Zäch Guido · Nationalrat · 2001-06-20
Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-20
Wortprotokoll
Ich bitte Sie dringend, den Änderungen des Arbeitsgesetzes in der von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen Form zuzustimmen.
Ich stelle Ihnen eine Frage: Würden Sie sich in ein Flugzeug setzen, dessen Pilot schon seit zwanzig Stunden ohne Ruhepause im Einsatz ist? Sicher nicht. Wenn Sie sich heute einer Operation unterziehen müssen, besteht aber genau diese Gefahr. Sie sind vollständig von der Einsatzfähigkeit des Arztes abhängig; dieser Arzt ist aber seit zwanzig Stunden ohne Ruhepause am Arbeiten.
Übermüdung gilt im Sinne des Rechtes als Grobfahrlässigkeit, wie das Bundesgericht bereits 1995 feststellte. Solche Zustände der Übermüdung gibt es, und solche Zustände haben nichts mit Ausbildung oder mit einem notwendigen Opfer, aber viel mit einer Gefährdung von Patientinnen und Patienten zu tun. Durch die notwendigen Korrekturen von solchen Fehlleistungen entstehen Mehrkosten, die zwar in keiner Rechnung ausgewiesen sind, die aber in die Millionen gehen, vom angerichteten gesundheitlichen Schaden einmal ganz abgesehen. Es gibt zahlreiche Studien, die diesen Zusammenhang belegen.
Wir müssen uns dieser Tatsache stellen und dafür die Verantwortung übernehmen. Assistenzärztinnen und Assistenzärzte üben einen anspruchsvollen Beruf aus. Für Piloten, Busfahrer, Lastwagenfahrer, auf dem Bau, bei der Polizei und in vielen anderen Berufen gelten Arbeitszeitbegrenzungen und Ruhezeitvorschriften, die zum Teil im Sinne der Sicherheit noch strenger sind als jene des Arbeitsgesetzes.
Laut einer Studie von 1999 haben 73 Prozent der Assistenzärzte in übermüdetem Zustand schon Fehler gemacht, die zu Komplikationen geführt haben. Das ist kein tolerierbarer Zustand!
Das Arbeitsgesetz ist ein Mindeststandard, eine eidgenössische Vorgabe, auf deren Basis unter den Sozialpartnern Verträge ausgearbeitet werden müssen. Es ist keine starre Grundlage, sondern lässt durchaus Anpassungen an die speziellen Verhältnisse im Spitalbereich zu. Die Vertreter der Assistenzärzte sind für solche Abmachungen gesprächsbereit.
Die SGK hat sich anlässlich eines Hearings umfassend über die Ausgangslage informiert. Unsere Subkommission hat sich eingehend mit der Vorlage auseinander gesetzt. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat die Arbeiten der Subkommission kompetent begleitet und in zahlreichen Berichten die Auswirkungen deutlich aufgezeigt. Es liegt auch ein Bericht über die konkreten Folgen betreffend Arbeits- und Ruhezeit vor. Den Kantonen wurde mehrfach die Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen. Der Vorschlag ist jetzt reif für die Umsetzung!
Die Kommissionsmehrheit beantragt - der Entscheid fiel mit 14 zu 8 Stimmen -, das Arbeitsgesetz wie vorgeschlagen zu ändern.
Zum Argument der Kosten: Es ist selbstverständlich, dass die Änderung Folgekosten haben könnte. Gerade durch diese Kosten sind die Spitäler aber gezwungen, grundlegende Strukturänderungen vorzunehmen. Wenn Spitäler wie Unternehmen geführt werden und ein diesbezüglicher Kostendruck vorhanden ist, können erhebliche Rationalisierungspotenziale ausgeschöpft werden. Als Verantwortlicher eines Privatspitals, das von keinem Kanton und auch nicht vom Bund Betriebsbeiträge erhält und darum diesen unternehmerischen Druck tagtäglich spürt, weiss ich, wovon ich spreche. Mittels effizienter Organisation und verbesserter Arbeitsabläufe, durchdachter Dienstregelungen und zeitgemässer Infrastruktur kann viel Zeit eingespart werden respektive steht mehr Zeit für die Betreuung der Patienten zur Verfügung, also für das eigentliche Kerngeschäft. Ausgeruhte Ärzte verordnen erwiesenermassen zielgerichtetere Massnahmen und sparen damit Kosten.
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Die Unterstellung der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte unter das Arbeitsgesetz bedeutet nicht zwingend die Schaffung von mehr Ausbildungsstellen an den Spitälern, im Gegenteil. Projekte mit so genannten Spitalfachärzten laufen im Moment an. Das sind Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben und längerfristig bei einem Spital bleiben. Der Kanton Luzern ist hier mit dem guten Beispiel vorangegangen. Ein Drittel der Assistenzärzte möchte eigentlich diesen Weg einschlagen und damit die Gesundheitskosten massiv entlasten, indem sie dann eben keine eigene Praxis eröffnen.
Die Kommissionsmehrheit schlägt auf Drängen der Kantone eine Übergangsfrist bis 2005 vor, die von den Spitälern zur Vorbereitung eines neuen Managements genutzt werden kann. Wer sich effizientes und innovatives Management aufseiten des Staates auf die Fahne geschrieben hat, kann einem solchen Erneuerungsschub nur zustimmen. Einzelne Kantone, allen voran Bern und Zürich, haben sich bereits verpflichtet, bis 2004 die Arbeitszeit der Assistenzärzte zu reduzieren. St. Gallen hat eben auf den 1. Juli 2001 die 50-Stunden-Woche beschlossen. Mit der neuen Regelung ist im Kanton St. Gallen die Unterstellung unter das Arbeitsgesetz faktisch vollzogen. Das werden auch die anderen Kantone zu spüren bekommen, da es ihnen immer weniger gelingen wird, überhaupt Assistenzärzte zu finden. Schon jetzt arbeiten gegen 3000 ausländische Ärzte in unseren Spitälern. Die noch zögernden Kantone sind gut beraten, dem gesamtschweizerischen Mindeststandard zuzustimmen, damit sie nicht benachteiligt werden.
Untersuchungen am Operationssimulator haben bewiesen, dass Chirurgen mit einem Schlafmanko 20 Prozent mehr Kunstfehler begehen und für die gleiche Arbeit 14 Prozent mehr Zeit benötigen. Diese vermeidbaren Fehler und die dadurch entstehenden Zusatzkosten müssten uns eigentlich zu denken geben.
Man kann es drehen, wie man will: Die Kernfrage liegt nicht bei den eventuellen Folgekosten. Die Kernfrage ist, ob wir gewillt sind, den gegenwärtigen Zustand hinzunehmen und die Patientinnen und Patienten tagtäglich Gefahren auszusetzen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, wieso gerade Assistenzärztinnen und -ärzte ihre verantwortungsvolle Arbeit nicht nach dem eidgenössischen Mindeststandard verrichten sollen. Nehmen Sie Ihre Verantwortung gegenüber den Patientinnen und Patienten wahr, damit auch Sie sich einem ausgeruhten, motivierten und kompetent arbeitenden Arzt anvertrauen können, wenn es nötig sein sollte. Dann erhalten Sie die bestmögliche Betreuung.
Stimmen Sie deshalb der Mehrheit der Kommission zu, und unterstellen Sie auch die Assistenzärzte dem geltenden Arbeitsgesetz.