Studer Heiner · Nationalrat · 2001-06-20
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-06-20
Wortprotokoll
Unsere Fraktion unterstützt den Antrag, den uns die Kommissionsmehrheit unterbreitet.
Ich möchte das kurz noch ergänzen und nehme Bezug auf das Votum der Sprecherin der Kommissionsminderheit: Frau Egerszegi hat vor allem das föderalistische Argument ins Feld geführt. Wir können dieses nicht so gewichten, wie es die Minderheit gewichtet. Wir sind nämlich der Überzeugung, dass es in diesem Fall richtig ist, diese Unterstellung unter das Arbeitsgesetz vorzunehmen. Die lange Übergangsfrist ist vernünftig; die Kantone müssen die Massnahmen erst auf den 1. Januar 2005 vollzogen haben. Das gibt allen die Gelegenheit, punktuell schon früher Schritte einzuleiten, was man auch tun muss, denn es ist nicht alles auf einmal realisierbar. Mit dieser Übergangsfrist sind die aus den Kantonen stammenden und verständlichen Bedenken doch berücksichtigt.
Weiter ist uns auch hier ein besonderes familienpolitisches Argument wichtig: Wir kennen viele junge Assistenzärztinnen und Assistenzärzte, die eine Familie gegründet haben. Eigentlich müsste man den jungen Ärztinnen und Ärzten unter den jetzigen Umständen raten, mit der Familiengründung bis fast zum 40. Lebensjahr zu warten, denn die heutige Situation, in der sich Assistenzärztinnen und -ärzte mit Kindern befinden, ist unwürdig, unmenschlich und gemessen an minimalen Anforderungen der Familienpolitik nicht tragbar.
Wir sind uns bewusst, dass diese Vorlage, wenn sie genehmigt ist, nicht ohne die entsprechenden Kosten zu bewerkstelligen sein wird. Aber wir sind auch überzeugt, dass es für uns alle als potenzielle Patientinnen und Patienten wichtig ist, dass die jungen Menschen ihren Auftrag optimal ausgeruht wahrnehmen können. Deshalb ist für uns auch das Argument der Minderheit Egerszegi, dass die Assistenzärzte nicht die abschliessende Verantwortung tragen, nicht massgeblich. Denn für das, was eine Assistenzärztin und ein Assistenzarzt ganz konkret aufgrund ihres Ausbildungs- und Erfahrungsstandes tun, sind sie selber verantwortlich. Das kann man gar nicht abstreiten. Unserer Ansicht nach sind die Gründe, welche für die Unterstellung der Assistenzärzte unter das Arbeitsgesetz sprechen, sehr viel gewichtiger als die Gründe, die dagegen sprechen.
Deshalb stimmen wir dieser Vorlage zu.