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Maissen Theo · Ständerat · 2011-03-17

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-17

Wortprotokoll

Es liegt uns eine "kleine" Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation vor. Der Bundesrat beantragt eine einjährige Verlängerung der BFI-Botschaft 2008-2011. Gemäss Botschaft sind hierfür Mittel von gesamthaft 5185,3 Millionen Franken notwendig. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf aufmerksam machen: Wir haben über eine Reihe von Ausgabenbremsen zu beschliessen. Es wäre gut, wenn wir dann die entsprechende Präsenz hätten; das nur als Zwischenbemerkung.

Die bisherigen Ziele und Massnahmen sollen im Wesentlichen beibehalten werden. Die einjährige Verlängerung ist notwendig, weil der Bundesrat entschieden hat, die grossen Finanzbotschaften zur besseren Abstimmung mit der jeweiligen Legislaturplanung spätestens sechs Monate nach der Botschaft zur Legislaturplanung dem Parlament zu unterbreiten. Dieses Vorgehen bedingt, dass die einjährige Übergangsphase per 2012 überbrückt wird. Danach folgt wieder eine vierjährige Botschaft für die Jahre 2013-2016.

Die notwendigen Finanzbeschlüsse beinhalten alle nationalen Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung, universitäre Hochschulen - einerseits den ETH-Bereich und andererseits die kantonalen Universitäten -, in den Bereichen Fachhochschulen, Grundlagenforschung, angewandte Forschung und Entwicklung sowie Innovation. Im internationalen Bereich werden für jene Massnahmen Kredite beantragt, [PAGE 323] die nicht bereits durch völkerrechtliche Verträge oder durch besondere Beschlüsse des Parlamentes festgelegt sind.

Die Vorlage umfasst insgesamt elf Finanzierungsbeschlüsse, dann eine Übergangsregelung im ETH-Gesetz betreffend die Amtsperiode des ETH-Rates und die Geltungsdauer für den Leistungsauftrag und den Zahlungsrahmen. Im Weiteren erfolgt eine Anpassung der Geltungsdauer des Universitätsförderungsgesetzes sowie des Bundesgesetzes über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz.

Insgesamt sind also Revisionsentscheide zu vierzehn Bundesbeschlüssen bzw. Bundesgesetzen zu treffen; teils betreffen sie das EDI, teils das EVD. Die vorgeschlagenen Massnahmen orientieren sich an den Leitlinien gemäss der BFI-Botschaft 2008-2011. Im Zentrum steht die Bildung. Zum einen geht es um die nachhaltige Sicherung und Steigerung der Qualität, zum andern um Forschung und Innovation, d. h. um die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und um die Steigerung des Wachstums.

Bildung, Forschung und Innovation sind für die gesellschaftliche wie auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz zentral, der Bundesrat erachtet deshalb die BFI-Förderung als prioritär. Er hat für die Jahre 2008 bis 2015 bei den Ausgaben für Bildung und Forschung eine jährliche Zielwachstumsrate von 4,5 Prozent festgelegt. In der Förderperiode 2008-2011 sind die BFI-Ausgaben jährlich um rund 6 Prozent gewachsen; das ist überdurchschnittlich und auf die seinerzeitigen Beschlüsse des Parlamentes zurückzuführen. Der Bundesrat führt aus, dass die Zielwachstumsrate in Zukunft leicht niedriger ausfallen dürfte als ursprünglich geplant, da dem geringeren nominellen Wirtschaftswachstum im Zeitraum 2008 bis 2015 Rechnung getragen werden soll.

Im Zusammenhang mit der symbolischen Eröffnung des europäischen Hochschulraumes im Jahre 2010 wird in der Botschaft rund zehn Jahre nach der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung eine Würdigung der bisherigen Umsetzung der Bologna-Reform vorgenommen. Eine abschliessende Würdigung ist allerdings nicht möglich; die Prozesse sind noch in Gang, und teilweise fehlen die statistischen Werkzeuge. Die Bologna-Erklärung hatte die Schaffung eines europäischen Hochschulraums bis 2010 zum Ziel, aus dem Grund, dass die Wettbewerbsfähigkeit in Bezug auf den Bildungsstandort Europa gestärkt werden soll, und zwar mit den folgenden Massnahmen: verbesserte Mobilität von Studierenden und Dozierenden, Einführung des zweistufigen Stufenmodells mit Bachelor und Master, was zu transparenten und vergleichbaren Hochschulabschlüssen führt, und schliesslich eine Koordination bezüglich der Qualitätssicherungssysteme. Es ist festzustellen, dass sich das Studienmodell Bachelor/Master/Doktorat europaweit etabliert hat. In 41 Ländern sind 70 Prozent der Studierenden ins neue System integriert.

Die Bologna-Reform wurde auch in der Schweiz zügig umgesetzt. Die ersten Bachelor-Abschlüsse erfolgten bereits 2004. Heute belegen fast sämtliche Studienbeginner an universitären Hochschulen einen Bologna-Studiengang. Bei den Fachhochschulen und bei pädagogischen Hochschulen wurde die neue Studienstruktur flächendeckend im akademischen Jahr 2005/06 eingeführt. 2009 haben 74 Prozent der Studierenden, welche das Bachelor-Studium an den universitären Hochschulen abgeschlossen haben, anschliessend mit dem Masterstudium begonnen. Bei den Fachhochschulen ist der Anteil der Abgänger mit dem Bachelor-Titel, die dann noch zum Masterstudium wechseln, bedeutend geringer; es sind 12 Prozent. Hier gibt es allerdings eine Ausnahme bei der Musik, wo 72 Prozent Richtung Master weitermachen, weil hier der Master als Regelabschluss gilt.

Die Bologna-Reform steht auch künftig vor grossen Herausforderungen. Es geht um die Überprüfung der Curricula, um die Verbesserung der horizontalen Mobilität - diese ist zu flexibilisieren -, es geht auch um die Verbesserung der Erwerbsfähigkeit, und es geht um den nationalen Qualifikationsrahmen, der sich verstärkt auf die Lernziele ausrichten soll. Zur Diskussion stehen auch die ECTS-Punkte; hier sollten bei ähnlichen Studienleistungen vergleichbare Bewertungen bestehen. Schliesslich gibt es eine Auseinandersetzung bezüglich des postulierten lebenslangen Lernens, und auch die Bewältigung des zusätzlichen Prüfungsaufwands wird eine Herausforderung der Zukunft sein.

Die WBK beantragt Ihnen Eintreten auf diese Vorlage. Die Mehrheit beantragt bezüglich des Zahlungsrahmens einen zusätzlichen Betrag von rund 49 Millionen Franken bei der Berufsbildung und 14 Millionen Franken bei den Fachhochschulen, also insgesamt rund 63 Millionen Franken mehr. Wir werden die Begründungen dazu dann in der Detailberatung abgeben.