshalb der Bundesrat im Bereich der Online-Werbung für die SRG jetzt zu erreichen versucht, dass die Branche sich findet. Wir finden, es müsste doch ein Anreiz sein, um zu kooperieren, damit möglichst viele Werbegelder hier in der Schweiz platziert werden und nicht mehr so viele Werbegelder ins Ausland abwandern. Unsere Angebote sollen also sowohl vom Preis als auch von den potenziellen Zuschauerinnen und Zuschauern her, die die Werbung konsumieren, lukrativ sein.

Juristisch und aufgrund unserer internationalen Verpflichtungen ist diese Abwanderung absolut zulässig, auch wenn wir diese Entwicklung grundsätzlich aus ökonomischen und medienpolitischen Gründen nicht als positiv würdigen. Es ist ein offener Werbemarkt, wo sich jeder positionieren kann, wie er will.

Es muss eben auch gesagt werden, dass wir ja einmal ein Filmförderungsabkommen, das Media-Abkommen mit der EU, ausgehandelt und akzeptiert haben. Darin ist eben auch festgehalten, dass grundsätzlich für die gesendete Werbung das Recht des EU-Sendestaates gilt. Das bedeutet, dass wir alles, was Inhalte oder Rahmenbedingungen betrifft, nicht beeinflussen können, das kann nur der Staat, aus dem gesendet wird. Das Einzige, was wir abschöpfen, ist die Steuer. Hier werden selbstverständlich auch diese Erlöse aus den Werbefenstern normal durch das schweizerische Steuergesetz taxiert. Das ist vom Bund her eine Behandlung, die äquivalent ist mit jener anderer Werbeerlöse.

Ich denke, am Schluss müssen wir ein System haben. Ich appelliere an diejenigen, die Werbeträger sind: Das Preis-Leistungs-Verhältnis muss stimmen, und dann werden Werbegelder auch vermehrt in der Schweiz platziert. Offenbar ist das im Moment nicht der Fall. Offenbar sind die Angebote von diesen ausländischen Werbefenstern dermassen lukrativ, dass sich viele Werbeträger zu einem Outplacement entschliessen. Hier, denke ich, kann der Staat relativ wenig machen. Wir haben hier Werbeträger, die, so nehme ich an, ihre Werbung nur in der Schweiz platzieren. Aber es ist natürlich so, dass hier ein Unternehmen sich auch anders entscheiden kann. Das ist Markt. Ich sehe also nicht viele Möglichkeiten, hier juristisch oder mit einer Erschwerung der Rahmenbedingungen einzugreifen. Das wäre auch wieder ein protektionistischer Ansatz, der in einem freien Land schwierig ist.