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Goll Christine · Nationalrat · 2001-06-20

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-20

Wortprotokoll

Der plötzliche Aufmarsch der Gegner und Gegnerinnen dieser Initiative erstaunt doch einigermassen. Ich möchte Sie an die Geschichte dieser Initiative erinnern. Der Parlamentarischen Initiative Suter ist in der ersten Phase am 4. Oktober 1999 in diesem Rate ohne Gegenstimme Folge gegeben worden. Sie war - und ist es nach wie vor - eindeutig formuliert: Sie verlangt die Unterstellung der Assistenzärzte und Assistenzärztinnen unter das Arbeitsgesetz.

Drei Einsichten standen damals im Vordergrund. Diese drei Einsichten haben auch die Mehrheit der SGK bewogen, diese Änderung vorzunehmen:

1. Die Schutzwirkung des Arbeitsgesetzes ist notwendig, um den krankmachenden Arbeitsbedingungen, die auf Kosten der Arbeitnehmer und der Arbeitnehmerinnen gehen, in diesem Falle der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte, einen Riegel vorzuschieben.

2. Die Änderung des Arbeitsgesetzes ist zum Wohle der Patienten und Patientinnen notwendig. Die Kommissionsmehrheit ist davon überzeugt, dass wir eine Gefährdung der Patientensicherheit nicht zulassen können. Zahlreiche Studien belegen mittlerweile, dass lange Arbeitszeiten nicht nur Ineffizienz, sondern auch Fehlleistungen bewirken.

3. Diese Einsicht steht nach wie vor im Vordergrund: Die Änderung des Arbeitsgesetzes, wie wir sie hier unterbreiten, ist auch ein Beitrag zur Kostensenkung im Gesundheitswesen. Es ist klar, dass hohe Arbeitszeiten und vor allem lange Einsätze - bis zu 30 Stunden am Stück - hohe Kosten verursachen, und es ist klar, dass übermüdete Ärzte und Ärztinnen letztlich belastende betriebs- und volkswirtschaftliche Kosten auslösen.

Die Assistenzärzte und Assistenzärztinnen sind die Mehrheit der ärztlichen Arbeitnehmenden in den Spitälern. Sie erbringen in den Spitälern den grössten Anteil der medizinischen Leistungen. Der Konsens - bereits im Oktober 1999 und auch heute noch - besteht darin, dass endlich Schluss sein muss mit Arbeits- und Ruhezeitbedingungen, die nicht aus dem letzten, sondern sogar aus dem vorletzten Jahrhundert stammen.

Unbestritten war und ist immer noch, dass die Schutzbestimmungen im Arbeitsgesetz Rücksicht auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden nehmen und auch zum Schutz und zur Sicherheit der Patienten und Patientinnen beitragen.

Diese Anforderungen hat die SGK, mit der offenbar einstimmigen Unterstützung durch den Bundesrat, erfüllt. Was uns nun aber erstaunt, ist der Brief der Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK), der zu Beginn dieser Session auch auf Ihren Tischen gelandet ist. Er erstaunt deshalb, weil im Rahmen unserer Kommissionsarbeit verschiedene Anhörungen und Vereinbarungen mit der SDK stattgefunden haben. Wir haben den Bedenken der SDK Rechnung getragen, indem wir ihr mit einer Übergangsfrist entgegengekommen sind, die wir im Gesetz verankert haben. Diese Änderung des Arbeitsgesetzes wird nicht von heute auf morgen in Kraft treten, sondern die Übergangsfrist dauert bis im Jahr 2005. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass sich gerade die Kantone Zürich und Bern bereit erklärt haben, die Arbeitszeit bis zum Jahre 2004 schrittweise auf 50 Stunden zu reduzieren. Das heisst also: Diese Massnahme ist machbar.

Wir wollen aber auf alle Fälle eine schweizweite Regelung. Der Föderalismus führt uns in dieser Frage nicht weiter. Vor allem, Frau Heberlein, wollen wir eben eine Regelung nicht nur für die öffentlichen, sondern auch für die privaten Spitäler.

Der Brief der SDK ist zynisch und realitätsfremd zugleich. Realitätsfremd, weil er mit der Kostensteigerung argumentiert und behauptet, diese "unausgewogene Massnahme" führe zu einer Kostensteigerung. Das Gegenteil ist wahr. Die Regelung der Arbeitszeiten mit den Schutzbestimmungen im Arbeitsgesetz wird in den Spitälern den nötigen Impuls für längst fällige Reorganisationen geben. Diese Änderung des Arbeitsgesetzes wird auch einen optimalen Einsatz der Ressourcen bewirken. Vor allem wird er dazu beitragen, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken; denn bessere Arbeitsbedingungen und kürzere Arbeitszeiten verkürzen eben erwiesenermassen auch die Hospitalisierungszeiten von Patienten und Patientinnen. Sie senken die Anzahl der verordneten Laboruntersuchungen, sie verringern die medizinischen Fehlleistungen, und sie verbessern nicht zuletzt auch den Gesundheitszustand der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dieser notwendigen Änderung des Arbeitsgesetzes zuzustimmen. Die SP-Fraktion wird diese Änderung einstimmig unterstützen.