Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-21
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-21
Wortprotokoll
Ich bitte Sie auch dringend, die Motion abzulehnen, und zwar aus verschiedenen Gründen.
Beginnen wir hinten, mit den Ausführungen der Minderheit, vertreten durch Herrn Ständerat Cramer. Sie beziehen sich auf den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes im Fall der Elcom und der Stahl Gerlafingen, wo das Gericht die rechtliche Situation geklärt hat, wonach ein ausgehandelter Liefervertrag an sich nicht dazu berechtigt, in den freien Markt einzutreten; der Marktteilnehmer, der in den freien Markt möchte, müsste dies zumindest öffentlich ankündigen. Es ist also kein fundamentaler Entscheid zur bisherigen Praxis der Elcom, aber es entspricht dem zweiten Teil der Motion, wonach es nicht ausreicht, nur einen Vertrag vorweisen zu können; es braucht zumindest eine öffentliche Mitteilung. Deshalb erachten wir den zweiten Teil der Motion als erfüllt. Alleine deswegen die Verordnung anzupassen ist ein bisschen unverhältnismässig, weil es ein Punkt ist, der sowieso nur die Grossverbraucher betrifft, und weil es in zwei Jahren, wenn wir in ein neues Regime übertreten, ohnehin Makulatur sein wird. Insofern erachten wir das als überflüssig. Abgesehen vom Fall Stahl Gerlafingen gab es in diesem Bereich kaum Fälle.
Viel gewichtiger ist aber der erste Teil der Motion bezüglich der Gestehungskosten. Entgegen dem, was jetzt Herr Ständerat Stadler gesagt hat, wäre der Effekt der umgekehrte: Der Wettbewerb würde sich sofort verringern, weil dann diejenigen im Vorteil wären, die aufgrund abgeschriebener Anlagen geringe oder fast gar keine Gestehungskosten mehr haben. Neue Marktteilnehmer oder neuere Kraftwerke mit höheren Gestehungskosten wären von Beginn weg im Nachteil; Sie würden also die althergebrachten Strukturen belohnen. Alle neuen Marktteilnehmer, gerade auch Werke, die erneuerbare Energie produzieren und die logischerweise viel höhere Gestehungskosten haben als abgeschriebene Werke, würden eigentlich behindert werden. Damit würde man den Wettbewerb einschränken, obwohl das StromVG eine Wettbewerbsorientierung am Strommarkt wünscht, das sagt es ja; neben der sicheren Versorgung ist das einer der beiden Hauptpfeiler.
Ein weiteres Argument: Wir stehen ja in Verhandlungen mit der Europäischen Union. Sie wissen, dass rund um die Schweiz herum alle Marktkosten und nicht Gestehungskosten haben. Das wird uns hier noch vor grosse Probleme stellen, denn unser System ist nicht EU-kompatibel. Als die Verordnung entstand, haben wir schon die Frage diskutiert, ob wir uns für eine zweite Marktöffnung nicht überlegen müssten, ob dieses System mit den Gestehungskosten auf längere Sicht tauglich sei. Wir haben jetzt bei der Strompreisgestaltung mit der Elcom ja Erfahrungen sammeln können. Vieles hat sich jetzt geklärt, auch die Abschreibungspraxis. Es war am Anfang schwierig zu beurteilen, wie man in einen offeneren Markt hineingeht; das hat sich jetzt aber eingespielt. An sich müsste es schon das Ziel sein, auch hier irgendwann einmal zu Marktpreisen zu wechseln. Wenn Sie nämlich neue Teilnehmer am Markt haben [PAGE 1269] und die Effizienz belohnen wollen, dann können Sie das sicher nicht mit den Gestehungskosten tun, sondern das bildet sich in einem Marktpreismodell ab. Das ist aber Zukunftsmusik.
Die erste Forderung der Motion würde auch im Lichte der Stromverhandlungen mit der EU, die einen wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt hat, die Marktöffnung im Keim ersticken und damit ein Energieabkommen mit der EU verunmöglichen.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.