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Hess Hans · Ständerat · 2010-11-30

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-11-30

Wortprotokoll

Es mag jetzt die Frau Bundespräsidentin überraschen, dass ich ihr für die Antwort vom 24. November 2010 danke und positiv zur Kenntnis nehme, dass auch der Bundesrat die Auffassung teilt, dass der Einsatz erneuerbarer Energien oder von Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch Belastungen, Gebühren oder Abgaben weder verzögert noch verhindert werden soll. Besonders erfreulich ist, dass der Bundesrat grundsätzlich sämtliche Massnahmen unterstützt, die zur Vermeidung von unnötigen, sinnwidrigen und unverständlichen Belastungen, Gebühren oder Abgaben beitragen.

Jetzt kommt meine Frage. Angesichts der Tatsache, dass auf allen drei Staatsstufen - Bund, Kantone und Gemeinden - sowie für Zweckverbände usw. unzählige Einzelmassnahmen bestehen, erscheint es aus Praktikabilitätsgründen und aufgrund des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes angebracht, auf Bundesebene eine Lösung zu finden. Der Bundesrat verweist in Ziffer 1 seiner Antwort auf den Bericht des Seco "Rechtliche und verfahrensmässige Hemmnisse für energetische Massnahmen im Gebäudebereich" aus dem Jahr 2009; es handelt sich hierbei um das Heft Nr. 18, das unglaublich interessant ist. Ich glaube, dass die Parlamentarier dieses Heft noch nicht gesehen haben. Das ist ein Heft der Bundesverwaltung, wie es viele gibt: Es wird produziert und kaum zur Kenntnis genommen, was ich bedauere. Wenn man ab Seite 169 bei "Identifikation von Problemfeldern und Hemmnissen" die Vielzahl an Hemmnissen und unmöglichen Bestimmungen betrachtet, muss man sich fragen, ob dieser Bericht wirklich nur für die Schublade produziert worden ist. Oder beabsichtigt der Bundesrat, hier Massnahmen zu ergreifen, um bei diesen - ich bezeichne das so - Missständen Abhilfe zu schaffen?

Wenn der Bundesrat aus diesem Bericht keine Schlüsse zieht und keine Massnahmen ergreift, überlege ich mir, ob man beispielsweise in Artikel 3 des Energiegesetzes einen neuen Absatz 5 einfügen sollte. Mit diesem könnte unmissverständlich festgehalten werden, dass auf Investitionen zur Reduktion von Emissionen durch nichterneuerbare, fossile Energien keine zusätzlichen Abgaben und Steuern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben werden. Man könnte da noch begründete Ausnahmen vorsehen.

Wenn das aber wirklich der Ist-Zustand ist und hier nichts gemacht wird, werde ich mir vorbehalten, in dieser Session noch einen parlamentarischen Vorstoss einzureichen.