Maissen Theo · Ständerat · 2011-03-17
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-17
Wortprotokoll
Hier liegt ein Antrag der WBK auf Erhöhung des vom Bundesrat beantragten Betrages vor. Gemäss Fachhochschulgesetz sollte sich der Bund zu einem Drittel an den Kosten der Fachhochschulen beteiligen. Ich weiss nicht, Herr Bundesrat Schneider-Ammann, soviel ich mich erinnern kann, wurde dieser Anteil von einem Drittel gar nie erreicht. Es ist nicht so, wie Sie es gesagt haben, dass er in den letzten Jahren nicht erreicht wurde; er wurde, glaube ich, nie erreicht. Aber lassen wir das. Auf alle Fälle ist der Anteil in den letzten Jahren sogar noch weiter zurückgegangen.
Betrachtet man nun die Entwicklung der Fachhochschulen, stellt man fest, dass für das Jahr 2012 eigentlich 477 Millionen Franken benötigt würden, sofern die Anzahl der Studierenden so stark steigt, wie es das Bundesamt für Statistik [PAGE 332] und die Fachhochschulen prognostizieren. Gemäss dem vorliegenden Entwurf liegt dieser Betrag - die Betriebsbeiträge gemäss Artikel 1 Absatz 3 und die Investitionsbeiträge gemäss Artikel 3 Absatz 2 zusammengezählt - jedoch bei 451 Millionen Franken. Der Bundesbeitrag läge somit unter dem gesetzlich definierten Anteil.
Ich möchte Sie bei dieser Gelegenheit auf die Tabelle auf Seite 760 der Botschaft verweisen, aus der Sie entnehmen können, dass im Jahre 2012 die Wachstumsrate des gesamten BFI-Bereiches 1,9 Prozent beträgt. Die Fachhochschulen weisen hier jedoch lediglich ein Wachstum von 0,4 Prozent auf. Das ist unter allen Bereichen das geringste Wachstum. So ist zum Beispiel im Bereich der kantonalen Universitäten ein Wachstum von 3,5 Prozent festzustellen.
Es gibt nun einen Masterplan, der gemeinsam von Bund und Kantonen respektive zusammen mit den Fachhochschulen erarbeitet worden ist. Gemäss diesem Masterplan würde nun gegenüber der Botschaft des Bundesrates eine Differenz von 14 Millionen Franken bestehen. Aufgrund der geschilderten Ausgangslage und in Respektierung des Masterplanes beantragt Ihnen die Kommission, hier den Betrag um 14 Millionen Franken aufzustocken.