Heberlein Trix · Nationalrat · 2001-06-20
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-20
Wortprotokoll
Im Namen der Mehrheit der FDP-Fraktion möchte ich Ihnen beantragen, der Kommissionsminderheit zuzustimmen und auf die Vorlage nicht einzutreten. Dies im Wesentlichen aus drei Gründen:
Dem Titel "Menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte" ist sicher nichts entgegenzuhalten, im Gegenteil: Wir alle sind daran interessiert, dass Assistenzärzte - neben einer guten Aus- respektive Weiterbildung - qualitativ gute Arbeit leisten können. Wir sind daran interessiert, dass sie ihre Arbeit unter Rahmenbedingungen erledigen können, die auch Raum für ihr Privatleben lassen, und dass sie unter angemessenen finanziellen Bedingungen arbeiten können. Diese sind sicher erfüllt. Wir sind aber auch daran interessiert, dass sie ihre Aus- und Weiterbildung innert nützlicher Frist abschliessen können. Dies wurde bereits erwähnt.
Denken Sie gerade an die Assistenzärztinnen, die eine Familie gegründet haben, die Kinder erwarten und denen die Arbeit - und auch die Präsenzzeit - nachts und während den Wochenenden nicht mehr erlaubt ist. Eine Umsetzung dieser Parlamentarischen Initiative verlängert ihre Ausbildungszeit ganz erheblich. Assistenzärztinnen, die Kinder erwarten, sind an einer Verlängerung ihrer Ausbildungszeit nicht interessiert. So viel zum ersten Punkt.
Zum zweiten Punkt: Das Gesundheitswesen liegt im Wesentlichen im Kompetenzbereich der Kantone, ob uns dies nun passt oder nicht. Wir können nicht à la carte auswählen. An den Kantonen ist es denn auch, die Arbeitsbedingungen in denjenigen Betrieben festzulegen, die den kantonalen Rahmenbedingungen unterstehen. Im Kanton Zürich sind dies beispielsweise auch sämtliche Spitäler mit privaten Trägerschaften, die kantonale Subventionen erhalten. Auch sie erhalten nicht mehr Geld, wenn sie andere Arbeitsbedingungen einführen. Sie müssten also entweder andere Arbeitsbedingungen mit eigenen Mitteln, wie etwa Stiftungsgeldern, finanzieren oder dafür allenfalls von den Gemeinden zusätzliche Mittel erhalten.
Gerade aus diesem Grund haben sich die Sanitätsdirektoren anlässlich des ersten Hearings und auch in der Subkommission ganz klar dagegen gewehrt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die sie zuständig sind, dem Arbeitsgesetz unterstellt werden. Warum erachteten beispielsweise Frau Veronica Schaller, Regierungsrätin des Kantons Basel-Stadt, oder die Präsidentin der Sanitätsdirektorenkonferenz, Frau Regierungsrätin Alice Scherrer, die hier vorgeschlagenen Änderungen in den Hearings als sinnlos? Zitat von Frau Schaller: "Das bringt überhaupt nichts."
Die Einführung der 55-Stunden-Woche (42 Stunden und 13 Überstunden) in Basel hat nämlich 1993 dazu geführt, dass die Arbeitszeiten, insbesondere in der Chirurgie, innert kürzester Zeit wieder auf 70 Stunden waren, weil es nicht möglich war, zusätzliche Stellen zu schaffen und weil die Kosten entsprechend stiegen. Wichtiger ist doch, dass die Arbeitsdauer am Stück nicht allzu lang ist, dass nicht in 24- oder sogar 36-Stunden-Schichten gearbeitet wird.
Aber auch Oberärzte und Chefärzte müssten bei dieser Regelung anteilmässig immer mehr Ausbildung innert kürzerer Zeit betreiben. Ich wage zu fragen: Wo bleiben da die Interessen der Patienten?
Als dritten Punkt möchte ich der Initiative bzw. der Vorlage entgegenhalten, dass sich die Spitäler heute in einer Art Sandwichsituation befinden: zwischen den Ansprüchen der Patienten, den Herausforderungen des medizin-technischen Fortschrittes, den finanziellen Realitäten und den Anforderungen der Gesetzes- und Verordnungsmaschinerie, deren Umsetzung heute kaum mehr bewältigt werden kann. Daran tragen auch wir Schuld. Die Anforderungen des Krankenversicherungsgesetzes in Bezug auf die Qualität sind weitestgehend erfüllt. Qualität aber kostet, und die Finanzierung ist nicht sichergestellt. Administrative Aufgaben werden laufend ergänzt und erschwert. [PAGE 841]
Das revidierte Arbeitsgesetz, vor dessen Konsequenzen Spitäler und Heime gleichermassen gewarnt haben, ist noch nicht verdaut. Die Mehrkosten laufen erst in diesem Jahr an; die Antwort auf die Interpellation Leuthard Hausin hat dies klar aufgezeigt. Nach der Bass-Studie führt die Umsetzung der Vorlage gemäss konservativen Schätzungen zu einem Anstieg der Personalkosten um 1,3 Prozent und zu einem Prämienanstieg von 0,4 bis 0,7 Prozent. Müsste die 50-Stunden-Woche ohne zusätzliche Stellen umgesetzt werden, so wären nur noch Notfalldienste gewährleistet. Ich möchte Sie fragen: Sind 26 Prozent mehr Assistentenstellen in einer Zeit der übergrossen Ärztedichte sinnvoll? Das Inselspital allein rechnet mit zusätzlichen Kosten von rund zehn Millionen Franken und weiteren Infrastrukturkosten.
Lösen wir unsere Aufgabe hier im Parlament wirklich, wenn wir den Kantonen Vorgaben machen, die in ihren Kompetenzbereich fallen, wenn wir die Finanzierung wiederum ihnen und damit auch den Prämienzahlern auferlegen? Das wäre keine verantwortungsvolle Politik, erst recht nicht nach der Diskussion, die wir vorher während zweieinhalb Stunden geführt haben. Wir hätten vielleicht unser schlechtes Gewissen beruhigt: Traktandum erledigt, den Kantonen Pflichten auferlegt - Pflichten, die sie eigentlich selber erfüllen müssen und teilweise auch schon erfüllt haben. Die Umsetzung muss ihnen überlassen werden.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen im Namen der Mehrheit der FDP-Fraktion, auf die Vorlage nicht einzutreten.