Imoberdorf René · Ständerat · 2011-12-21
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-21
Wortprotokoll
Zuerst noch einmal kurz zu den Bedenken von Herrn Gutzwiller wegen klimapolitischer Probleme: Ich weise noch einmal darauf hin, dass das CO2-Gesetz klar vorgibt, dass die Betreiber die CO2-Emissionen zu 100 Prozent kompensieren müssen.
Ich möchte noch einmal auf das Gesetz zurückkommen, obwohl das Folgende von meinen Vorrednern auch gesagt wurde. Meiner Meinung nach ist die von der Motion verlangte Revision der Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken nach wie vor nicht gesetzeskonform. In Artikel 11a Absatz 2 des Gesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen sind fossile Kraftwerke, die nur Strom produzieren, explizit erwähnt. Die Motion Gutzwiller würde den Bau solcher Anlagen zumindest erschweren, wenn nicht gar verhindern. Korrekterweise müsste man Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken so formulieren, dass alle Gaskraftwerke, die nur Strom produzieren, einen minimalen Wirkungsgrad von 58,5 Prozent aufweisen müssen. So, wie diese Bestimmung jetzt formuliert ist, ist es ein Kompromiss. Man kann natürlich schon sagen, es sei eine Lex Chavalon oder eine Ausnahme. Aber gerade mit dieser Ausnahme verhindert man eigentlich, dass das Gesetz korrekt umgesetzt wird. Gemäss CO2-Gesetz sind Gas-und-Dampf-Kraftwerke (GUD), die nur Strom produzieren, möglich. Meiner Meinung nach sollte man mit fixen minimalen Gesamtwirkungsgraden vorsichtig sein. Die Wirklichkeit hat uns da bereits überholt. Nördlich von München wurde im September ein GUD mit einem Wirkungsgrad von 60,75 Prozent eingeweiht, das nur Strom produziert.
Noch einmal, zum Schluss: Meiner Meinung nach ist ein GUD in erster Linie da, um Strom zu produzieren. Es ergeben sich Nachteile, wenn man Wärme auskoppelt. Erstens ist das Kraftwerk nicht immer in Betrieb und produziert also nicht immer Wärme, und zweitens - das ist ein wichtiger Grund - muss dem Kraftwerk zum Betrieb einer Fernheizung mit einem thermischen Wirkungsgrad von 20 Prozent Prozessdampf entnommen werden, wodurch natürlich der elektrische Wirkungsgrad massiv sinkt, von 58,5 Prozent auf 52 Prozent.
Zum Schluss noch einmal, das habe ich auch schon mehrmals gesagt: Das Kraftwerk Chavalon ist sowohl bei den Behörden beider Kantone, Waadt und Wallis, als auch bei der Bevölkerung akzeptiert. Das ist heute beim Bau einer grossen Anlage nicht mehr selbstverständlich.
Ich möchte Sie bitten, die Motion nicht anzunehmen.