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Graber Konrad · Ständerat · 2011-03-17

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-17

Wortprotokoll

Zuerst zu meiner Interessenbindung: Sie wissen, dass ich Verwaltungsratspräsident der Emmi bin. Sie werden aber überrascht sein, dass ich Ihnen zu Beginn sage, dass Emmi nicht in erster Linie an einem tiefen Milchpreis interessiert ist. Viel wichtiger sind ein stabiler Milchmarkt und eine Preisdifferenz zum internationalen Milchpreis, die nicht grösser wird.

In Bezug auf den Antrag Frick ist es, glaube ich, sehr wichtig, dass wir heute in der Debatte nicht durch eine vorschnelle Annahme von Vorstössen ein Chaos bewirken oder zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung des bereits schon schwierigen Milchmarkts beitragen. Es ist effektiv so, dass die Befürworter der Motion Aebi - ich habe ihnen gut zugehört - sagen: "Wir wollen die Motion Aebi, aber wir distanzieren uns selbstverständlich von der Abgabe von 30 Rappen." Wir können aber die Motion mit dieser Abgabe von 30 Rappen nur annehmen oder ablehnen. Im Nationalrat ist sie bereits angenommen worden. Das heisst, dass wir, wenn wir die Motion Aebi heute annehmen, dem Wortlaut der Motion zustimmen, sodass der Bundesrat beauftragt ist, eine Botschaft auszuarbeiten, die eine Abgabe von 30 Rappen vorsieht - nichts anderes. Das ist mein Verständnis der parlamentarischen Abläufe. Das spricht, glaube ich, auch dafür, dass man, wenn man dann schon eine Modifikation möchte und dem Bundesrat einen anderen Auftrag erteilen möchte, wahrscheinlich dem Ordnungsantrag Frick zustimmt. Wir haben aber noch nicht über diesen Antrag gesprochen, weshalb ich inhaltlich doch noch zwei, drei Worte zu diesem Geschäft sagen möchte.

Aus meiner Sicht wurde diese Motion in der letzten Zeit auch etwas in ihrer Wirkung überschätzt. Man hat ja aufgrund der Zuschriften beinahe den Eindruck gewinnen können, bei der Frage ihrer Annahme gehe es um die Rettung oder eben um den Untergang der Schweizer Landwirtschaft. Das möchte ich zu Beginn einmal negieren. Unabhängig davon, ob wir uns heute zu einem Zurück zur Milchkontingentierung oder für eine Mengensteuerung oder ein Segmentierungsmodell aussprechen, wird am Schluss des Tages der Milchpreis nicht vom gewählten Modell abhängig sein; vielmehr wird der Preis immer noch durch den Markt bestimmt sein. Der Markt wird sich längerfristig auch durchsetzen. Auch der Schweizer Milchmarkt ist bekanntlich keine Insel mehr. Drei von vier Kilogramm Schweizer Milch stehen bereits heute im internationalen Wettbewerb.

Der Käsemarkt ist seit 2007 vollständig liberalisiert. Die Märkte für Joghurt, Milchdesserts, Milchmischgetränke, Speiseeis und andere hochgradig verarbeitete Milchprodukte sind über die Bilateralen II seit 2005 offen. Wenn jemand in der Kommission, wie geschehen, verlangt, die Schweizer Landwirtschaft solle nur noch Milch für die Schweiz produzieren, verkennt er, dass die Schweiz traditionell ein Milchexportland ist. Emmi beispielsweise exportiert Milchprodukte aus der Milch von rund 3000 Landwirtschaftsbetrieben. Es ist nicht auszumalen, was wäre, wenn nur noch für den Schweizer Markt produziert würde, wie das in der Kommission gefordert wurde.

Es stehen zwei Motionen zum Entscheid an. Herr Aebi will zur Produktionsmenge von 2008/09 zurückkehren und diejenigen, die heute mehr produzieren, mit einer Abgabe von 30 Rappen pro Kilo Milch belegen. Im Rahmen der Anhörungen wurden wir in der Kommission von der Wettbewerbskommission informiert, dass einem solchen Vorgehen von ihrer Seite nicht zugestimmt werden könnte. Eine Allgemeinverbindlichkeit kann also aus meiner Sicht vom Bundesrat gar nicht gefordert werden, da man sich sonst im Voraus in einen Widerspruch zur Wettbewerbskommission begibt. Kommt dazu, dass die Motion auch eine Rückwirkung will, was rechtlich ohnehin sehr problematisch ist. Schliesslich wurden wir in der Kommission informiert, dass für die Umsetzung der Motion eine rechtliche Basis zu schaffen wäre, was bedeutet: Botschaft des Bundesrates, Vernehmlassung, Beratungen in den Kommissionen, Beratung im Nationalrat, Beratung im Ständerat, Referendumsfrist, allenfalls Volksabstimmung. Die Motion könnte so vermutlich frühestens in zwei Jahren eine Wirkung erzeugen.

Wir haben in der Kommission nochmals nachgefragt, ob tatsächlich eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden müsse; das wurde bestätigt. Auf die zweite Kommissionssitzung hin wurde als Zweitmeinung noch die Meinung des Bundesamtes für Justiz eingeholt. Eine rechtliche Grundlage wird also nicht nur vom Bundesamt für Landwirtschaft gefordert, sondern dieses Erfordernis wurde der Kommission auch durch das Bundesamt für Justiz bestätigt.

Ohne weiter auf den Inhalt der Motion einzugehen, ist festzuhalten, dass die Probleme des Milchmarktes jetzt zu lösen sind und dass nicht zwei Jahre zugewartet werden kann - immer vorausgesetzt, dass die Branche diesen politischen Flankenschutz effektiv braucht. Die Hoffnung wäre ja, dass sie es selber schafft. Die Diskussion erinnert mich, wenn ich an die wettbewerbsrechtliche Seite denke, sehr stark an die Buchpreisbindung. Auch dort war ja die Wettbewerbskommission am Anfang sehr kritisch, Sie können sich an die Diskussionen erinnern. Am Anfang war die parlamentarische Initiative Maitre aus dem Jahr 2004, und wir werden morgen in die Schlussabstimmung steigen. Damit will ich nur aufzeigen, was geschehen kann, wenn wir uns hier mit wettbewerbsrechtlichen Fragen auseinandersetzen müssen, die nicht vorher in der Kommission besprochen werden konnten.

Die Kommissionsmotion hingegen könnte bereits morgen umgesetzt werden. Sie verlangt, dass die Verwerter ihre abgeschlossenen Verträge einer zentralen Stelle zu melden haben, damit die Umsetzung der ABC-Segmentierung später überprüft werden kann. Beim A-Segment - das wurde heute noch nicht gross ausgeführt - haben wir von der Branchenorganisation ein breit abgestütztes Modell, an das sich eigentlich alle halten wollen: Produzenten, Verarbeiter und Detaillisten. Es sieht vor, dass der Milchpreis A für Milch für die Schweiz eben höher ist als der Milchpreis B für Milch, die in die EU exportiert wird. Dann gibt es schliesslich noch ein C-Segment, das Milchlieferungen an Abnehmer ausserhalb der EU vorsieht, ohne Beihilfen wie Verkäsungszulagen. Der Milchpreis C wäre dann wiederum günstiger als der Milchpreis B. Dieses Modell, das von der Branchenorganisation beschlossen wurde, soll umgesetzt und allgemeinverbindlich erklärt werden, so will es die Motion der Kommission. Damit es auch effektiv umgesetzt werden kann, braucht die Branchenorganisation die klaren Grundlagen, und dazu gehört die Allgemeinverbindlichkeit.

Bei aller Kritik, die heute an der Branchenorganisation geäussert wurde, möchte ich auf einen Punkt hinweisen, der vielleicht auch zeigt, wie kurzfristig unser Gedächtnis manchmal ist: Im letzten September hat die Branchenorganisation den Milchpreis um drei Rappen erhöht. Das wird [PAGE 315] heute nicht mehr festgestellt. Das war ein gemeinsamer Beschluss, und der wurde dann auch umgesetzt.

Das Segmentierungsmodell hat in den letzten Monaten im Detail nicht so funktioniert wie gewünscht, weil sich nicht alle Verarbeiter an die Regeln, die vereinbart wurden, gehalten haben. Aus meiner Sicht wurde - so war es auch sichtbar - nachweislich B-Milch gekauft, die dann auf den Schweizer Markt gelangt ist. Dies kann bei einer Annahme der Motion der Kommission verhindert werden, weil die Motion ja eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung will, das heisst, alle Verarbeiter und Produzenten müssen sich an dieses Modell halten.

Dann kommt die Ziffer 6 dieser Motion, meiner Meinung nach ein starker Punkt dieser Kommissionsmotion, der in der anderen Motion nicht vorgesehen ist: Man verlangt, dass eine unabhängige, fachkundige Stelle die korrekte Umsetzung überprüft und dem Volkswirtschaftsdepartement darüber Bericht erstattet.

Mit den Ziffern 3 und 4 der Kommissionsmotion soll der Butterberg abgeräumt werden, der sich im Augenblick auf Rekordhöhe befindet. Es ist sehr wichtig, dass das angegangen wird. Anders als bei der Motion Aebi könnten die Probleme mit der Kommissionsmotion sofort einer Lösung zugeführt werden. Die Branchenorganisation wird gestärkt und erhält die Instrumente, die sie braucht, um ihr Modell durchzusetzen. Es ist von der Branchenorganisation zu erwarten, dass sie nach der Annahme dieser Motion - offensichtlich findet schon morgen eine Sitzung statt - das Heft definitiv in die Hand nimmt und die Beschlüsse ohne Wenn und Aber umsetzt. Nur das bringt eine Beruhigung des Marktes.

Die Motion Aebi hingegen hat die Arbeit in der Branchenorganisation Milch seit ihrer Einreichung - sagen wir es einmal so - zumindest nicht vereinfacht. Sie ist Sand im Getriebe, und wenn sie heute angenommen würde, würde die Unsicherheit über die zukünftige Ausrichtung für weitere Jahre anhalten. Die Arbeit, die bereits heute nicht einfach ist, würde zusätzlich erschwert, und die Branchenorganisation würde destabilisiert. Aus meiner Sicht wäre dies in der sehr schwierigen Situation, in der sich die schweizerische Milchwirtschaft befindet, ein Fehler. Die Branchenorganisation sollte jetzt ihre volle Kraft darauf konzentrieren können, das von ihr gewählte Segmentierungsmodell umzusetzen. Ich würde so weit gehen, auch mit Blick auf den Weltmarktpreis. Wenn die Wechselkurse stabil bleiben und es die Weltmarktpreise zulassen, wäre es aus meiner Sicht auch möglich, in der nächsten Zeit eine Preiserhöhung von 3 Rappen umzusetzen. Aber es braucht dazu die notwendigen Instrumente und die notwendige Ruhe. Und wenn Sie die Kommissionsmotion nicht annehmen respektive wenn Sie die Motion Aebi unterstützen, werden Sie nicht den Milchmarkt stabilisieren, sondern dazu beitragen, dass weiterhin Unsicherheit herrscht.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion Aebi abzulehnen und der Kommissionsmotion zuzustimmen.